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   BGH, 20.11.2018 - VI ZB 32/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,44655
BGH, 20.11.2018 - VI ZB 32/17 (https://dejure.org/2018,44655)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2018 - VI ZB 32/17 (https://dejure.org/2018,44655)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - VI ZB 32/17 (https://dejure.org/2018,44655)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Verschuldens des beauftragten Rechtsanwalts bei dessen unterlassener Versendung der Berufungsschrift per Fax an das Berufungsgericht

  • Betriebs-Berater

    Partei ist das Verschulden des von ihrem Prozessbevollmächtigten beauftragten Anwalts zuzurechnen

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung, wenn Anwaltskollege aus Bürogemeinschaft Fax vergisst

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO
    Keine Wiedereinsetzung, wenn Anwaltskollege aus Bürogemeinschaft Fax vergisst

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zurechenbares Verschulden des vom Prozessbevollmächtigten mit der Erstellung und Versendung der Berufungsschrift beauftragten Rechtsanwalts

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • der-rechtsberater.de

    Anwaltshaftung: Verschulden von Unterbevollmächtigten wird dem Mandanten zugerechnet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Zurechnung des Verschuldens des beauftragten Rechtsanwalts bei dessen unterlassener Versendung der Berufungsschrift per Fax an das Berufungsgericht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterbevollmächtigter Anwalt versäumt Frist: Keine Wiedereinsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurechnung des Verschuldens eines beauftragten Rechtsanwalts

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Zurechnung des Verschuldens eines beauftragten Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 605
  • MDR 2019, 178
  • FamRZ 2019, 463
  • AnwBl 2019, 166
  • AnwBl Online 2019, 227
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 23.08.2021 - 22 U 42/21
    a) Der angestellte Rechtsanwalt ist dann Bevollmächtigter im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO, wenn er nicht nur als Hilfskraft in untergeordneter Form tätig wird, sondern u.a. mit der selbstständigen Bearbeitung betraut worden ist (BGH, Beschluss vom 27.1.2004 - VI ZB 39/03; Toussaint in: Münchener Kommentar, ZPO, 6. Aufl., § 85 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - VI ZB 32/17 -, juris Rn. 8 f.; Stackmann in: Münchener Kommentar, ZPO, 6. Aufl., § 233 Rn. 93).
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