Rechtsprechung
BGH, 20.11.2018 - VI ZB 32/17 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- openjur.de
§ 85 Abs. 2 ZPO
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 85 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Zurechnung des Verschuldens des beauftragten Rechtsanwalts bei dessen unterlassener Versendung der Berufungsschrift per Fax an das Berufungsgericht
- Betriebs-Berater
Partei ist das Verschulden des von ihrem Prozessbevollmächtigten beauftragten Anwalts zuzurechnen
- Anwaltsblatt
§ 85 ZPO
Keine Wiedereinsetzung, wenn Anwaltskollege aus Bürogemeinschaft Fax vergisst - Anwaltsblatt
§ 85 ZPO
Keine Wiedereinsetzung, wenn Anwaltskollege aus Bürogemeinschaft Fax vergisst - rewis.io
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zurechenbares Verschulden des vom Prozessbevollmächtigten mit der Erstellung und Versendung der Berufungsschrift beauftragten Rechtsanwalts
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- der-rechtsberater.de
Anwaltshaftung: Verschulden von Unterbevollmächtigten wird dem Mandanten zugerechnet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 85 Abs. 2
Zurechnung des Verschuldens des beauftragten Rechtsanwalts bei dessen unterlassener Versendung der Berufungsschrift per Fax an das Berufungsgericht - rechtsportal.de
ZPO § 85 Abs. 2
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Unterbevollmächtigter Anwalt versäumt Frist: Keine Wiedereinsetzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zurechnung des Verschuldens eines beauftragten Rechtsanwalts
Besprechungen u.ä.
- Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)
Zurechnung des Verschuldens eines beauftragten Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 10.04.2017 - 108 C 3325/15
- LG Berlin, 17.07.2017 - 50 S 105/17
- BGH, 20.11.2018 - VI ZB 32/17
Papierfundstellen
- NJW 2019, 605
- MDR 2019, 178
- FamRZ 2019, 463
- AnwBl 2019, 166
- AnwBl Online 2019, 227
Wird zitiert von ...
- KG, 23.08.2021 - 22 U 42/21 a) Der angestellte Rechtsanwalt ist dann Bevollmächtigter im Sinne von § 85 Abs. 2 ZPO, wenn er nicht nur als Hilfskraft in untergeordneter Form tätig wird, sondern u.a. mit der selbstständigen Bearbeitung betraut worden ist (BGH, Beschluss vom 27.1.2004 - VI ZB 39/03;… Toussaint in: Münchener Kommentar, ZPO, 6. Aufl., § 85 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - VI ZB 32/17 -, juris Rn. 8 f.;… Stackmann in: Münchener Kommentar, ZPO, 6. Aufl., § 233 Rn. 93).