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BGH, 31.01.1978 - VI ZB 7/77 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beantragung des Armenrechts zur Durchführung der Berufung - Zustellung des Armenrechtsbeschlusses, wenn der Antragsteller vorher noch nicht endgültigen Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels erteilt hat - Gewährung einer Überlegungsfrist
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 234 Abs. 1 u. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1920
- MDR 1978, 482
- VersR 1978, 449
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.05.1961 - IV ZB 142/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.01.1978 - VI ZB 7/77
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß das in der Armut einer Partei zu sehende Hindernis i.S. von § 234 Abs. 2 ZPO dann behoben ist, wenn dieser oder ihrem Prozeßbevollmächtigten der die Armenrechtsbewilligung enthaltende Beschluß zugegangen ist (BGH Beschl. v. 10. Mai 1961 - IV ZB 142/61 = LM ZPO § 234 [B] Nr. 14 und Beschluß vom 25. Juni 1963 - VI ZB 5/63 = LM ZPO § 234 [B] Nr. 17). - BGH, 21.03.1962 - IV ZB 78/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 31.01.1978 - VI ZB 7/77
Eine zusätzliche Überlegungsfrist kann der Partei, damit sie die Frage der Rechtsmitteleinlegung erwägt und entscheidet, nur zugebilligt werden, wenn das Armenrecht versagt worden ist (BGH Beschl. v. 21. März 1962 - IV ZB 78/62 = LM ZPO § 234 [B] Nr. 16). - BGH, 25.06.1963 - VI ZB 5/63
Auszug aus BGH, 31.01.1978 - VI ZB 7/77
Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß das in der Armut einer Partei zu sehende Hindernis i.S. von § 234 Abs. 2 ZPO dann behoben ist, wenn dieser oder ihrem Prozeßbevollmächtigten der die Armenrechtsbewilligung enthaltende Beschluß zugegangen ist (BGH Beschl. v. 10. Mai 1961 - IV ZB 142/61 = LM ZPO § 234 [B] Nr. 14 und Beschluß vom 25. Juni 1963 - VI ZB 5/63 = LM ZPO § 234 [B] Nr. 17).
- BGH, 09.07.2020 - V ZR 30/20
Frist für Rechtsmitteleinlegung bei teilweiser Ablehnung des …
Dies findet seinen Grund darin, dass die Prüfung der Frage, ob der Rechtsstreit infolge der Versagung von Prozesskostenhilfe auf eigene Kosten in der Rechtsmittelinstanz durchgeführt werden soll, wegen des damit verbundenen offensichtlichen Risikos eine gründlichere und daher auch zeitaufwendigere Beurteilung der Erfolgsaussicht erfordert als der Entschluss, nach der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und daher nach wesentlicher Verringerung der Gefahr einer Kostenbelastung das Rechtsmittel einzulegen (BGH, Beschluss vom 31. Januar 1978 - VI ZB 7/77, NJW 1978, 1920). - FG Düsseldorf, 27.02.2009 - 3 K 2450/08
Verfristung der Erhebung einer Anfechtungsklage; Voraussetzung der Gewährung …
Diese sieht das Hindernis i. S. von § 234 Abs. 2 ZPO nur dann als erst mit Ablauf einer Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen nach der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag entfallen an, wenn der Prozesskostenhilfeantrag vollständig abgelehnt wurde, nicht dagegen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe, weil die Prüfung der Frage, ob der Rechtsstreit trotz der Versagung der Prozesskostenhilfe auf eigene Kosten durchgeführt werden soll, wegen des damit verbundenen offensichtlichen Risikos eine gründlichere und daher auch zeitaufwändigere Beurteilung der Erfolgsaussicht erfordert als der Entschluss, nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe und daher nach wesentlicher Verringerung der Gefahr einer Kostenbelastung das Rechtsmittel einzulegen (vgl. BGH-Beschlüsse vom 31. Januar 1978 VI ZB 7/77, NJW 1978, 1920; vom 28. November 1984 IVb ZB 119/84, NJW 1986, 257, und vom 3. Juli 1985 VIII ZB 4/85, VIII ZB 5/85, Versicherungsrecht 1985, 1184;… Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 27. Aufl., § 234 Rn. 7 f.).Diese Vollmacht berechtigte den Prozessbevollmächtigten, ohne weitere Auftragserteilung nach Zustellung des Prozesskostenhilfebeschlusses Klage zu erheben (vgl. nochmals BGH-Beschluss vom 31. Januar 1978 VI ZB 7/77, NJW 1978, 1920).
