Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7375
BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03 (https://dejure.org/2005,7375)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2005 - VI ZB 47/03 (https://dejure.org/2005,7375)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03 (https://dejure.org/2005,7375)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,7375) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Zaunes auf dem Grundstück einer Erbengemeinschaft

  • Judicialis

    BGB § 2039 Satz 1; ; ZPO § 264 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 264 Nr. 2; BGB § 2039 S. 1
    Zulässigkeit der Berufung bei Umstellung des Antrags auf Zahlung an eine Erbengemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 955
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 231/90

    Formularmäßige Vereinbarung eines endgültigen und gleichzeitigen Ausschlusses von

    Auszug aus BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03
    Die prozessualen Erklärungen der Parteien sind vom Revisionsgericht selbständig auszulegen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 231/90 - NJW 1991, 2630).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 84/89

    Zulässigkeit einer Klageänderung bei Geltendmachung einer sicherungshalber

    Auszug aus BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03
    Da der Kläger nach wie vor einen Anspruch der Erbengemeinschaft geltend macht, ist der Übergang von dem ursprünglichen Antrag auf Zahlung an sich selbst, dem das Amtsgericht sachlich nicht entsprochen hat, zu einem Antrag auf Hinterlegung zugunsten der Erbengemeinschaft keine Klageänderung, sondern lediglich eine nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Beschränkung des ursprünglichen Klageantrages (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 84/89 - NJW-RR 1990, 505 m.w.N.; zur Zulässigkeit nach neuem Recht, vgl. BGHZ 158, 295, 305 ff.).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus BGH, 19.04.2005 - VI ZB 47/03
    Da der Kläger nach wie vor einen Anspruch der Erbengemeinschaft geltend macht, ist der Übergang von dem ursprünglichen Antrag auf Zahlung an sich selbst, dem das Amtsgericht sachlich nicht entsprochen hat, zu einem Antrag auf Hinterlegung zugunsten der Erbengemeinschaft keine Klageänderung, sondern lediglich eine nach § 264 Nr. 2 ZPO zulässige Beschränkung des ursprünglichen Klageantrages (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 84/89 - NJW-RR 1990, 505 m.w.N.; zur Zulässigkeit nach neuem Recht, vgl. BGHZ 158, 295, 305 ff.).
  • BGH, 19.07.2019 - V ZR 255/17

    Zur Ersitzung gestohlener Kunstwerke

    Diese Einschränkung betrifft indes nicht das Recht, den Anspruch der Erbengemeinschaft im eigenen Namen im Prozess durchzusetzen, sondern lediglich die Frage der materiell-rechtlichen Einziehungsbefugnis des Klägers (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW 2005, 955).
  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

    Von einer Beschränkung des Hauptantrags ist etwa auszugehen, wenn der Kläger vom Antrag auf Zahlung an sich zum Antrag auf Hinterlegung oder vom Zahlungsantrag zum Antrag auf Schuldbefreiung übergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW-RR 2005, 955, 956; Urteil vom 25. November 1993 - IX ZR 51/93, NJW 1994, 944).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 8 U 142/18

    Zur Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs einer nach einem ärztlichen

    Seine Miterben haben ihn überdies mit ihrer Erklärung von Monat1 2016 zur Beanspruchung einer Leistung an sich allein ermächtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 19.4.2005 - VI ZB 47/03).
  • BGH, 20.08.2015 - III ZR 57/14

    Haftung des Kapitalanlageberaters bei fehlerhafter Beratung über einen

    Hätte sie - ohne Stellung eines Hilfsantrags - unmittelbar ihren Hauptantrag entsprechend eingeschränkt, handelte es sich nicht um eine Klageänderung, sondern um eine - auch noch in der Revisionsinstanz zulässige - Beschränkung des Klageantrags nach § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. für die Umstellung des Klageantrags auf Leistung an die Gesamthand: BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW-RR 2005, 955 f; Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 264 Rn. 3, 5 mwN).
  • OLG Braunschweig, 20.02.2020 - 3 W 22/19

