Rechtsprechung
BGH, 06.07.2010 - VI ZB 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
ZPO § 144 Satz 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 66 Abs 1 ZPO, § 114 S 1 ZPO
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer Unfallmanipulation: Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung unter Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts des beklagten Kraftfahrzeughalters nach Beitritt seiner Kfz-Haftpflichtversicherung als Streithelfer - verkehrslexikon.de
Zum Recht des Versicherten auf einen eigenen Anwalt bei Vorwurf der Unfallmanipulation
- IWW
- Wolters Kluwer
Mutwillige Handlung eines Versicherungsnehmers im Hinblick auf das Begehren von Prozesskostenhilfe für die Vertretung durch einen eigenen Anwalt trotz des Beitritts des Haftpflichtversichers als Streithelfer in einem Verkehrsunfallprozess
- rewis.io
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer Unfallmanipulation: Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung unter Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts des beklagten Kraftfahrzeughalters nach Beitritt seiner Kfz-Haftpflichtversicherung als Streithelfer
- ra.de
- rewis.io
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer Unfallmanipulation: Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung unter Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts des beklagten Kraftfahrzeughalters nach Beitritt seiner Kfz-Haftpflichtversicherung als Streithelfer
- VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 1
Der Prozesskostenhilfeantrag für Vertretung durch eigenen Anwalt ist bei einem von seinem Haftpflichtversicherer der Unfallmanipulation verdächtigten VN begründet - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 66 Abs. 1; ZPO § 114 S. 1; StGB § 356
Mutwillige Handlung eines Versicherungsnehmers im Hinblick auf das Begehren von Prozesskostenhilfe für die Vertretung durch einen eigenen Anwalt trotz des Beitritts des Haftpflichtversichers als Streithelfer in einem Verkehrsunfallprozess - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe trotz mitverklagter Haftpflichtversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Prozesskostenhilfe trotz mitverklagter Haftpflichtversicherung
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Anspruch des Versicherten auf eigenen Anwalt bei Streitbeitritt wegen Manipulationsverdacht
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2010, 3522
- MDR 2010, 1048
- NZV 2010, 561
- NJ 2010, 519
- VersR 2010, 1472
- AnwBl 2011, 27
Wird zitiert von ... (37)
- BGH, 29.11.2011 - VI ZR 201/10
Kfz-Haftpflichtversicherer als Streitgenosse bzw. Streithelfer beim Verdacht der …
Der Bundesgerichtshof hat in Verfahren, die den Ersatz von Rechtsanwaltskosten des Versicherungsnehmers betrafen, entschieden, dass es dem Haftpflichtversicherer in den Fällen der Unfallmanipulation wegen des bestehenden Interessengegensatzes zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Haftpflichtversicherer nicht verwehrt werden kann, sich gegen die gegen ihn gerichtete Klage umfassend zu verteidigen und zwar auch mit der Behauptung, das schadensbegründende Ereignis sei nicht - wie vom Geschädigten behauptet - unfreiwillig erlitten, sondern von den angeblich Unfallbeteiligten einvernehmlich herbeigeführt worden (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Juni 2010 - VI ZB 31/08, VersR 2010, 1472 Rn. 9 f.; BGH…, Urteil vom 15. September 2010 - IV ZR 107/09, VersR 2010, 1590 Rn. 13 ff.). - BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10
Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung: Mutwilligkeit bei voraussichtlich …
aa) Mutwilligkeit im Sinne des § 114 Satz 1 ZPO setzt voraus, dass eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZB 31/08, NJW 2010, 3522 Rn. 6). - BGH, 15.09.2010 - IV ZR 107/09
Rechtsschutzverpflichtung des Kfz-Haftpflichtversicherers: Kosten der eigenen …
Vielmehr stehen sowohl der Haftpflichtversicherer als auch der von ihm beauftragte Rechtsanwalt in einem unlösbaren Interessenkonflikt, der es ihnen verbietet, im Haftpflichtprozess zugleich das eigene Anliegen und das des Versicherten zu vertreten (so auch BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZB 31/08 - veröffentlicht in juris, Tz. 9, 10; OLG Düsseldorf Verkehrsrecht aktuell 2009, 165 m. zust. Anm. Elsner in jurisPR-VerkR 7/2010 Anm. 4; OLG Köln VersR 1997, 597; OLG Koblenz VersR 1996, 604; LG Hagen r+s 1996, 466; Meiendresch, r+s 2005, 50 ff.).Bei der hier in Rede stehenden Interessenkollision ist dieses Ermessen aber nicht mehr eröffnet, weil einerseits der Versicherer selbst nicht mehr in der Lage ist, die Interessen des Versicherten sachgerecht wahrzunehmen, ein vom Versicherer beauftragter Rechtsanwalt schon wegen der Strafdrohung des § 356 StGB gehindert wäre, zugleich die Interessen des Versicherers und des Versicherten zu vertreten (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 aaO), und andererseits der Versicherte gerade deshalb, weil gegen ihn von Seiten des Versicherers ein Betrugsvorwurf erhoben wird, in besonderem Maße des rechtlichen Beistands bedarf.