- BGH, 22.11.2000 - XII ZB 28/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Beginn …
Es entfiel mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe an den Kläger oder seinen Prozeßbevollmächtigten (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1978 - VI ZB 7/77 - NJW 1978, 1920 m.N.), nicht dagegen mit der Bekanntgabe an den im Rahmen der Prozeßkostenhilfebewilligung nach § 121 Abs. 1 ZPO beigeordneten Anwalt, wenn dieser noch nicht zum Prozeßbevollmächtigten bestellt war (BGHZ 30, 226, 228 f.).
- BGH, 12.12.2001 - XII ZB 219/01
Zustellung der PKH-Bewilligung an den als zweitinstanzlichen …
Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß der Kläger durch seine Mittellosigkeit gehindert war, die Frist zur Einlegung der Berufung einzuhalten, und daß dieses Hindernis erst mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die (teilweise) Bewilligung der Prozeßkostenhilfe an den Kläger oder seinen Prozeßbevollmächtigten entfiel (vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1978 - VI ZB 7/77 - NJW 1978, 1920 m.N.). - BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 119/84
Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe
Ihr steht vielmehr nach der Verweigerung der erbetenen Prozeßkostenhilfe noch eine gewisse Zeit zur Entschließung zu, ob sie das Rechtsmittel auf eigene Kosten einlegen will (vgl. BGHZ 4, 55, 57; BGH LM ZPO § 234 (B) Nr. 16; BGH NJW 1978, 1920). - BGH, 05.11.1984 - II ZB 3/84
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Vesäumnis der …
Zu Unrecht verweist die Klägerin demgegenüber auf den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 31. Januar 1978 - VI ZB 7/77 = LM ZPO § 234 (A) Nr. 14. In seinem Leitsatz heißt es zwar, daß die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung auch dann mit der "Zustellung" des Beschlusses beginnt, wenn der Antragsteller vorher noch nicht endgültig Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels erteilt habe. - BFH, 10.07.1981 - VII S 8/81
Einlegung der Revision - Prozeßkostenhilfe - Revisionsverfahren
Es erschien in der Praxis selbstverständlich, daß auch in diesen Fällen das Rechtsmittelgericht für die Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung des Armenrechts zuständig war (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 31. Januar 1978 VI ZB 7/77, Versicherungsrecht 1978 S. 449 - VersR 1978, 449 -). - BGH, 20.06.1984 - V ZB 42/83
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der …
Denn ihre früheren Prozeßbevollmächtigten waren bereits aufgrund der ihnen erteilten Prozeßvollmacht im Außenverhältnis berechtigt, wirksam für sie Berufung einzulegen (…Stein/Jonas/Leipold, ZPO 20. Aufl. § 81 Rdn. 6;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht 13. Aufl. § 54 II 6 a, S. 299; vgl. auch BGH Beschluß vom 31. Januar 1978, VI ZB 7/77, LM ZPO § 234 (A) Nr. 14 = NJW 1978, 1920). - BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
Ablauf der Rechtsmittelfrist für die Einlegung der Berufung mangels Zulassung des …
Ein durch Armut des Klägers bestehendes Hindernis an der Einlegung der Berufung war mit der Zustellung des Beschlusses über die Gewährung der Prozeßkostenhilfe am 5. Dezember 1984 behoben; von diesem Zeitpunkt an lief die Zweiwochenfrist des § 234 ZPO (vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1978 - VI ZB 7/77, VersR 1978, 449). - BGH, 30.04.1982 - V ZB 6/82
Prozeßkostenhilfe - Versagung - Überlegungsfrist - Fristbeginn
Vom Tag der Zustellung an gilt das Hindernis für die Einlegung der Berufung grundsätzlich als behoben (BGH, Beschluß vom 31. Januar 1978, VI ZB 7/77, NJW 1978, 1920). - VGH Hessen, 23.02.1988 - 2 TE 3872/87
PROZEßKOSTENHILFE; NACHZAHLUNG; ZUSTELLUNG
- BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 883/81
Fristbeginn bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit …
- BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 5/85
- BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 723/80
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …