Rechtsprechung
BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
ZPO § 490 Abs. 2 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 490 Abs 2 S 2 ZPO
Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die dem Antrag auf Durchführung des Verfahrens stattgebende Entscheidung des Beschwerdegerichts - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen vom Beschwerdegericht stattgegebenen Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens in einer Arzthaftungssache
- rewis.io
Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die dem Antrag auf Durchführung des Verfahrens stattgebende Entscheidung des Beschwerdegerichts
- ra.de
- rewis.io
Selbstständiges Beweisverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die dem Antrag auf Durchführung des Verfahrens stattgebende Entscheidung des Beschwerdegerichts
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 490 Abs. 2 S. 2
Kein Rechtsbehelf gegen eine das selbstständige Beweisverfahren anordnende Entscheidung des Beschwerdegerichts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 490 Abs. 2 S. 2
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen vom Beschwerdegericht stattgegebenen Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens in einer Arzthaftungssache - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Beweisverfahren in Arzthaftungssache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unstatthafte Rechtsbeschwerde
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 26.04.2010 - 1 OH 1/10
- OLG Karlsruhe, 23.11.2010 - 7 W 27/10
- BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 3371
- MDR 2011, 1313
- VersR 2011, 1588
- BauR 2012, 133
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09
Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10
Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 3 mwN; BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09, MDR 2011, 746).Die Versagung der Anfechtung liegt bei Anwendung zivilprozessualer Maßstäbe auch deshalb nahe, weil die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten im selbstständigen Beweisverfahren nicht weiter gehen als im Hauptsacheverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, aaO Rn. 7).
- BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10
Wie der Antragsgegner nicht verkennt, garantiert das Grundgesetz im Bereich des Art. 19 Abs. 4 GG und in dem des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs lediglich die eine einmalige Möglichkeit zur Einholung einer gerichtlichen Entscheidung, während ein Instanzenzug von Verfassungs wegen nicht garantiert ist (BVerfGE 107, 395, 401 ff.). - OLG Brandenburg, 15.03.2001 - 11 W 12/01
Anfechtung des Beweisbeschlusses im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10
Ein stattgebender Beschluss begründet keine titulierten Verpflichtungen des Beweisgegners und versagt diesem auch keine ihm von der Zivilprozessordnung eingeräumten eigenen prozessualen Ansprüche (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. März 2001 - 11 W 12/01, NJW-RR 2001, 1727). - BGH, 20.04.2011 - VII ZB 42/09
Selbstständiges Beweisverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die …
Auszug aus BGH, 13.09.2011 - VI ZB 67/10
Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (…st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 9. Februar 2010 - VI ZB 59/09, VersR 2010, 1241 Rn. 3 mwN; BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 42/09, MDR 2011, 746).
- BGH, 25.02.2016 - IX ZB 61/15
Prozesskostenhilfeverfahren: Zulässigkeit eines Rechtsmittels des Antragsgegners …
Jedoch ist eine solche Zulassung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wirkungslos und das Rechtsbeschwerdegericht hieran nicht gebunden, wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren eine Beschwerdemöglichkeit kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (BGH, Beschluss vom 12. September 2002 - III ZB 43/02, NJW 2002, 3554; vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; vom 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02, NJW 2003, 211; vom 27. Januar 2004 - VI ZB 33/03" FamRZ 2004, 869; vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 5 mwN).Sieht die Verfahrensordnung nur für bestimmte Parteien ein Rechtsmittel vor, ist die Entscheidung für Parteien, denen das Gesetz kein Rechtsmittel zugesteht, unanfechtbar (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 7).
Antragsteller und Antragsgegner sind im Prozesskostenhilfeverfahren von einer Gerichtsentscheidung in unterschiedlicher Weise betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 7 zum selbständigen Beweisverfahren).
- BGH, 15.09.2022 - V ZB 71/21
Anfechtbarkeit eines Beschlusses zum selbständigen Beweisverfahren
Ein Beschluss, mit dem die Durch- oder Fortführung eines selbstständigen Beweisverfahrens angeordnet wird, ist nicht anfechtbar; dies gilt auch dann, wenn die Anordnung durch das Beschwerdegericht erfolgt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371).Die Rechtsbeschwerde ist in diesem Fall auch dann unzulässig, wenn das Beschwerdegericht sie eigens zur Klärung der Zulässigkeitsfrage zugelassen hat (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 5 mwN; vgl. auch Senat…, Beschluss vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, FGPrax 2017, 184 Rn. 11).
Dies begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (näher BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 6 ff.).
Die sich aus § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO ergebende Unanfechtbarkeit gilt schließlich auch dann, wenn die Anordnung der Durch- oder Fortführung des selbstständigen Beweisverfahrens - wie hier - durch das Beschwerdegericht erfolgt (vgl. zur Anordnung der Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 6).
- BGH, 01.08.2023 - X ZB 9/21
Ästhetische Behandlung
Die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens führt auch nicht zu irreparablen Beeinträchtigungen für die Antragsgegnerin (dazu BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 6;… Beschluss vom 15. September 2022 - V ZB 71/21, NJW-RR 2022, 1553 Rn. 6).Gegen die Anordnung eines selbständigen Beweisverfahrens steht gemäß § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich kein Rechtsmittel zur Verfügung (BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371 Rn. 6;… Beschluss vom 15. September 2022 - V ZB 71/21, NJW-RR 2022, 1533 Rn. 6).
- BGH, 14.10.2020 - IV ZB 8/20
Eröffnung eines Rechtsmittels gegen einen die Anordnung der Geheimhaltung …
Eine nach dem Gesetz unanfechtbare Entscheidung kann nicht durch Zulassung einer Anfechtung unterworfen werden (…BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2015 aaO [juris Rn. 7];… vom 26. September 2012 - XII ZB 664/10, FamRZ 2013, 213 Rn. 7; vom 13. September 2011 - VI ZB 67/10, VersR 2011, 1588 Rn. 5;… vom 8. Oktober 2002 - VI ZB 27/02, VersR 2003, 1007 [juris Rn. 2 f.]; jeweils m.w.N.). - OLG Frankfurt, 11.12.2017 - 8 W 18/17
Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen …
Gibt das Beschwerdegericht - wie hier - dem in erster Instanz zurückgewiesenen Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens (teilweise) statt, ist eine dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde daher (insoweit) unstatthaft (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13.09.2011 - VI ZB 67/10, NJW 2011, 3371, 3372;… Berger, in: Stein/Jonas, Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 5, 23. Aufl. 2015, § 490, Rdnr. 14). - LG Frankfurt/Main, 09.12.2021 - 13 T 74/21
Selbständiges Beweisverfahren zwischen Wohnungseigentümern noch zulässig?
Gibt das Beschwerdegericht - wie hier - dem in erster Instanz zurückgewiesenen Antrag auf Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens (teilweise) statt, ist eine dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde daher (insoweit) unstatthaft (vgl. etwa BGH NJW 2011, 3371, 3372), soweit der Antrag zurückgewiesen wurde, liegen die Voraussetzungen der Zulassung nicht vor.