Wie der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 6. Juli 2010 (aaO) zu der Frage, ob der Wunsch des Versicherten nach Beiordnung eines eigenen Rechtsanwalts in solchen Fällen mutwillig i.S. von § 114 Satz 1 ZPO erscheint, zutreffend ausgeführt hat, sind hier die Interessen des beklagten Versicherungsnehmers und des beklagten Haftpflichtversicherers nur vordergründig gleichgerichtet, auch wenn sie beide der Klage entgegentreten (vgl. OLG Köln VersR 1997, 597, 598).
Diese Ansicht, der bereits der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem (die zitierte Entscheidung des Kammergerichts aufhebenden) Beschluss vom 6. Juli 2010 (aaO) entgegengetreten ist, überzeugt auch deshalb nicht, weil der durchschnittliche Versicherungsnehmer eine solche Beschränkung der Rechtsschutzverpflichtung dem Leistungsversprechen des Versicherers nicht entnehmen kann, das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darauf gerichtet ist, den Versicherten im Haftpflichtprozess wie ein von ihm beauftragter Anwalt zu vertreten.
- BGH, 10.08.2017 - III ZA 42/16
Prozesskostenhilfeverfahren: Bewilligung für das Mahnverfahren; Mutwilligkeit der …
Mutwilligkeit liegt insbesondere vor, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (Senat…, Beschluss vom 21. November 2013 - III ZA 28/13, BeckRS 2013, 22403 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZB 31/08, NJW 2010, 3522 Rn. 6). - BGH, 31.08.2017 - III ZB 37/17
Prozesskostenhilfebewilligung im Mahnverfahren: Mutwilligkeit der beabsichtigten …
b) Mutwilligkeit liegt insbesondere vor, wenn eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage ihre Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde (Senat, Beschlüsse vom 10. August 2017 - III ZA 42/16 [zur Veröffentlichung vorgesehen] …und vom 21. November 2013 - III ZA 28/13, BeckRS 2013, 22403 Rn. 9; BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZB 31/08, NJW 2010, 3522 Rn. 6; jew. mwN). - OLG Hamm, 22.11.2019 - 9 U 93/19
Sachaufklärung, Parteianhörung, Streithilfe
Deshalb bleibt es in einem solchen Fall dem mitverklagten Halter/Fahrer unbenommen, sich - ggfs. unter Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe - einen eigenen Prozessbevollmächtigten zu nehmen, um seine eigenen Interessen im Zusammenhang mit dem Manipulationsvorwurf wahrzunehmen (vgl. BGH, NJW 2011, 377 und NJW 2010, 3522). - BGH, 06.12.2010 - II ZB 13/09
Prozesskostenhilfe für eine Teilklage des Insolvenzverwalters
aa) Eine Rechtsverfolgung ist mutwillig, wenn eine nicht bedürftige Partei bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage von ihr Abstand nehmen würde (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 29. Januar 2009 - VII ZR 187/08, BGHZ 179, 315 Rn. 12; Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZB 31/08, NJW 2010, 3522 Rn. 6 mwN). - BGH, 06.07.2010 - VI ZB 30/08
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf der …
Wie der erkennende Senat im Rechtsbeschwerdeverfahren der Antragstellerin gegen die Zurückweisung ihrer sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung ihres erstinstanzlichen Prozesskostenhilfegesuchs entschieden hat (Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZB 31/08 - z.V.b.), handelt ein Versicherungsnehmer, der sich im Verkehrsunfallprozess gegen den von seinem mitverklagten Haftpflichtversicherer gegen ihn erhobenen Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs verteidigen will, nicht mutwillig im Sinne von § 114 Satz 1 ZPO, wenn er Prozesskostenhilfe für die Vertretung durch einen eigenen Anwalt begehrt, obwohl ihm der Haftpflichtversicherer als Streithelfer beigetreten ist und dessen Prozessbevollmächtigter auf diesem Wege auch für ihn Klageabweisung beantragt hat. - BGH, 12.11.2015 - IX ZB 82/14