    Teil-Aussetzung von Verfahren nach § 8 KapMuG im Hinblick auf Feststellungsziele

    Denn wenn ein Mitgläubiger Leistung an sich statt an alle Mitgläubiger beantragt, ist darin im Sinne einer qualitativen Beschränkung der Antrag auf Leistung an alle Mitgläubiger enthalten, auf den - sofern der Anspruch besteht - die Verurteilung ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO zu lauten hat (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - XI ZR 584/16 -, BeckRS 2018, 14424, Rn. 16 m.w.N.; Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03 -, NJW-RR 2005, S. 955).
  • BGH, 09.10.2023 - VIa ZR 598/22

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung einer unzulässigen

    Das Berufungsgericht hat unberücksichtigt gelassen, dass der Erbengemeinschaft nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch auf Ersatz eines erlittenen Differenzschadens zustehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, NJW 2023, 2259 Rn. 28 bis 32; ebenso BGH, Urteile vom 20. Juli 2023 - III ZR 267/20, ZIP 2023, 1903 Rn. 21 ff.; - III ZR 303/20, juris Rn. 16 f.), der nicht an Erwerb und Fortbestehen des Eigentums an dem Fahrzeug, sondern an der Vertrauensinvestition des Vaters des Klägers bei Abschluss des Kaufvertrags anknüpfte und zu dessen Einziehung der Kläger wirksam ermächtigt sein konnte (BGH, Urteil vom 19. September 2012 - XII ZR 151/10, NJW 2013, 166 Rn. 9 ff.; Beschluss vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW-RR 2005, 955).
  • BGH, 15.05.2018 - XI ZR 584/16

    Rückzahlungsanspruch eines Teils geleisteter "Vorfälligkeitsentschädigungen" und

    Beantragt aber ein Mitgläubiger die Zahlung an sich statt an alle Mitgläubiger, ist darin im Sinne einer qualitativen Beschränkung der Antrag auf Zahlung an alle Mitgläubiger enthalten, auf den, sofern der Anspruch besteht, die Verurteilung ohne Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO zu lauten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. April 2005 - VI ZB 47/03, NJW-RR 2005, 955 f. und vom 24. November 2006 - BLw 12/06, FamRZ 2007, 392, 393; RG, JW 1928, 107, 108; MünchKommZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 264 Rn. 17 f.; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 38. Aufl., § 264 Rn. 3 f.).
  • LAG Düsseldorf, 13.06.2012 - 12 Sa 751/12

    Anspruch aus Direktversicherung

    Die Leistung an sich kann der klagende Erbe ausnahmsweise verlangen, wenn er zur Einziehung von den übrigen Miterben ermächtigt worden ist (BGH 19.04.2005 - VI ZB 47/03, NJW-RR 2005, 955 Rn. 9; Palandt/Weidlich, 71. Aufl. 2012 § 2039 BGB Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 07.06.2006 - 7 U 175/05

    Aktivprozess des Insolvenzschuldners: Unzulässigkeit einer nach

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Antragsänderung im zweiten Rechtszug als Beschränkung des erstinstanzlichen Antrags - klägerische Berufungsanträge zu 1. und 2. - (vgl. dazu BGH NJW-RR 2005, 955 f. Rn 10 im juris-Ausdruck) und als Erweiterung des erstinstanzlichen Antrags aus identischem Klagegrund - klägerischer Berufungsantrag zu 3. - i.S. von § 264 Nr. 2 ZPO anzusehen sind oder ob eine echte Klageänderung anzunehmen ist.
  • OLG Koblenz, 05.05.2010 - 1 U 679/09

    Amtshaftung bei Vollzug des Bauordnungsrechts: Nicht fachgerechtes Vorgehen eines

    Die - aufgrund einer entsprechenden Ermächtigung der übrigen Miterben dementsprechend zur Prozessführung befugte (vgl. BGH NJW-RR 2005, 955) - Klägerin verfolgt bei rechtem Verständnis im eigenen Namen die Feststellung der Schadensersatzpflicht des beklagten Landkreises aus der Verletzung des Grundeigentums der Erbengemeinschaft, mithin eines absoluten Rechtsguts (vgl. Greger in: Zöller a.a.O. § 256 Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 6 U 219/06

    Fehlende ladungsfähige Anschrift des Klägers - Substantiierung der Behauptung des

  • LG Düsseldorf, 02.12.2008 - 2b O 196/07

    Darlehen, Klageumstellung auf Zahlung an die Gesamthand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2013 - 1 A 2037/12

    Anspruch der Erben eines Beamten auf Abgeltung des Urlaubs durch Auszahlung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht