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   BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84   

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BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84 (https://dejure.org/1985,2168)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1985 - VI ZB 20/84 (https://dejure.org/1985,2168)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 (https://dejure.org/1985,2168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    PKH - Berufung - Erfolgsaussicht - Rechtsmittelführer - Versäumung - Berufungsfrist - Wiedereinsetzung - Verschulden - Bedürftigkeit - Verhinderung - Rechtzeitigkeit - Berufungsbegründungsfrist - Verwertung - Rechtsanwalt - Unterschrift - PKH-Gesuch - Bezugnahme

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 677
  • VersR 1985, 395
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Über diesen Antrag darf das Revisionsgericht nicht entscheiden (BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 - NJW 1982, 887, 888).
  • BGH, 14.07.1952 - IV ZR 64/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen hat der BGH auch eine stillschweigende Bezugnahme auf ein Armenrechtsgesuch genügen lassen (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 64/52 - LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 14 und vom 22. Oktober 1952 - III ZB 17/52 - LM § 519 ZPO Nr. 11).
  • BGH, 22.10.1952 - III ZB 17/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen hat der BGH auch eine stillschweigende Bezugnahme auf ein Armenrechtsgesuch genügen lassen (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 - IV ZR 64/52 - LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 14 und vom 22. Oktober 1952 - III ZB 17/52 - LM § 519 ZPO Nr. 11).
  • BGH, 16.03.1977 - IV ZB 5/77

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Lauf der Berufungsbegründungsfrist durch ein Wiedereinsetzungsverfahren oder durch einen Beschluss auf Verwerfung der Berufung nicht berührt (BGH, Beschluss vom 16. März 1977 - IV ZB 5/77 - VersR 1977, 573 m. w. N.).
  • BGH, 02.04.1952 - II ZB 7/52
    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Es ist zwar möglich, zur Begründung der Berufung auf ein von einem beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnetes Prozesskostenhilfegesuch Bezug zu nehmen (BGH, Beschluss vom 2. April 1952 - II ZB 7/52 - LM § 519 ZPO Nr. 5).
  • BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 114/83

    Anwaltszwang für die sofortige Beschwerde in Familiensachen; Umfang der

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muss (BGH, Beschlüsse vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - FamRZ 1984, 677, 678 und vom 15. Dezember 1983 - IX ZB 152/83 - VersR 1984, 192 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 15.12.1983 - IX ZB 152/83

    Rechtsmittelfrist - Versäumung - PKH - Berufungsgericht - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrages wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muss (BGH, Beschlüsse vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - FamRZ 1984, 677, 678 und vom 15. Dezember 1983 - IX ZB 152/83 - VersR 1984, 192 - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 12.03.1951 - IV ZB 13/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
    Um der Formvorschrift des § 519 ZPO zu genügen, muss diese Bezugnahme jedoch grundsätzlich ausdrücklich erfolgen (BGH, Beschluss vom 12. März 1951 - IV ZB 13/51 - LM § 519 ZPO Nr. 2 = NJW 1951, 442).
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 = VersR 1985, 395 m.w.N.).

    Zugleich hat Rechtsanwalt Dr. A. vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist um deren Verlängerung gebeten (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 aaO.).

  • BSG, 13.10.1992 - 4 RA 36/92

    Revision - Wiedereinsetzung - Berufung - Bedingung - Prozesskostenhilfe

    Hierzu hat er vorgetragen, der Beschluß vom 2. Mai 1991 stehe im Widerspruch zu höchstrichterlicher Rechtsprechung (Hinweis auf BGH VersR 1985, 395f mwN).

