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   BGH, 21.07.2020 - VI ZB 68/19   

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https://dejure.org/2020,26761
BGH, 21.07.2020 - VI ZB 68/19 (https://dejure.org/2020,26761)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2020 - VI ZB 68/19 (https://dejure.org/2020,26761)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2020 - VI ZB 68/19 (https://dejure.org/2020,26761)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW

    § 520 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 225 Abs. 3 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG, § 823 Abs. 2 BGB, § 27 EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung, § 3 Abs. 5 EG-FGV, § 27 EG-FGV, § 823 BGB, Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007, VO 715/2007/EG, §§ 826, 31 BGB, § 520 Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 ZPO

  • rewis.io

    Inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung (hier: Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung)

  • Anwaltsblatt

    § 520 ZPO
    Vorsicht bei Textbausteinen: Sie müssen auf konkreten Streitfall passen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
    Unzulässige Verwendung von Textbausteinen aus anderen Berufungsbegründungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 und 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 -3
    Inhaltliche Anforderungen an die Berufungsbegründung nach Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung; Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Mehrfachbegründung der angegriffenen Entscheidung; Zweck des ...

  • datenbank.nwb.de

    Inhaltlichen Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Was sind die inhaltlichen Anforderungen an eine Berufungsbegründung?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berufungsbegründung gegen die Abweisung einer Klage wegen Inverkehrbringens eines abgasmanipulierten Diesel-Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1187
  • ZIP 2020, 1983
  • MDR 2020, 1268
  • VersR 2021, 396
  • WM 2020, 1847
  • AnwBl 2020, 619
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Bremen, 14.10.2020 - 1 U 4/20

    Klage gegen BMW erfolglos - Behauptung, BMW 320d unterfalle dem Abgasskandal,

    Die Nennung des Namens eines anderen Herstellers im entsprechenden Sachvortrag in der Klageschrift (S. 15, unter Weglassung dieses Namens wurde der Vortrag dann im Übrigen wörtlich wiederholt in der Berufungsbegründung, dort S. 44) legt nahe, dass es sich hierbei lediglich um die Übernahme von Sachvortrag aus Verfahren zu anderen Sachverhalten und gegenüber anderen Hersteller aus einem anderen Konzern handelt, was nicht den Anforderungen an einen konkreten Sachvortrag genügt (vgl. hierzu im Kontext der Anforderungen an eine Berufungsbegründung BGH, Beschluss vom 21.07.2020 - VI ZB 68/19, juris Rn. 11, WM 2020, 1847).
  • BGH, 27.02.2023 - VIa ZR 1273/22
    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen, ein anderes Verfahren betreffenden Textbausteinen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - VI ZB 68/19, NJW-RR 2020, 1187 Rn. 10 f. mwN).
  • BGH, 11.05.2021 - VIII ZB 50/20

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründung durch Bezeichnung von

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2020 - VI ZB 68/19, WM 2020, 1847 Rn. 10; vom 13. Juni 2017 - VIII ZB 7/16, juris Rn. 12; vom 9. April 2013 - VIII ZB 64/12, WuM 2013, 367 Rn. 8 und vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11, NJW 2013, 174 Rn. 10).

    Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2020 - VI ZB 68/19, WM 2020, 1847 Rn. 10; vom 13. Juni 2017 - VIII ZB 7/16, juris Rn. 12; vom 9. April 2013 - VIII ZB 64/12, WuM 2013, 367 Rn. 8; vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11, NJW 2013, 174 Rn. 10).

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