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   BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09   

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BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09 (https://dejure.org/2010,2278)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2010 - VI ZB 61/09 (https://dejure.org/2010,2278)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09 (https://dejure.org/2010,2278)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 Abs 1 S 1 Halbs 2 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, Nr 3200 RVG-VV, Nr 3201 Nr 1 RVG-VV
    Berufungsverwerfung nach Berufungsbegründung: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners bei verfrühtem Berufungszurückweisungantrag

  • verkehrslexikon.de

    Zu den erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners bei verfrühtem Berufungszurückweisungantrag - Berufungsverwerfung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV-RVG) als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten

  • rewis.io

    Berufungsverwerfung nach Berufungsbegründung: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners bei verfrühtem Berufungszurückweisungantrag

  • rewis.io

    Berufungsverwerfung nach Berufungsbegründung: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners bei verfrühtem Berufungszurückweisungantrag

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 3200; RVG-Vergütungsverzeichnis Nr. 3201
    Beantragung der Zurückweisung des Rechtsmittels durch den Rechtsmittelgegner vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 Vergütungsverzeichnis Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (VV- RVG ) als zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahrensgebühr bei beantragter Rechtsmittelzurückweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 1157
  • FamRZ 2010, 1652
  • VersR 2010, 1470
  • Rpfleger 2011, 47
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07

    Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09
    Hat der Rechtsmittelgegner bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt, gehört die 1, 6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 RVG-VV regelmäßig zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wenn nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag das Rechtsmittel noch begründet wird und das Rechtsmittelgericht in der Sache entscheidet (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 1. April 2009, XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 f.).

    Auch wenn der Rechtsmittelgegner bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung die Zurückweisung des Rechtsmittels beantragt, können die dadurch entstehenden Anwaltsgebühren im Einzelfall zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendige Kosten im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 ZPO darstellen, wenn nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag das Rechtsmittel noch begründet worden ist und das Rechtsmittelgericht in der Sache entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07 - NJW 2009, 2220 f.).

  • BGH, 26.01.2006 - III ZB 63/05

    Wirksamkeit der Prozesshandlungen eines Rechtsanwalts nach Verlust der Zulassung

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09
    Zwar beurteilt sich die Frage, ob aufgewendete Prozesskosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig waren, grundsätzlich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei eine die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGHZ 166, 117, 124; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05 - NJW 2006, 446, 447; vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430 und vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - FamRZ 2003, 441, 443).
  • BGH, 20.10.2005 - VII ZB 53/05

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Rechtsbeistands im Mahnverfahren

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09
    Zwar beurteilt sich die Frage, ob aufgewendete Prozesskosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig waren, grundsätzlich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei eine die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGHZ 166, 117, 124; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05 - NJW 2006, 446, 447; vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430 und vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - FamRZ 2003, 441, 443).
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03

    Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09
    Zwar beurteilt sich die Frage, ob aufgewendete Prozesskosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig waren, grundsätzlich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei eine die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGHZ 166, 117, 124; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05 - NJW 2006, 446, 447; vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430 und vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - FamRZ 2003, 441, 443).
  • BGH, 03.07.2007 - VI ZB 21/06

    Anwaltsgebühren im Berufungsverfahren vor Zustellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09
    Dieser Beurteilung steht die Entscheidung des erkennenden Senats vom 3. Juli 2007 - VI ZB 21/06 - NJW 2007, 3723 nicht entgegen, da sie einen Fall betraf, in welchem der Auftrag wegen Rücknahme der Berufung vor Durchführung des Rechtsmittels vorzeitig beendet worden ist, so dass sich der verfrüht gestellte Antrag nicht nachträglich als notwendig erweisen konnte.
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 13.07.2010 - VI ZB 61/09
    Zwar beurteilt sich die Frage, ob aufgewendete Prozesskosten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig waren, grundsätzlich danach, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei eine die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung als sachdienlich ansehen durfte (vgl. BGHZ 166, 117, 124; BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05 - NJW 2006, 446, 447; vom 11. November 2003 - VI ZB 41/03 - NJW-RR 2004, 430 und vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - FamRZ 2003, 441, 443).
  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Es würde auf eine unnötige Förmelei hinauslaufen, von dem Rechtsmittelgegner zu erwarten, dass er nach Eingang der Rechtsmittelbegründung nochmals einen Schriftsatz mit einem Gegenantrag bei Gericht einreicht, um die Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220, 2221; Beschluss vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, Rpfleger 2011, 47, 48).
  • BGH, 10.07.2012 - VI ZB 7/12

    Rechtsanwaltskosten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Erstattungsfähigkeit

    Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2006 - VI ZB 66/04, VersR 2006, 1089 Rn. 6 und vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2006 - III ZB 63/05, BGHZ 166, 117 Rn. 20; vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900 und vom 20. Oktober 2005 - VII ZB 53/05, NJW 2006, 446 Rn. 12).
  • OLG München, 02.10.2013 - 11 W 1802/13

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsbeklagten nach

    Für die Erstattungsfähigkeit der angefallenen Kosten ist die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen Anträge nämlich ohne Belang (BGH NJW 2009, 2220 = MDR 2009, 771 = FamRZ 2009, 1047 ; BGH JurBüro 2010, 649 = MDR 2010, 1157 = AGS 2010, 513; BGH AGS 2011, 44; BGH Beschluss vom 05.04.2011 - II ZB 3/10 - bisher nur in "[...]" veröffentlicht; ebenso OLG Hamburg MDR 2003, 1318; OLG Oldenburg JurBüro 2007, 208, 209; OLG Stuttgart JurBüro 2007, 36 ; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 846 ; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG , 20. Auflage, VV 3200 Rn. 44).

    In den oben genannten Beschlüssen (NJW 2009, 2220 ; MDR 2010, 1157; AGS 2011, 44; Beschluss vom 05.04.2011 - II ZB 3/10 - nur in "[...]" veröffentlicht) hatte der Bundesgerichtshof allerdings jeweils über Fälle zu entscheiden, in denen das Berufungsgericht noch in der Sache zu entscheiden hatte.

    In einem weiteren Beschluss vom 13.07.2010 - VI ZB 61/09 (= MDR 2010, 1157) hat sich der 6. Zivilsenat schließlich der Auffassung des 12. Zivilsenats in dessen Beschluss vom 01.04.2009 - XII ZB 12/07 (= NJW 2009, 2220 ) angeschlossen, wonach im Falle einer Entscheidung des Rechtsmittelgerichts in der Sache eine 1, 6 Verfahrensgebühr anfallen soll.

    Dies ergibt sich aus der Nr. 3201 Satz 1 Nr. 1 VV- RVG (so zutreffend der 12. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 01.04.2009 - XII ZB 12/07 (= NJW 2009, 2220 ; bei "[...]" unter Tz. 7; vgl. auch Hansens, Anmerkung zum Beschluss des 6. Zivilsenats des BGH vom 13.07.2010 - VI ZB 61/09 - im RVGreport 2010, 431).

  • BGH, 25.11.2010 - III ZB 83/09

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, kommt es für die Erstattungsfähigkeit der 1, 6fachen-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV-RVG nicht darauf an, ob der obsiegende Berufungsgegner noch eine Rechtsmittelerwiderung abgegeben hat, wenn - wie hier - nach Stellung des Zurückweisungsantrags das Rechtsmittel durch den Berufungsführer begründet wird und anschließend das Berufungsgericht nach § 522 ZPO die Berufung zurückweist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - VII ZB 6/09, NJW 2010, 3170 Rn. 8 f; vgl. auch Beschlüsse vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, VersR 2010, 1470 Rn. 5 ff und vom 1. April 2009 - XII ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11; siehe ferner BGH, Beschlüsse vom 2. Juli 2009 - V ZB 54/09, NJW 2009, 3102 Rn. 10 f und vom 2. Oktober 2008 - I ZB 111/07, NJW-RR 2009, 859 Rn. 8 ff).

    Der Umstand, dass zum Zeitpunkt des Abweisungsantrags noch keine Rechtsmittelbegründung vorlag, ist jedenfalls unbeachtlich, wenn diese später eingereicht wird; denn für die Frage der Erstattungsfähigkeit ist die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen Anträge ohne Belang (vgl. Beschlüsse vom 13. Juli 2010 aaO Rn. 12 und vom 1. April 2009 aaO Rn. 7).

  • OLG München, 30.08.2011 - 11 W 1535/11

    Berufungsverfahren: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten des Berufungsbeklagten

    Beantragt der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten die Zurückweisung der Berufung, bevor diese begründet worden ist, so ist dem Berufungsbeklagten dennoch eine 1, 6 Verfahrensgebühr nach der Nr. 3200 VV-RVG zu erstatten, wenn das Rechtsmittel nach dem verfrühten Zurückweisungsantrag noch begründet wird und das Rechtsmittelgericht die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückweist oder sonst in der Sache entscheidet, ohne dass der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbeklagten dem Berufungsgericht gegenüber eine weitere Tätigkeit entfaltet hat (teilweise Aufgabe von Senat NJW-RR 2006, 503 = AGS 2005, 520 = FamRZ 2006, 221 = OLGR 2006, 78; im Anschluss an BGH NJW 2009, 2220 = MDR 2009, 771; BGH JurBüro 2010, 649 = MDR 2010, 1157; BGH AGS 2011, 44).

