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   BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13   

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https://dejure.org/2015,37052
BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13 (https://dejure.org/2015,37052)
BGH, Entscheidung vom 17.11.2015 - VI ZB 38/13 (https://dejure.org/2015,37052)
BGH, Entscheidung vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13 (https://dejure.org/2015,37052)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 234 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO, § 511 ZPO
    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Hinweis- und Prüfungspflicht eines Beschwerdegerichts bei Zweifeln an der Glaubhaftmachung rechtzeitiger Absendung der Berufungsschrift durch anwaltliche Versicherung

  • IWW

    § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 103 Abs. 1 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Hinweis- und Prüfungspflicht eines Beschwerdegerichts bei Zweifeln an der Glaubhaftmachung rechtzeitiger Absendung der Berufungsschrift durch anwaltliche Versicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten des Rechtsmittelgerichts bei Zweifeln an anwaltlicher Versicherung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2016, 895
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.2010 - XII ZB 129/09

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist: Hinweispflicht des

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13
    Denn wenn das Berufungsgericht einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 10 und vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8).

    Das Berufungsgericht hätte auch prüfen müssen, ob nicht bereits in der Vorlage der anwaltlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Prozessbevollmächtigten als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen gelegen hat, weil in diesem Fall die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Zeugen auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinausgelaufen wäre (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 11 und vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8).

  • BGH, 17.01.2012 - VIII ZB 42/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung wegen Verzögerung der

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13
    Denn wenn das Berufungsgericht einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt, muss es den Antragsteller darauf hinweisen und ihm Gelegenheit geben, entsprechenden Zeugenbeweis anzutreten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 10 und vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8).

    Das Berufungsgericht hätte auch prüfen müssen, ob nicht bereits in der Vorlage der anwaltlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Prozessbevollmächtigten als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen gelegen hat, weil in diesem Fall die Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Zeugen auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinausgelaufen wäre (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09, FamRZ 2010, 726 Rn. 11 und vom 17. Januar 2012 - VIII ZB 42/11, WuM 2012, 157 Rn. 8).

  • BVerfG, 11.01.1991 - 1 BvR 1435/89

    Effektivität des Rechtsschutzes und Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13
    Denn wenn ein mit vollständiger und richtiger Anschrift versehenes, ausreichend frankiertes Schriftstück am 8. Juni 2013 in einen Postkasten eingeworfen wird, darf der Absender darauf vertrauen, dass es bis zum 17. Juni 2013 beim Berufungsgericht eingeht, ohne dass er dessen Eingang bei Gericht überwachen müsste (vgl. BVerfG, NJW 1992, 38; BGH, Beschlüsse vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9; vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 14, jeweils mwN).
  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 187/12

    Wiedereinsetzung: Aufgabe eines schriftwahrenden Schriftsatzes zur Post; Pflicht

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13
    Denn wenn ein mit vollständiger und richtiger Anschrift versehenes, ausreichend frankiertes Schriftstück am 8. Juni 2013 in einen Postkasten eingeworfen wird, darf der Absender darauf vertrauen, dass es bis zum 17. Juni 2013 beim Berufungsgericht eingeht, ohne dass er dessen Eingang bei Gericht überwachen müsste (vgl. BVerfG, NJW 1992, 38; BGH, Beschlüsse vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9; vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 14, jeweils mwN).
  • BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Verlust des

    Auszug aus BGH, 17.11.2015 - VI ZB 38/13
    Denn wenn ein mit vollständiger und richtiger Anschrift versehenes, ausreichend frankiertes Schriftstück am 8. Juni 2013 in einen Postkasten eingeworfen wird, darf der Absender darauf vertrauen, dass es bis zum 17. Juni 2013 beim Berufungsgericht eingeht, ohne dass er dessen Eingang bei Gericht überwachen müsste (vgl. BVerfG, NJW 1992, 38; BGH, Beschlüsse vom 12. September 2013 - V ZB 187/12, juris Rn. 9; vom 6. Mai 2015 - VII ZB 19/14, NJW 2015, 2266 Rn. 14, jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2019 - XII ZB 379/19

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familiensache:

    Zudem ist dann die Prüfung veranlasst, ob nicht bereits in der Vorlage der anwaltlichen Versicherung zugleich ein Beweisangebot auf Vernehmung des Verfahrensbevollmächtigten als Zeugen zu den darin genannten Tatsachen liegt (im Anschluss an BGH Beschluss vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13, WM 2016, 895).

    Ist das der Fall, liegt in der Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Zeugen eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (BGH Beschluss vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13 - WM 2016, 895 Rn. 9 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17 - NJW-RR 2018, 958 Rn. 12 und Senatsbeschluss vom 24. Februar 2010 - XII ZB 129/09 - FamRZ 2010, 726 Rn. 10 f. mwN).

  • BGH, 02.08.2022 - VIII ZB 3/21

    Pflicht des Gerichts zur Erteilung eines Hinweises bei Beweisangebot im

    Zu den Pflichten des Rechtsmittelgerichts, wenn es einer anwaltlichen Versicherung im Verfahren der Wiedereinsetzung keinen Glauben schenkt (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13, WM 2016, 895 Rn. 9; vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, NJW-RR 2020, 501 Rn. 13; vom 28. April 2020 - VIII ZB 12/19, NJW-RR 2020, 818 Rn. 26 und vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21, FamRZ 2022, 647 Rn. 13; jeweils mwN).

    In diesem Fall hätte das Berufungsgericht den Beweis zu erheben und läge in der Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Prozessbevollmächtigten eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2022 - XII ZB 227/21, aaO; vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, aaO Rn. 13; vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13, WM 2016, 895 Rn. 9).

  • BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare

    Die Annahme, der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der Berufungsbegründung sei nicht geführt, ohne vorherige Vernehmung des Zeugen läuft auf eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung hinaus (BGH, Beschlüsse vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13, WM 2016, 895 Rn. 9 und vom 22. Dezember 2011 - VII ZB 35/11, BauR 2012, 677 Rn. 12, jeweils m.w.N).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 49/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Ist das der Fall, liegt in der Ablehnung der Wiedereinsetzung ohne vorherige Vernehmung des Zeugen eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13, WM 2016, 895 Rn. 9; Beschluss vom 18. Dezember 2019 - XII ZB 379/19, NJW-RR 2020, 501 Rn. 13).
  • OLG Koblenz, 21.01.2016 - 5 U 1125/15

    Nur der mandatsbearbeitende Rechtsanwalt darf Wiedereinsetzung glaubhaft machen!

    aa) Zwar darf der Absender eines mit vollständiger und richtiger Anschrift versehenen und ausreichend frankierten Schriftstücks nach Einwurf in einen Postkasten darauf vertrauen, dass dieses binnen normaler Postlaufzeiten beim Empfänger eingeht (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 17. November 2015 - VI ZB 38/13; BGH, NJW 2015, 3517).
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