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   BGH, 19.11.1991 - VI ZB 40/91   

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https://dejure.org/1991,3423
BGH, 19.11.1991 - VI ZB 40/91 (https://dejure.org/1991,3423)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1991 - VI ZB 40/91 (https://dejure.org/1991,3423)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 (https://dejure.org/1991,3423)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung - Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung gegeben, wenn die Begründungsfrist bei rechtzeitigem Eingang des Antrages auf Fristverlängerung verlängert worden wäre

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85; ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung bei Verlust des fristwahrenden Schriftsatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 899
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.02.1957 - VII ZB 3/57

    Wiedereinsetzung bei Verlust eines Schriftsatzes

    Auszug aus BGH, 19.11.1991 - VI ZB 40/91
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts haben die Kläger hinreichend glaubhaft gemacht, daß der Verlust des Schriftsatzes vom 4. März 1991 mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den sie bzw. ihre Prozeßbevollmächtigten, deren Verschulden ihnen zuzurechnen wäre, verantwortlich sind, wobei nicht erforderlich ist, daß die Art des Verlustes aufgeklärt wird (BGH, Beschluß vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57 - NJW 1957, 790).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 C 27.03

    Antragsfrist; materielle Frist; Verfahrensfrist; Wiedereinsetzung; höhere Gewalt;

    Das ist in der Rechtsprechung weithin anerkannt (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57 - VersR 1957, 203; Beschluss vom 28. September 1972 - IV ZB 8/72 - VersR 1973, 81 ; Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 - VersR 1992, 899; BVerwG, Beschluss vom 25. November 2002 - BVerwG 8 B 112.02 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 17).
  • BGH, 06.05.2015 - VII ZB 19/14

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Verlust des

    Ist - wie hier - ein fristgebundener Schriftsatz verloren gegangen, ist eine Glaubhaftmachung, wo und auf welche Weise es zum Verlust des Schriftstückes gekommen ist, nicht erforderlich; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vielmehr bereits dann zu gewähren, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (BGH, Beschluss vom 11. Februar 1957 - VII ZB 3/57, BGHZ 23, 291, 293; Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91, VersR 1992, 899).
  • BVerwG, 25.11.2002 - 8 B 112.02
    4 Der hier von den Klägerinnen geltend gemachte Verlust der Klagebegründungsschrift auf dem Postweg wäre die Richtigkeit des Vorbringens unterstellt ein unabwendbarer Zufall i.S.d. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1972 IV ZB 8/72 VersR 1973, 81 und vom 19. November 1991 VI ZB 40/91 VersR 1992, 899).
  • BAG, 20.12.1995 - 7 AZR 272/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Wirksamkeit der Befristung eines

    Der Antragsteller muß aber glaubhaft machen, daß der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den er verantwortlich ist (vgl. BGHZ 23, 291, 293; BGH Beschluß vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 - VersR 1992, 899).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 10 N 44.07

    Betreibensaufforderung; Fiktion der Klagerücknahme; Antrag auf Fortsetzung des

    Auch wenn Art und Ort des Verlustes nicht aufgeklärt werden müssen, muss jedenfalls glaubhaft gemacht werden, dass der Verlust nicht im Verantwortungsbereich des Betroffenen bzw. seines Prozessbevollmächtigten eingetreten ist (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. November 1991 - VI ZB 40/91 -, VersR 1992, 899; BFH, Beschluss vom 9. November 1983 - I R 210-211/81 -, jeweils zitiert nach juris).
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