    Für die Erstattungsfähigkeit der angefallenen Kosten ist die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen Anträge nämlich nach Meinung des Bundesgerichtshofs ohne Belang (BGH NJW 2009, 2220 = MDR 2009, 771 = FamRZ 2009, 1047; BGH JurBüro 2010, 649 = MDR 2010, 1157 = AGS 2010, 513; BGH AGS 2011, 44; BGH Beschluss vom 05.04.2011 - II ZB 3/10 - bisher nur in "Juris" veröffentlicht; ebenso OLG Hamburg MDR 2003, 1318; OLG Oldenburg JurBüro 2007, 208, 209; OLG Stuttgart JurBüro 2007, 36; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 846; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Auflage, VV 3200 Rn. 44).

  • OLG Bamberg, 13.01.2011 - 1 W 1/11

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr des

    Ein möglicherweise verfrüht, nämlich bereits unmittelbar nach Einlegung des Rechtsmittels gestellter Zurückweisungsantrag des Rechtsmittelgegners wirkt auf diesen Zeitpunkt fort, denn es würde auf eine unnötige Förmelei hinauslaufen, von dem Rechtsmittelgegner zu erwarten, dass er nach Eingang der Rechtsmittelbegründung nochmals einen Schriftsatz mit einem Gegenantrag bei Gericht einreicht, um die Erstattungsfähigkeit der vollen Verfahrensgebühr herbeizuführen (Anschluss an BGH NJW 2009, 2220; VersR 2010, 1470; OLG Köln MDR 201, 1222; OLG Stuttgart JurBüro 2007, 36; OLG Oldenburg JurBüro 2007, 208).

    Der Entscheidung des XII. Zivilsenats vom 01.04.2009 hat sich sodann auch der VI. Zivilsenat des BGH in seinem späteren Beschluss vom 13.07.2010, Az.: VI ZB 61/09 (abgedr. in VersR 2010, 1470), ausdrücklich angeschlossen und dies ebenfalls u.a. damit begründet, dass nach Einreichung der Rechtsmittelbegründung dem Rechtsmittelgegner ein berechtigtes Interesse nicht mehr abgesprochen werden könne, mit anwaltlicher Hilfe eine Zurückweisung des Rechtsmittels anzustreben und einen entsprechenden Antrag anzukündigen.

  • OLG Stuttgart, 24.01.2011 - 101 W 3/10

    Landwirtschaftsverfahren über die Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung:

    Das Rechtsmittel wurde nur im Hinblick auf die Kostenentscheidung begründet, so dass lediglich aus dem nach dem Kosteninteresse erster Instanz bemessenen Streitwert eine 1, 6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV / RVG erstattungsfähig wäre (vgl. BGH MDR 2010, 1157; 2009, 771).
  • BGH, 05.04.2011 - II ZB 3/10

    Relevanz der zeitlichen Reihenfolge der jeweiligen Anträge für die Frage der

    Der Umstand, dass zum Zeitpunkt des Abweisungsantrags noch keine Rechtsmittelbegründung vorlag, ist unbeachtlich, wenn diese später eingereicht wird; für die Erstattungsfähigkeit der angefallenen Kosten ist die zeitliche Reihenfolge der jeweiligen Anträge ohne Belang (BGH, Beschluss vom 13. Juli 2010 - VI ZB 61/09, Rpfleger 2011, 47 Rn. 7; Beschluss vom 25. November 2010 - III ZB 83/09, AGS 2011, 44 Rn. 7; vgl. auch Beschluss vom 1. April 2009 - II ZB 12/07, NJW 2009, 2220 Rn. 11 f.).
  • OLG Hamm, 13.07.2012 - 25 W 172/12

    Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten des Berufungsgegners

    Der Entscheidung des XII. Zivilsenats vom 01. April 2009 hat sich sodann auch der VI. Zivilsenat des BGH in seinem späteren Beschluss vom 13. Juli 2010, Az.: VI ZB 61/09 (abgedr. in VersR 2010, 1470) und der III. Zivilsenat in seinem Beschluss vom 25. November 2010 (abgedr. In RVGreport 2011, 69 - 70), ausdrücklich angeschlossen und dies ebenfalls u.a. damit begründet, dass nach Einreichung der Rechtsmittelbegründung dem Rechtsmittelgegner ein berechtigtes Interesse nicht mehr abgesprochen werden könne, mit anwaltlicher Hilfe eine Zurückweisung des Rechtsmittels anzustreben und einen entsprechenden Antrag anzukündigen.
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