    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung aller obersten Gerichtshöfe des Bundes (stellvertretend: BSG SozR 1500 § 67 Nrn 5, 13, 14, 15; BVerwG Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 147; Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 22; BGH VersR 1985, 395f; BFH NV 1990, 258; BAG AP Nr. 31 zu § 72 ArbGG; vgl auch BVerfG NJW 1267f; OVG Münster NJW 1983, 2046; Meyer-Ladewig, SGG, 4.Aufl. 1991, § 67 Rz 8, § 73a Rz 5a; jeweils mwN) ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittelfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe formgerecht beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag solange als ohne sein Verschulden an der Einlegung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags aus dem Grunde der fehlenden Bedürftigkeit rechnen muß.

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Da die Berufung bereits am 1. Juni 1984 eingegangen sei, habe die Begründung spätestens am 2. Juli 1984 (montags) erfolgen müssen; denn die Begründungsfrist sei weitergelaufen, obgleich die Kammer das Rechtsmittel bereits durch Beschluß vom 8. Juni 1984 verworfen habe (Hinweis auf RGZ 158, 195; BGH, VersR 1977, S. 573 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; BGH, VersR 1985, S. 395).
  • BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87

    Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der

    Der sofortigen Beschwerde ist zuzugeben, daß bei der Frage, ob nach der Verweigerung von Prozeßkostenhilfe die Wiedereinsetzung gewährt werden kann, grundsätzlich nur darauf abzuheben ist, ob sich der Antragsteller ohne Verschulden für bedürftig im Sinne der §§ 114 f. ZPO halten konnte (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 14. März 1984 - IVb ZB 114/83 - FamRZ 1984, 677, 678; BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 - VersR 1985, 395).

    Eine solche kann mit der Prüfung der Erfolgsaussicht einen Rechtsanwalt beauftragen, während die bedürftige Partei dies nicht tun kann, weil ihr die Mittel dazu fehlen (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 aaO).

  • BGH, 24.06.1999 - IX ZB 30/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Dies trifft auch dann zu, wenn die Prozeßkostenhilfe im Einzelfall mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung versagt worden ist (BGH, Beschl. v. 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84, VersR 1985, 395; v. 25. März 1987 - IVb ZB 42/87, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 3; v. 11. November 1992 - XII ZB 118/92, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 7).
  • BGH, 25.10.2017 - IV ZB 22/16

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist: Prozesskostenhilfeantrag

    Mit Rücksicht auf das verfassungsrechtliche Gebot der prozessualen Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien hängt die Wiedereinsetzung nicht davon ab, ob der bedürftige Antragsteller mit einer Bejahung der Erfolgsaussicht seines beabsichtigten Rechtsmittels rechnen konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00, NJW-RR 2001, 570 unter II; BGH, Beschlüsse vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92, NJW 1993, 732 unter II 2; vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84, VersR 1985, 395 unter 1).
  • BGH, 04.10.1990 - IV ZB 5/90

    Bedürftigkeit eines rechtsschutzversicherten Rechtsmittelführers

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Rechtsmittelführer, der innerhalb der Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beantragt hat, bis zur Entscheidung über den Antrag so lange als ohne sein Verschulden an der Einlegung oder Begründung des Rechtsmittels verhindert anzusehen, als er nach den gegebenen Umständen vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen muß (BGHZ 26, 99, 101; Beschlüsse vom 14.3.1984 und 29.1.1985 - IVb ZB 114/83 und VI ZB 20/84 - FamRZ 1984, 677 unter II 1a und VersR 1985, 395 unter 1).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auf dem rückwirkenden Fortfall der Rechtskraft durch Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist beruht letztlich auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Rechtsmittelbegründungsfrist auch durch ein verspätet eingelegtes Rechtsmittel in Lauf gesetzt und durch das Wiedereinsetzungsverfahren nicht berührt wird, so daß ein nicht fristgerecht begründetes Rechtsmittel trotz Gewährung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der - ebenfalls versäumten - Rechtsmittelfrist unzulässig ist (BGH Urteile vom 22. Juni 1955 - VI ZR 18/55 = NJW 1955, 1318, 1319, vom 21. Dezember 1970 - VIII ZB 31/70 = VersR 1971, 349 und vom 14. April 1971 - IV ZB 17/71 = NJW 1971, 1217; Beschlüsse vom 20. Oktober 1976 und 16. März 1977 - IV ZB 41/76 und 5/77 = VersR 1977, 137 und 573, vom 30. Juni 1981 - VI ZB 13/81 = VersR 1981, 1032 und vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 = VersR 1985, 395).
  • BGH, 18.02.1992 - VI ZB 49/91

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Berufung - Erklärung über die

    Beruft sich die Partei darauf, sie sei durch Armut an der rechtzeitigen Einlegung der Berufung gehindert gewesen, so kommt nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs mangels hinreichender Darlegung der Mittellosigkeit Wiedereinsetzung nur in Betracht, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags aus diesem Grunde rechnen mußte (vgl. Senat, Beschluß vom 29.01.1985 - VI ZB 20/84 - VersR 1985, 395; BGH, Beschlüsse vom 13.07.1988 - IVb ZR 19/88 - FamRZ 1988, 1153, 1154 und vom 15.12.1983 - IX ZB 152/83 - VersR 1984, 192).

    Die Fristversäumung kann daher nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn sich die Partei zum einen berechtigterweise für bedürftig halten konnte (vgl. Senat, Beschluß vom 29.01.1985, aaO; BGH, Beschluß vom 25.03.1987 - IVb ZB 42/87 - BGHR § 233 ZPO Prozeßkostenhilfe 3), sie zum anderen nicht nur innerhalb der Rechtsmittelfrist (sei es auch kurz vor deren Ablauf, vgl. BGHZ 16, 1, 3 [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54]; 38, 376, 378) einen Antrag auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe gestellt, sondern auch alle für die Bewilligung erforderlichen Unterlagen beigebracht hat, sofern sie daran nicht durch besondere Umstände gehindert war (vgl. Senat, Beschluß vom 17.04.1984 - VI ZR 1/84 - VersR 1984, 660).

  • BFH, 09.04.2013 - III B 247/11

    Wiedereinsetzung in die versäumte Klagefrist nach Ablehnung der PKH

    Die Wiedereinsetzung ist nicht davon abhängig zu machen, ob der PKH-Antragsteller mit der Bejahung der Erfolgsaussicht des beabsichtigten Rechtsbehelfs rechnen konnte (vgl. z.B. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. Januar 1985 VI ZB 20/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1986, 87).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.05.1990 - A 14 S 1845/89

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ablehnung der Wiedereinsetzung

  • BGH, 17.12.1987 - I ZB 13/87

    Folgen bewussten Verstreichenlassens einer Berufungsfrist bei fristgerechter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2012 - L 19 KG 1/11

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • BGH, 22.04.1986 - VI ZB 3/86

    Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzungsverfahren - Berufspflichten des

  • OLG Zweibrücken, 08.08.2000 - 5 UF 48/00

    Berufung in Familiensachen: Berufungsbegründungsfrist nach verspäteter

  • BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86

    Anspruch eines ehelichen Kindes auf Zahlung von Unterhalt - Wiedereinsetzung in

  • BGH, 29.05.1991 - XII ZB 56/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen langer Postlaufzeiten zwischen Polen

  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 19/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 42/87

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unerwarteter Ablehnung

  • VG Halle, 14.01.2010 - 2 A 251/08

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten des Vorverfahrens

  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ws 39/98
  • BGH, 05.06.1985 - VIII ZB 1/85

    Fristlose Kündigung eines Pachtverhältnisses - Antrag auf Verlängerung der

  • BGH, 07.10.1987 - IVa ZR 232/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2005 - L 8 AS 119/05
  • OLG Hamm, 16.04.1998 - 3 Ws 68/98

    Klageerzwingungsverfahren, PKH, Zulässigkeitsvoraussetzungen

  • OLG Hamm, 05.03.1998 - 3 Ws 72/98

    Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeitsvoraussetzungen PKH

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