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   BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19   

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https://dejure.org/2020,4987
BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19 (https://dejure.org/2020,4987)
BGH, Entscheidung vom 11.02.2020 - VI ZB 54/19 (https://dejure.org/2020,4987)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 (https://dejure.org/2020,4987)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 522 Abs. 1 Satz 4, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • rewis.io

    Anforderung an Berufungsbegründung bei mehreren selbständig tragenden Gründen der Erstentscheidung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
    Keine ordnungsgemäße Berufungsbegründung durch pauschale Bezugnahme auf "den bisherigen Vortrag" der Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nrn. 2, 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 574 Abs. 2 ; ZPO § 520 Abs. 3
    Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung; Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist eine Berufung (richtig) zu begründen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Berufung muss sich mit dem Inhalt des angefochtenen Urteils auseinandersetzen! (IBR 2020, 274)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 503
  • MDR 2020, 626
  • VersR 2020, 1272
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.03.2015 - VI ZB 6/14

    Berufungsbegründung: Notwendiger Inhalt bei erstinstanzlicher Klageabweisung aus

    Auszug aus BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 3. März 2015 - VI ZB 6/14, VersR 2016, 480 Rn. 5 mwN).

    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (st. Rspr., vgl. nur Senatsbeschluss vom 3. März 2015 - VI ZB 6/14, VersR 2016, 480 Rn. 6 mwN).

  • BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02

    Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 durch Zurückweisung einer Berufung im

    Auszug aus BGH, 11.02.2020 - VI ZB 54/19
    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde verletzt der angefochtene Beschluss nicht den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) und wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; vgl. BVerfG, NJW 2003, 281 mwN).
  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21

    Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 03.03.2015 - VI ZB 6/14, VersR 2016, 480 [Rn. 5]; Beschluss vom 11.02.2020 - VI ZB 54/19, Rn. 5, juris; Beschluss vom 07.05.2020 - IX ZB 62/18, Rn. 11, juris).
  • OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unfallbedingt mitten

    Soweit die Beklagten - wie erstinstanzlich - auf eine fehlende Nutzungsmöglichkeit beim Kläger und die Zurverfügungstellung eines Fahrzeugs durch die Ehefrau verweisen (vgl. Berufungserwiderung S. 4), fehlt es an einer Auseinandersetzung mit den Ausführungen hierzu im landgerichtlichen Urteil, vgl. dort S. 8f. Einer konkreten Auseinandersetzung mit dem Inhalt des angefochtenen Urteils hätte es allerdings bedurft (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19 -, juris).
  • BGH, 21.07.2020 - VI ZB 68/19

    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr., vgl. etwa Senat, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - VI ZB 54/19, MDR 2020, 626 Rn. 5; vom 3. März 2015 - VI ZB 6/14, VersR 2016, 480 Rn. 5 mwN; BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 62/18, juris Rn. 11).

    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Februar 2020, aaO Rn. 6 mwN; vom 3. März 2015, aaO Rn. 6 mwN).

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