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   BGH, 27.07.2010 - VI ZB 49/08   

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https://dejure.org/2010,1746
BGH, 27.07.2010 - VI ZB 49/08 (https://dejure.org/2010,1746)
BGH, Entscheidung vom 27.07.2010 - VI ZB 49/08 (https://dejure.org/2010,1746)
BGH, Entscheidung vom 27. Juli 2010 - VI ZB 49/08 (https://dejure.org/2010,1746)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 1 PflVG vom 13.07.2001, § 67 VVG
    Kfz-Haftpflichtversicherung: Direkthaftung für Regressansprüche selbst haftpflichtiger Schädiger gegen ihnen zum Ausgleich verpflichtete Mitschädiger

  • verkehrslexikon.de

    Keine Schadensersatzansprüche gegen Mitschädiger nach dem Pflichtversicherungsgesetz

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Schadensverursachung durch den "Gebrauch des versicherten Kraftfahrzeugs" zur Geltendmachung etwaiger Regressansprüche auf Grundlage des § 3 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) a.F.; Beschränkung der Regressmöglichkeit des Geschädigten gegen den Schädiger ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Regress zwischen Schädiger und Mitschädiger

  • rewis.io

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Direkthaftung für Regressansprüche selbst haftpflichtiger Schädiger gegen ihnen zum Ausgleich verpflichtete Mitschädiger

  • ra.de
  • rewis.io

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Direkthaftung für Regressansprüche selbst haftpflichtiger Schädiger gegen ihnen zum Ausgleich verpflichtete Mitschädiger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis einer Schadensverursachung durch den "Gebrauch des versicherten Kraftfahrzeugs" zur Geltendmachung etwaiger Regressansprüche auf Grundlage des § 3 Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG ) a.F.; Beschränkung der Regressmöglichkeit des Geschädigten gegen den ...

  • rechtsportal.de

    Erfordernis einer Schadensverursachung durch den "Gebrauch des versicherten Kraftfahrzeugs" zur Geltendmachung etwaiger Regressansprüche auf Grundlage des § 3 Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG ) a.F.; Beschränkung der Regressmöglichkeit des Geschädigten gegen den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regreß zwischen Unfallverursachern und Pflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Regreß zwischen den Unfallverursachern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regress zwischen Unfallverursachern

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Direkthaftung für Regressansprüche selbst haftpflichtiger Schädiger gegen ihnen zum Ausgleich verpflichtete Mitschädiger

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1471
  • MDR 2010, 1322
  • NZV 2010, 560
  • VersR 2010, 1360
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 29.03.2016 - 16 U 139/15

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Gesamtschuldnerische Haftung der Versicherer bei

    Er ist vielmehr auf einen Regress nach allgemeinen Regeln gegen den oder die Mitschädiger beschränkt (BGH, Urteil vom 1.7.2008, VI ZR 188/07 = BGHZ 177, 141; Beschluss vom 27.7.2010, VI ZB 49/08 = VersR 2010, 1360).
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 304/18

    Betriebliche Altersversorgung - Übergang von Nebenrechten

    Derartige Fallgestaltungen lagen den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 23. Mai 1960 (- II ZR 132/58 - zu 2 c der Gründe, BGHZ 32, 331) sowie vom 15. Oktober 1963 (- VI ZR 97/62 -) und vom 27. Juli 2010 (- VI ZB 49/08 - Rn. 13 f.) zugrunde.
  • OLG Hamm, 09.11.2018 - 11 U 113/17

    Betrieb; Fahrzeugbrand

    Dem steht auch nicht die von dem Beklagten angeführte Entscheidung des BGH vom 27.07.2010 zu VI ZB 49/08 entgegen.

    Abgesehen davon, dass auch diese Entscheidung vor der Entscheidung des EuGH vom 28.11.2017 ergangen ist, befasst sie sich mit einer ganz anderen rechtlichen Fragestellung, nämlich ob für Regressansprüche selbst haftpflichtiger Schädiger gegen ihnen zum Ausgleich verpflichtete Mitschädiger eine Direkthaftung nach § 3 Nr. 1 PflVG a.F. gegeben war, was vom BGH mit der Begründung verneint wurde, dass der regressnehmende Schädiger nicht Dritter im Sinne dieser Vorschrift sei (BGH, Urteil vom 27.07.2010, VI ZB 49/08 - Rz. 9 zitiert nach Juris).

  • OLG München, 23.02.2023 - 25 U 3191/21

    Unfall, Berufung, Betriebsgefahr, Aufhebung, Fahrzeug, Einstandspflicht, Haftung,

    Doch kam es auf diese Frage nicht entscheidungserheblich an, wie der Bundesgerichtshof im Rechtsbeschwerdeverfahren klargestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juli 2010 - VI ZB 49/08, VersR 2010, 1360 Rn. 7).
  • OLG München, 12.01.2018 - 10 U 1742/17

    Direkthaftung und Ausgleichsanspruch bei Mehrheit von Schädigern

    auch vom BGH geteilten (vgl. z.B. Beschluss vom 27.07.2010, Az.: VI ZB 49/08, BeckRS 2010, 20590; vgl. im Übrigen Knappmann in Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 29. Aufl., § 115 VVG, Rdnr. 4 m.w.N.; Langheid in Langheid/Rixecker, Versicherungsvertragsgesetz, 5. Aufl., § 115 VVG, Rdnr. 9 m.w.N.)), und überzeugenden Meinung ist "Dritter" i.S.d. § 115 I VVG nicht ein Mitschädiger (wie der Zeuge Dr. F.), wenn er gegenüber einem anderen Mitschädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch geltend macht.
  • OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Abbruchkosten aufgrund eines

    Versicherungsansprüche stellen auch keine Nebenrechte i. S. v. § 401 BGB (analog) dar (vgl. Beschluss des BGH vom 27.07.2010, Az.: VI ZB 49/08).
  • KG, 13.05.2020 - 25 U 144/19

    Liegenbleiben BAB, Auffahrunfall, Haftung, Mithaftung

    Wird ein Schädiger über seine interne Haftungsquote hinaus von Geschädigten in Anspruch genommen, ist er auf einen Regress nach allgemeinen Regeln gegen den oder die Mitschädiger beschränkt (BGH VI ZB 49/08, VersR 2010, 1360; VI ZR 188/07, VersR 2008, 1273, je für § 3 Nr. 1 PflVG a.F.).

    Dies gilt entsprechend für einen hinter dem Mitschädiger stehenden Versicherer (BGH VI ZB 49/08, VersR 2010, 1360).

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