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   BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06   

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https://dejure.org/2007,571
BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,571)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2007 - VI ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,571)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - VI ZB 21/06 (https://dejure.org/2007,571)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren bei Stellung des Zurückweisungsantrags vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer 1,1 Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Vergütungsverzeichnis (VV RVG) bei einem vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellten Zurückweisungsantrag; Notwendigkeit eines Antrages auf Zurückweisung der Berufung noch vor Zustellung der Berufungsbegründung; ...

  • BRAK-Mitteilungen

    Vergütung - Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2007, 229

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 3201 Nr. 1; ; RVG VV Nr. 3200

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 3201 Nr. 1, Nr. 3200
    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zurückweisungsantrag vor Berufungsbegründung: Welche Gebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    1,1 Verfahrensgebühr bei Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Nr. 3201 VV RVG
    Berufung, Zurückweisungsantrag vor Begründung:

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 55 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    RVG VV Nr. 3201 Nr. 1, Nr. 3200
    Vergütung - Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berufungsverfahren - Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 55 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    RVG VV Nr. 3201 Nr. 1, Nr. 3200
    Vergütung - Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3723
  • MDR 2007, 1397
  • FamRZ 2007, 1735
  • VersR 2007, 1579
  • Rpfleger 2007, 683
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1, 6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 RVG-VV unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird (Abweichung von BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).

    Die Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei dabei nur insoweit erwarten, als sie der ihr aus dem Prozessrechtsverhältnis obliegenden Pflicht nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220, 2221; Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).

    Soweit der Senat von der Entscheidung des VI. Zivilsenats vom 3. Juli 2007 (VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723) abweicht, hat dieser mitgeteilt, dass an der gegenteiligen Auffassung nicht festgehalten wird.

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07

    Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines

    Wird der Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsmittels vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel dann aber begründet und in der Sache entschieden, ist eine 1, 6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG erstattungsfähig (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 - FamRZ 2007, 1735 = NJW 2007, 3723).

    Die Erstattung der aufgewendeten Kosten kann eine Partei dabei nur insoweit erwarten, als sie der ihr aus dem Prozessrechtsverhältnis obliegenden Pflicht nachgekommen ist, die Kosten möglichst niedrig zu halten (BGH Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 -NJW 2007, 3723).

    Das gilt unabhängig davon, ob das Rechtsmittel ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt wurde oder nicht (BGH Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 - FamRZ 2007, 1735 = NJW 2007, 3723; vgl. auch Beschlüsse vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07 -FamRZ 2009, 113 und vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03 - FamRZ 2003, 1461).

    Dieser Beurteilung steht die Entscheidung des VI. Zivilsenats (Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 - FamRZ 2007, 1735 = NJW 2007, 3723) nicht entgegen, da sie einen Fall betraf, in dem der Auftrag vorzeitig beendet worden ist, so dass sich der verfrüht gestellte Antrag nicht nachträglich als notwendig erweisen konnte.

  • BGH, 15.10.2013 - XI ZB 2/13

    Rechtsanwaltskosten: Verstoß gegen Kostenschonungsgebot bei Beauftragung des

    Ein Rechtsmittelgegner kann sich erst nach Vorliegen der Rechtsmittelbegründungsschrift mit Inhalt und Umfang des Angriffs des Rechtsmittelführers sachlich auseinandersetzen und durch einen entsprechenden Gegenantrag sowie dessen Begründung das Verfahren fördern, was auf die Erstattungsfähigkeit von Gebühren für solche Tätigkeiten durchschlägt, die sinnvoll nur aufgrund einer sachlichen Prüfung des Streitstoffs in der Rechtsmittelinstanz vorgenommen werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2002 - X ZB 27/02, NJW 2003, 1324 f.; Beschluss vom 3. Juni 2003 - VIII ZB 19/03, NJW 2003, 2992, 2993; Beschluss vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723 Rn. 6 f.; Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 9; Beschluss vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 132/12, AGS 2013, 251, 252).
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