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   BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99   

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BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99 (https://dejure.org/1999,848)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1999 - VI ZB 30/99 (https://dejure.org/1999,848)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 (https://dejure.org/1999,848)
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Falsch eingestellter Datumsstempel

§ 212a ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 174 ZPO), Beweiserhebung über die Zulässigkeit eines Rechtsmittels, volle Beweisweiswürdigung im Freibeweisverfahren

Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 212 a; ZPO § 284
    Anforderungen an richterliche Überzeugungsbildung beim Freibeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 212a, 284
    Vernehmung von Zeugen im Rahmen des Freibeweises

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 814
  • MDR 2000, 290
  • VersR 2000, 1129
  • BB 2000, 277
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.1997 - V ZB 10/97

    Zeitpunkt der Zustellung an einen Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99
    Dadurch werden aber die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung nicht herabgesetzt; zur Beweisführung hinsichtlich der Zulässigkeitsvoraussetzungen ist voller Beweis zu erbringen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Juni 1997 - V ZB 10/97 - NJW 1997, 3319).

    Eidesstattliche Versicherungen können zwar im Rahmen des Freibeweises berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Mai 1991 - IX ZB 81/90 - NJW 1992, 627, 628); ihr Beweiswert, der lediglich auf Glaubhaftmachung angelegt ist, wird aber zum Nachweis der Fristwahrung regelmäßig nicht ausreichen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Juni 1997 - V ZB 10/97 - NJW 1997, 3319, 3320).

  • BGH, 09.07.1987 - VII ZB 10/86

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels im Wege des

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99
    Zwar gilt für die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, auch soweit es um die Rechtzeitigkeit der Einlegung und in diesem Rahmen um die Entkräftung des aus einem Empfangsbekenntnis ersichtlichen Zustellungsdatums geht, der sogenannte Freibeweis (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1987 - VII ZB 10/86 - NJW 1987, 2875, 2876 und vom 30. Oktober 1997 - VII ZB 19/97 - VersR 1998, 1439 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1997 - VII ZB 19/97

    Beweis des Zeitpunkts des Eingangs eines Rechtsmittels

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99
    Zwar gilt für die Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, auch soweit es um die Rechtzeitigkeit der Einlegung und in diesem Rahmen um die Entkräftung des aus einem Empfangsbekenntnis ersichtlichen Zustellungsdatums geht, der sogenannte Freibeweis (vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 1987 - VII ZB 10/86 - NJW 1987, 2875, 2876 und vom 30. Oktober 1997 - VII ZB 19/97 - VersR 1998, 1439 m.w.N.).
  • BGH, 16.05.1991 - IX ZB 81/90

    Neues tatsächliches Vorbringen zur Rechtswirksamkeit einer Vollmacht -

    Auszug aus BGH, 07.12.1999 - VI ZB 30/99
    Eidesstattliche Versicherungen können zwar im Rahmen des Freibeweises berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Mai 1991 - IX ZB 81/90 - NJW 1992, 627, 628); ihr Beweiswert, der lediglich auf Glaubhaftmachung angelegt ist, wird aber zum Nachweis der Fristwahrung regelmäßig nicht ausreichen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Juni 1997 - V ZB 10/97 - NJW 1997, 3319, 3320).
  • BGH, 16.01.2007 - VIII ZB 75/06

    Voraussetzungen der Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

    Bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels gilt, auch soweit es um die Rechtzeitigkeit der Begründung des Rechtsmittels geht, der so genannte Freibeweis (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814, unter II 2 m.w.Nachw.).

    Im Rahmen des Freibeweises können deshalb auch eidesstattliche Versicherungen berücksichtigt werden (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2003 - VI ZB 77/02, NJW 2003, 2460, unter II 2; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999, aaO, jeweils m.w.Nachw.).

    Eine eidesstattliche Versicherung reicht allerdings für sich genommen regelmäßig nicht zum Nachweis der Fristwahrung aus (BGH, Beschluss vom 27. Mai 2003, aaO; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999, aaO, m.w.Nachw.).