Prozesskostenhilfebewilligung: Anfechtungsklage des Insolvenzverwalters bei …
Würde eine vermögende Partei, die für die Kosten selbst aufkommen müsste, auf die entsprechende Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung vernünftigerweise auch dann verzichten, wenn diese Rechtsverfolgung oder -verteidigung für sich gesehen Erfolg versprechend wäre, ist auch dem Insolvenzverwalter Prozess-/Verfahrenskostenhilfe zu versagen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZB 31/08, NJW 2010, 3522 Rn. 6; MünchKomm-ZPO/Motzer, 4. Aufl., § 144 Rn. 86; Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 12. Aufl. § 114 Rn. 30; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl., § 114 Rn. 30). - KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von …
Falls eine solche vorläge, würde dies nicht eine Verfahrenstrennung erforderlich machen, sondern die Vertretung der Beklagten zu 2) durch einen eigenen Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH Beschluss vom 6.7.210 - IV ZB 31/08 -, VersR 2010, 1472 im Bereich der gesetzlichen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung). - OLG Karlsruhe, 24.03.2011 - 1 U 19/11
PKH-Bewilligung: Mutwillige eigenständige Rechtsverteidigung des erstbeklagten …
- OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11
Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den …
- OLG Frankfurt, 08.04.2019 - 23 U 112/17
Anhaltspunkte für gestellten Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast
- OLG Frankfurt, 10.05.2017 - 22 W 6/17
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess: Keine Mutwilligkeit der …
- LG Bochum, 01.10.2014 - 9 S 108/14
Interessenkonflikt im Haftpflichtprozess bei Vertretung des Versicherers und des …
- BSG, 22.01.2015 - B 12 R 1/14 BH
- BSG, 23.01.2015 - B 12 R 2/14 BH
- OLG Düsseldorf, 10.06.2009 - 1 W 4/09
Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung gegen den Verdacht der Unfallmanipulation …
- BSG, 10.11.2014 - B 11 AL 15/14 BH
- BSG, 03.06.2015 - B 12 R 2/15 BH
- OLG Brandenburg, 24.09.2012 - 3 WF 85/12
Verfahrenskostenhilfe: Mutwilligkeit bei Einleitung eines Umgangsverfahrens ohne …
- BSG, 03.06.2016 - B 12 R 1/16 BH
- BSG, 28.11.2014 - B 10 ÜG 8/14 BH
- LG Münster, 18.04.2019 - 14 O 361/18
- BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 BH
- BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 9/14 BH
- BSG, 04.11.2014 - B 11 AL 14/14 BH
- BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 6/14 BH
- BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 14/14 S
- BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 8/14 BH
- BSG, 05.11.2014 - B 11 AL 13/14 BH
- BSG, 19.02.2014 - B 13 R 7/13 R
- OLG Köln, 28.03.2013 - 9 W 75/12
Zur Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts durch den mitbeklagten …
- OLG Frankfurt, 05.11.2021 - 4 W 29/21
PKH: Mutwilligkeit der Rechtsverteidigung
- LG Heilbronn, 09.08.2019 - 1 T 348/18
Keine Verfahrenskostenhilfe für aussichtslose Zwangsversteigerung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2013 - L 13 AS 52/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2012 - L 13 AS 3/12
Rechtsprechung
BGH, 04.10.2010 - VI ZB 31/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Leitsatzes
- ra.de
- rechtsportal.de
Berichtigung eines Leitsatzes
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Beschlussberichtigung