Rechtsprechung
BGH, 14.03.2017 - VI ZB 34/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
- IWW
§ 522 Abs. 1 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 78 Abs. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 ZPO, § 130 Nr. 6 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 78 Abs 1 ZPO, § 130 Nr 6 ZPO, § 520 Abs 5 ZPO
Ordnungsgemäße Berufungsbegründung durch einen Rechtsanwalt: Verantwortungsübernahme für den von einem Dritten gefertigten Schriftsatz bei distanzierendem Hinweis - Wolters Kluwer
Ordnungsgemäße Berufungsbegründung durch einen Anwalt; Fehlende Übernahme der vollen Verantwortung für den gesamten Inhalt des Schriftsatzes durch einen distanzierenden Hinweis
- Anwaltsblatt
§ 78 ZPO, § 130 ZPO, § 520 ZPO
Formale Unterschrift des Anwalts genügt nicht bei distanzierendem Zusatz - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 78 Abs. 1; ZPO § 130 Nr. 6; ZPO § 520 Abs. 5
Ordnungsgemäße Berufungsbegründung durch einen Anwalt; Fehlende Übernahme der vollen Verantwortung für den gesamten Inhalt des Schriftsatzes durch einen distanzierenden Hinweis - rechtsportal.de
Ordnungsgemäße Berufungsbegründung durch einen Anwalt; Fehlende Übernahme der vollen Verantwortung für den gesamten Inhalt des Schriftsatzes durch einen distanzierenden Hinweis
- datenbank.nwb.de
Ordnungsgemäße Berufungsbegründung durch einen Rechtsanwalt: Verantwortungsübernahme für den von einem Dritten gefertigten Schriftsatz bei distanzierendem Hinweis
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwalt distanziert sich vom Schriftsatzinhalt: Keine ordnungsgemäße Berufungsbegründung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Anwaltsblatt (Leitsatz)
§ 78 ZPO, § 130 ZPO, § 520 ZPO
Formale Unterschrift des Anwalts genügt nicht bei distanzierendem Zusatz - otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Distanzierender Zusatz in Berufungsbegründung
Besprechungen u.ä. (2)
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verantwortlichkeit des Rechtsanwaltes für Schriftsatzinhalte; Anforderungen an die Unterschriftsleistung des Rechtsanwaltes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anwalt distanziert sich vom Schriftsatzinhalt: Keine ordnungsgemäße Berufungsbegründung! (IBR 2017, 352)
Verfahrensgang
- LG Tübingen, 01.07.2015 - 8 O 56/10
- OLG Stuttgart, 25.07.2016 - 1 U 99/15
- BGH, 14.03.2017 - VI ZB 34/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 686
- MDR 2017, 784
- MDR 2017, 868
- FamRZ 2017, 1069
- VersR 2017, 1226
- DB 2017, 2353
- AnwBl 2017, 671
- AnwBl Online 2017, 338
Wird zitiert von ... (4)
- LG München I, 07.02.2020 - 37 O 18934/17
Financialright darf nicht für Lkw-Kartell-Geschädigte klagen: Mehr als 3.000 …
Zur erstgenannten Fallgruppe gehören insbesondere von Dritten entworfene Rechtsmittelbegründungen, die der Prozessbevollmächtigte nur formal unterzeichnet, dabei jedoch durch einen Zusatz deutlich macht, dass er die volle Verantwortung für den gesamten Inhalt des Schriftsatzes ablehnt (BGH, Bes. v. 14.03.2017, VI ZB 34/16, BeckRS 107993, Rn. 9 m.w.N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 02.08.2018 - 5 Sa 298/17
Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII
Ein dahingehender Schluss ist namentlich dann gerechtfertigt, wenn in solchen Schriftsätzen enthaltene Ausführungen in juristischer Hinsicht abwegig und unhaltbar sind oder aus ihnen hervorgeht, dass dem Verfasser die für ein bestimmtes Rechtsmittel geltenden Begründungsanforderungen nicht geläufig sind (…vgl. BayVGH 04.06.2018 - 22 C 18.780 - Rn. 34 ff mwN; BGH 14.03.2017 - VI ZB 34/16 - Rn. 7 ff;… BGH 24.01.2008 - IX ZB 258/05 - Rn. 7 ff mwN). - OLG Koblenz, 04.12.2019 - 9 U 1067/19
Unerlaubte Rechtsdienstleistung: Architekt ist nicht befugt, seinen Auftraggeber …
Bei alledem handelt es sich um distanzierende Stilmittel, die jedenfalls in ihrer Gesamtschau zweifelsfrei erkennen lassen, dass der erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte der Beklagten deren Schreiben vom 15. Dezember 2018 nach erfolgter Prüfung gerade nicht in der erforderlichen Weise als eigene und von ihm selbst vollständig zu verantwortende geistige Leistung verstanden wissen wollte, sondern dass er jedenfalls in Teilen von ihm nicht geteilte Einschätzungen seiner Mandantin lediglich übermitteln wollte (vgl. insoweit auch BGH, NJW-RR 2017, 686, 687, Rdnr. 11;… OLG Zweibrücken, a.a.O., Rdnr. 10). - OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2019 - 11 N 24.16
Zur Auslegung der Formulierung "die Klägerin lasse vortragen" in einem Antrag auf …
Denn mit den Regelungen über den Anwaltszwang (§ 67 Abs. 4 VwGO) und über den notwendigen Inhalt der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung (§ 124a Abs. 4 S. 4 VwGO) soll erreicht werden, dass ein mit dem Verfahren vertrauter Rechtsanwalt dem Gericht und dem Gegner den Sachverhalt unter bestimmter Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Berufungszulassungsgründe nach persönlicher Durcharbeitung des Prozessstoffs vorträgt (vgl. zur zivilprozessualen Berufung BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - VI ZB 34/16 -, juris).