    Falls das Berufungsgericht zu dem Ergebnis gekommen wäre, dass die vorgelegte eidesstattliche Versicherung keinen vollen Beweis für die fristgerechte Einreichung der Berufungsbegründung erbringt, hätte es die Parteien hierauf hinweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 30. Januar 1991, aaO, unter II 2 c m.w.Nachw.) und ihnen Gelegenheit geben müssen, Zeugenbeweis anzutreten oder auf andere Beweismittel zurückzugreifen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Mai 2003, aaO; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999, aaO).

  • BVerfG, 27.03.2001 - 2 BvR 2211/97

    Verwerfung eines angeblich verspäteten Einspruchs wegen Zweifeln am richtigen

    Das Amtsgericht hat es deshalb versäumt, seine Zweifel durch Aufklärung des tatsächlichen Zeitpunkts der Zustellung des Strafbefehls im Freibeweisverfahren zur Gewissheit zu verdichten (vgl. dazu BGH, MDR 2000, S. 290).
  • BGH, 24.04.2001 - VI ZR 258/00

    Würdigung des Sachverhalts durch das Revisionsgericht; Unrichtigkeit eines

    b) Dabei gilt für die Prüfung der Voraussetzungen der Zulässigkeit des Rechtsmittels, auch soweit es um die Entkräftung des aus einem Empfangsbekenntnis ersichtlichen Zustellungsdatums geht, der sogenannte Freibeweis (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - VersR 2000, 1129 m.w.N.); in diesem Rahmen können neben den üblichen Beweismitteln, insbesondere dem Ergebnis von Zeugenvernehmungen, auch eidesstattliche Versicherungen berücksichtigt werden (BGH, Beschluß vom 16. Mai 1991 - IX ZB 81/90 - NJW 1992, 627, 628).
  • BGH, 27.05.2003 - VI ZB 77/02

    Entscheidung des Berufungsgerichts über einen hilfsweise gestellten

    Insoweit muß dann auf die Vernehmung der Beweispersonen - etwa des Rechtsanwalts oder seines Personals - als Zeugen oder auf andere Beweismittel zurückgegriffen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - VersR 2000, 1129).
  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der

    Kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die von der einen Partei vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen nicht ausreichen, um das Gericht von der Richtigkeit seines Tatsachenvortrages zu überzeugen oder - im Falle des Gegenbeweises - die Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit des gegnerischen Vorbringens zu erschüttern, muss das Gericht dieser Partei Gelegenheit zum Antritt des Zeugenbeweises und damit zur Einführung von Strengbeweismitteln mit einem höheren Beweiswert geben (vgl. BGH Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - NJW 2000, 814 und vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06 - NJW 2007, 1457, 1458).
  • BGH, 07.05.2002 - I ZB 30/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Das Berufungsgericht hat den dem Kläger als Rechtsmittelführer insoweit obliegenden vollen Beweis (vgl. BGH, Beschl. v. 4.6.1992 - IX ZB 10/92, NJW-RR 1992, 1338, 1339; Beschl. v. 7.12.1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814; Urt. v. 24.4.2001 - VI ZR 258/00, NJW 2001, 2722, 2723, jeweils m.w.N.) aufgrund der Angaben in der eidesstattlichen Versicherung des Rechtsanwalts Dr. A. als nicht erbracht angesehen.

    Es hätte daher schon im Berufungsverfahren dem Kläger Gelegenheit gegeben werden müssen, Zeugenbeweis anzutreten (BGH NJW 2000, 814).

    Vielmehr erscheint es angebracht, unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, der auf dem aufgezeigten Verfahrensfehler beruhen kann, die Sache zur weiteren Aufklärung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen (BGH NJW 2000, 814 f.).

  • BGH, 18.06.2002 - VI ZR 448/01

    Beweis der Unrichtigkeit eines Empfangsbekenntnisses

    Das gilt auch für die Frage, ob ein aus einem Empfangsbekenntnis ersichtliches Datum den Zeitpunkt der Zustellung zutreffend wiedergibt (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99 - VersR 2000, 1129 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.2002 - I ZB 23/01

