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   BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97   

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https://dejure.org/1997,482
BGH, 08.04.1997 - VI ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,482)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1997 - VI ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,482)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1997 - VI ZB 8/97 (https://dejure.org/1997,482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen einen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand versagenden Beschluss - Organisatorische Maßnahmen in der Kanzlei des Prozessbevollmächtigten - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen an eine ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234; ZPO § 236
    Kein Nachschieben von Gründen in der Beschwerde gegen Nichtwiedereinsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 234, § 236
    Berücksichtigung neuen Tatsachenvortrages im Rahmen der Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Rechtsmittelauftrag und Erledigungskontrolle

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 1997, 268

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2120
  • MDR 1997, 679
  • VersR 1997, 895
 
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Wird zitiert von ... (46)

  • BGH, 27.01.2015 - II ZB 23/13

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Pflicht

    Der Anwalt hat sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Fristen auszuschließen (BGH, Beschluss vom 8. April 1997 - VI ZB 8/97, NJW 1997, 2120, 2121; Beschluss vom 13. Juli 2010 - VI ZB 1/10, NJW 2011, 151 Rn. 6).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Prozessbevollmächtigte in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze rechtzeitig hinausgehen (BGH, Beschl. v. 8.4.1997 - VI ZB 8/97, NJW 1997, 2120, 2121; Beschl. v. 4.10.2000 - XI ZB 9/00, BGHR ZPO § 233 Ausgangskontrolle 14).
  • BGH, 12.10.1998 - II ZB 11/98

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts bei Führung eines

    Trifft das zu, dann hätte aber bei der abendlichen Erledigungskontrolle, die stets geboten ist (vgl. BGH, Beschlüsse v. 14. März 1996 - III ZB 13/96, v. 8. April 1997 - VI ZB 8/97 in BGHR ZPO, § 233 - Ausgangskontrolle 5, 9), am 18. August 1997 die Frist, deren Ablauf zu drohen schien, ebenso bemerkt werden müssen, wie wenn diese in einem herkömmlichen Fristenkalender nicht gestrichen worden wäre.

    Soweit die Kläger in ihrer Beschwerdebegründung vortragen, das EDV-System ihres Prozeßbevollmächtigten weise nicht die in den genannten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vorausgesetzten Fehlermöglichkeiten auf, ist das ein unzulässiger neuer Sachvortrag (vgl. BGH, Beschl. v. 8. April 1997 - VI ZB 8/97, NJW 1997, 2120).

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