Rechtsprechung
BGH, 13.07.1993 - VI ZB 8/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auswirkungen einer Fristversäumung durch eine Auszubildende für den Erfolg eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Rechtsanwalts im Zusammenhang ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 510
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92
Kontrolle des Büropersonals bei Botentätigkeit
Auszug aus BGH, 13.07.1993 - VI ZB 8/93
Sowohl bei der Kuvertierung der Schriftsätze wie auch bei dem Botengang zum Gericht handelt es sich um einfache Tätigkeiten, die auch minder qualifizierten Kräften überlassen werden können (vgl.Senatsbeschluß vom 27. November 1990 - VI ZB 22/90 - VersR 1991, 790, 791 [BGH 27.11.1990 - VI ZB 22/90]; BGH, Beschluß vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 - NJW-RR 1992, 1278).Da der Kläger dargelegt und glaubhaft gemacht hat, daß an der Zuverlässigkeit der eingeschalteten Hilfsperson bis dahin keine Zweifel aufgekommen seien, traf seinen Prozeßbevollmächtigten auch keine Verpflichtung, zusätzliche Vorkehrungen dahin zu treffen, daß die Weisung tatsächlich befolgt wurde (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1992 - a.a.O.).
- BGH, 10.03.1987 - VI ZB 14/86
Ausgangskontrolle - Anwaltliche Ausgangskontrolle - Rechtsanwalt - Auszubildende …
Auszug aus BGH, 13.07.1993 - VI ZB 8/93
Insoweit ist auch die Heranziehung von Auszubildenden nicht zu beanstanden, wenn sie sich als zuverlässig erwiesen haben(Senatsbeschluß vom 10. März 1987 - VI ZB 14/86 - VersR 1987, 769, 770) [BGH 10.03.1987 - VI ZB 14/86]. - BGH, 27.11.1990 - VI ZB 22/90
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Versäumung der …
Auszug aus BGH, 13.07.1993 - VI ZB 8/93
Sowohl bei der Kuvertierung der Schriftsätze wie auch bei dem Botengang zum Gericht handelt es sich um einfache Tätigkeiten, die auch minder qualifizierten Kräften überlassen werden können (vgl.Senatsbeschluß vom 27. November 1990 - VI ZB 22/90 - VersR 1991, 790, 791 [BGH 27.11.1990 - VI ZB 22/90]; BGH, Beschluß vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 - NJW-RR 1992, 1278).
- BGH, 11.09.2007 - XII ZB 109/04
Anforderungen an die Organisation eines Anwaltsbüros hinsichtlich der Notierung …
Wenn durch Auswahl und Überwachung des Personals sowie durch Weisungen eine ordnungsgemäße Erledigung sichergestellt ist, dürfen sowohl Auszubildende (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93 - NJW-RR 1994, 510 f.) als auch Praktikanten (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2002 - I ZB 23/01 - NJW-RR 2002, 1070 f.) mit Botengängen in wichtigen Angelegenheiten beauftragt werden. - OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei …
- BGH, 24.01.2012 - II ZB 9/11
Wiedereinsetzung: Berufungsschrift im falsch adressierten Briefumschlag
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt ein schlichtes Büroversehen der Kanzleimitarbeiterin vor, das nicht auf einem Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten beruht, wenn diese den richtig adressierten Schriftsatz in eine falsch adressierte Versandtasche einlegt (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93, NJW-RR 1994, 510; Beschluss vom 14. Juli 1994 - VII ZB 7/94, NJW 1994, 2958; Beschluss vom 20. Juli 2011 - XII ZB 139/11, NJW-RR 2011, 1686).
- BGH, 06.05.1999 - VII ZB 6/99
Ergänzung tatsächlicher Angaben zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags nach …
Da der für die Kanzlei tätige Bote als zuverlässig bekannt war, mußten sie keine weiteren Vorsichtsmaßnahmen ergreifen (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93 = NJW-RR 1994, 510). - BGH, 27.09.2007 - IX ZB 302/04
Zurechnung einer Fristversäumnis bei Anwaltsverschulden
Die Übertragung von Aufgaben der hier in Rede stehenden Art an Lehrlinge ist zwar möglich, aber nur dann, wenn deren Zuverlässigkeit feststeht (…BGH, Beschl. v. 10. März 1987 - VI ZB 14/86, BGHR ZPO § 233 - Fristenkontrolle 4; Beschl. v. 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93, NJW-RR 1994, 510). - BGH, 11.02.1998 - XII ZB 184/97
Kontrolle der Ausführung von Einzelweisungen durch den Rechtsanwalt
Was ihr im vorliegenden Fall aufgetragen war, lief auf die Kuvertierung eines bestimmten Schriftsatzes hinaus, eine Tätigkeit einfachster Art, die ein Rechtsanwalt auch einem Lehrling überlassen kann, wenn an der Zuverlässigkeit bislang keine Zweifel aufgetreten sind (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 13. Juli 1993 - VII ZB 8/93 - NJW-RR 1994, 510). - BGH, 08.12.1999 - VIII ZB 12/99
Widereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumnis der Berufungsfrist - …
Zwar ist der Klägerin zuzugeben, daß ein Botengang zum Gericht eine einfache Tätigkeit darstellt, die auch einer minderqualifizierten Kraft übertragen werden kann (BGH, Beschl. v. 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93 = NJW-RR 1994, 510 unter II). - LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2009 - 10 Sa 111/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Büroorganisation - Verteilung der …
Denn wenn eine Tätigkeit einfachster Art, die ein Rechtsanwalt auch einer Auszubildenden überlassen kann, wenn an der Zuverlässigkeit bislang keine Zweifel aufgetreten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 1998 - XII ZB 184/97; Beschluss vom 13. Juli1993 - VI ZB 8/93), kann auch von einer zuständigen Mitarbeiterin der Auszubildenden übertragen werden. - VG Trier, 30.10.2008 - 1 K 536/08
Anforderungen an die Organisation rechtzeitigen Postausgangs
Zwar ist es nicht zu beanstanden, wenn Auszubildenden, die sich als zuverlässig erwiesen haben, die Kuvertierung von Schriftsätzen oder Botengänge überlassen werden (BGH, Beschluss vom 13. Juli 1993 - VI ZB 8/93 -, NJW-RR 1994, 510). - BPatG, 26.08.2004 - 10 W (pat) 707/01 Daher dürfen nach der Rechtsprechung auch für einfache Tätigkeiten Auszubildende nur dann herangezogen werden, wenn sie sich in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen haben (vgl zB BGH NJW-RR 1994, 510; NJW-RR 1997, 951) oder wenn sie im Einzelfall kontrolliert worden sind.