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Praktikantin als Botin

    Reichen dazu die auch im Rahmen des Freibeweises zu erbringenden eidesstattlichen Versicherungen nicht aus, so muß auf die Vernehmung der Beweispersonen als Zeugen zurückgegriffen werden (vgl. zu Vorstehendem BGH, Beschl. v. 4.6.1992 - IX ZB 10/92, NJW-RR 1992, 1338, 1339; Beschl. v. 7.12.1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814; Urt. v. 24.4.2001 - VI ZR 258/00, NJW 2001, 2722, 2723, jeweils m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es zulässig, die Einhaltung der Frist zu behaupten und den Wiedereinsetzungsantrag für den Fall zu stellen, daß das Gericht den Beweis für die Fristwahrung nicht als geführt ansieht (BGH, Beschl. v. 27.11.1996 - XII ZB 177/96, NJW 1997, 1312); dementsprechend ist der Wiedereinsetzungsantrag auch als Hilfsantrag statthaft (vgl. BGH NJW-RR 1992, 1338 f.; NJW 2000, 814 f.; NJW 2001, 2722 f.).

  • OLG Schleswig, 15.02.2018 - 5 U 116/17

    Erfordernis einer plausiblen und schlüssigen Darstellung zur Entkräftung einer

    Die Zulässigkeit des Einspruchs ist nach § 341 Abs. 1 Satz 1 ZPO von Amts wegen zu klären (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. Oktober 1996 - 2 BvR 2195/95, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07, juris Rn. 7; vgl. auch: BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, Rn. 8 jeweils zu § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO).

    Bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen des Einspruchs gilt, wie bei einem Rechtsmittel, der so genannte Freibeweis (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, Rn. 8; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07, juris Rn. 8).

    Danach ist das Gericht weder von einem Beweisantritt der Parteien abhängig noch auf die gesetzlichen Beweismittel beschränkt (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, Rn. 8; Beschluss vom 11. Oktober 2007 - VII ZB 31/07, juris Rn. 8; vgl. auch: BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juni 1991 - 2 BvR 511/89, juris 18).

  • BGH, 28.01.2020 - VI ZB 38/17

    Erbringen des vollen Beweises für die fristgerechte Einreichung der

    Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, dass bei der Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, auch soweit es um die Rechtzeitigkeit der Begründung des Rechtsmittels geht, der sogenannte Freibeweis gilt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VIII ZB 75/06, NJW 2007, 1457 Rn. 8; Senatsbeschluss vom 7. Dezember 1999 - VI ZB 30/99, NJW 2000, 814, juris Rn. 8).
  • BGH, 09.02.2009 - IV ZB 25/08

    Gewahrsamsbegründung der zuständigen Stelle bei Gericht als Voraussetzung der

  • BGH, 25.09.2018 - XI ZB 6/17

    Empfangsbekenntnis als Beweis für den Zeitpunkt der Entgegennahme durch den

  • BGH, 21.02.2007 - XII ZB 37/06

    Anforderungen an die Widerlegung der Beweiskraft des Eingangsstempels auf einer

  • BGH, 11.10.2007 - VII ZB 31/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

  • BGH, 14.12.2004 - XI ZB 20/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BVerwG, 24.07.2008 - 9 B 41.07

    Zulassungsrüge; grundsätzliche Bedeutung; Amtsaufklärung; Aufklärungspflicht;

  • BGH, 30.09.2003 - X ZR 41/02

    Anforderungen an den Nachweis der vereinfachten Zustellung gegen

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZB 28/05

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Wiedereinsetzungsverfahren

  • BGH, 19.06.2002 - IV ZR 147/01

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZB 61/05

    Anforderungen an den Nachweis der Einhaltung einer Frist

  • BGH, 27.02.2003 - VI ZB 77/02

    Verfahrensrecht - Wann bedarf es eines Wiedereinsetzungsantrags?

  • OLG Köln, 17.10.2003 - 2 W 97/03

    Veranlassung zur Klageerhebung

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZR 128/05

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BGH, 14.06.2005 - VI ZB 10/05

    Versäumung der Berufungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Dresden, 05.12.2012 - 4 U 1590/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

  • BFH, 30.05.2007 - X B 194/06

    NZB: Postzustellungsurkunde

  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 9/15

    Rügt ein Beschwerdeführer das Fehlschlagen einer gerichtlich veranlassten

  • FG Nürnberg, 15.08.2018 - 2 V 888/18

    Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides

  • LG Saarbrücken, 18.12.2009 - 13 S 111/09
  • OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 9 UF 157/21

    Verwerfung einer Beschwerde; Verfristete Beschwerdebegründung; Beweiswert eines

  • OLG Brandenburg, 12.11.2021 - 9 UF 157/21
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