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   BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99   

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https://dejure.org/1999,343
BGH, 05.10.1999 - VI ZB 22/99 (https://dejure.org/1999,343)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1999 - VI ZB 22/99 (https://dejure.org/1999,343)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1999 - VI ZB 22/99 (https://dejure.org/1999,343)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Vorfristen

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2000, 129

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    ZPO § 234 Abs. 1, §§ 233, 236 Abs. 2, § 329 Abs. 2, § 519 Abs. 2
    Pflicht des Gerichts zur Berücksichtigung von nach Beschlussausfertigung, aber vor Beschlusszustellung eingehenden Schriftsätzen

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 365
  • MDR 1999, 1528
  • VersR 2000, 202
  • AnwBl 2000, 132
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BGH, 14.10.2014 - XI ZB 13/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    b) Die Nachholung dieser fehlenden Angaben nach Ablauf der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366).
  • BGH, 15.08.2007 - XII ZB 82/07

    Berechnung des Endes einer verlängerten Berufungsbegründungsfrist

    Zwar muss der Rechtsanwalt die auf eine Vorfrist vorgelegte Sache nicht stets sofort bearbeiten, weil er grundsätzlich frei darin ist, ob er die Begründungsfrist vollständig ausnutzen möchte (BGH Beschlüsse vom 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99 - NJW 2000, 365, 366 und vom 9. März 1999 - VI ZB 3/99 - NJW 1999, 2048, 2049).
  • BGH, 21.02.2002 - IX ZA 10/01

    Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen wirtschaftlichen Unvermögens einer

    Die Nachholung dieser fehlenden Angaben nach Ablauf der Frist des § 234 ZPO ist nicht möglich (vgl. BGH, Beschl. v. 5. Oktober 1999 - VI ZB 22/99, NJW 2000, 365, 366).
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