Rechtsprechung
BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatz - Beeinträchtigung - Ehepflichten - Haushaltsführung - Tatsächliche Leistung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 842, 843
Umfang des Ersatzanspruchs wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts
Papierfundstellen
- NJW 1974, 1651
- NJW 1974, 2280 (Ls.)
- MDR 1974, 1012
- VersR 1974, 1016
- DB 1974, 1571
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.09.1962 - VI ZR 244/61
Schadensersatzanspruch der Ehefrau wegen ihrer Beeinträchtigung in der Führung …
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Der Ersatzanspruch dient dem Ausgleich dafür, daß die Verletzte gehindert ist, ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben (Senatsurteil BGHZ 38, 55, 59; BGHZ GSZ 50, 304).Sie stellt eine im Rahmen der Familie als Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. BGHZ 38, 55, 58;… Müller, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. § 11 StVG Rdnr. 41) sinnvolle Verwertung der eigenen Arbeitskraft dar (BGHZ 59, 172, 174).
Von einer eigentlichen Erwerbstätigkeit unterscheidet sie sich nur dadurch, daß sich der wirtschaftliche Erfolg nicht unmittelbar in Form eines Entgelts oder Gewinns niederschlägt, sondern dadurch auswirkt, daß für die Familiengemeinschaft notwendige Dienstleistungen nicht durch andere Familienmitglieder oder entgeltlich durch Dritte erbracht werden müssen (vgl. BGHZ 38, 55, 59).
- BGH, 14.03.1972 - VI ZR 160/70
Ersatzanspruch des Witwers wegen Entziehung der Haushaltsführung durch die …
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Insbesondere scheidet der Gesichtspunkt einer Mitarbeitspflicht des Ehemannes, wie er im Rahmen der nach § 844 Abs. 2 BGB geregelten Ansprüche, vor allem ab dem Zeitpunkt seiner Zurruhesetzung, Bedeutung hat (vgl. Senatsurt. v. 14. März 1972 - VI ZR 160/70 = VersR 1972, 743), hier als ein die Arbeits pflicht der Klägerin mindernder Faktor aus; aus den dargelegten Gründen ist nicht auf ihre gesetzlich geschuldete Unterhaltspflicht, sondern auf ihre tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung abzustellen.Vielmehr wird in der Regel zu beachten sein, daß die Arbeitskraft älter werdender Menschen, somit auch der Hausfrauen, ab einem gewissen Lebensalter (etwa der Vollendung des 68. Lebensjahres) naturgemäß nachläßt, insbesondere soweit es sich um schwere körperliche Arbeit handelt (vgl. BGH Urt. v. 14. März 1972 - VI ZR 160/70 = VersR 1972, 743; v. 17. Oktober 1972 - VI ZR 111/71 = VersR 1973, 84 und v. 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 = VersR 1973, 939).
- BGH, 11.07.1972 - VI ZR 194/70
Schadensersatzansprüche wegen verletzungsbedingter Unmöglichkeit der Mitarbeit …
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Sie stellt eine im Rahmen der Familie als Wirtschaftsgemeinschaft (vgl. BGHZ 38, 55, 58;… Müller, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. § 11 StVG Rdnr. 41) sinnvolle Verwertung der eigenen Arbeitskraft dar (BGHZ 59, 172, 174).Was schließlich die Versorgung eines Untermieters betrifft, die der Klägerin durch den Unfall unmöglich, geworden ist, so handelt es sich je nach Gestaltung des Mietvertrages um einen echten Erwerbsschaden oder doch um die Vereitelung einer den Erwerb des Ehemanns fördernden Tätigkeit, bezüglich derer die Klägerin ebenfalls selbst ersatzberechtigt wäre (BGHZ 59, 172).
- BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67
Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der …
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Der Ersatzanspruch dient dem Ausgleich dafür, daß die Verletzte gehindert ist, ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben (Senatsurteil BGHZ 38, 55, 59; BGHZ GSZ 50, 304). - BGH, 17.10.1972 - VI ZR 111/71
Rechtsnatur der Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen wegen entgangenen …
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Vielmehr wird in der Regel zu beachten sein, daß die Arbeitskraft älter werdender Menschen, somit auch der Hausfrauen, ab einem gewissen Lebensalter (etwa der Vollendung des 68. Lebensjahres) naturgemäß nachläßt, insbesondere soweit es sich um schwere körperliche Arbeit handelt (…vgl. BGH Urt. v. 14. März 1972 - VI ZR 160/70 = VersR 1972, 743; v. 17. Oktober 1972 - VI ZR 111/71 = VersR 1973, 84 und v. 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 = VersR 1973, 939). - BGH, 12.06.1973 - VI ZR 26/72
Bewertung entgangener Unterhaltsleistungen einer Hausfrau
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Vielmehr wird in der Regel zu beachten sein, daß die Arbeitskraft älter werdender Menschen, somit auch der Hausfrauen, ab einem gewissen Lebensalter (etwa der Vollendung des 68. Lebensjahres) naturgemäß nachläßt, insbesondere soweit es sich um schwere körperliche Arbeit handelt (…vgl. BGH Urt. v. 14. März 1972 - VI ZR 160/70 = VersR 1972, 743; v. 17. Oktober 1972 - VI ZR 111/71 = VersR 1973, 84 und v. 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 = VersR 1973, 939). - BVerfG, 26.03.1963 - 1 BvR 451/62
Mangelnde Rechtswegerschöpfung - Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Diese Rechtsprechung beruht auf der Erkenntnis, daß die Arbeit des mit der Haushaltführung betrauten Ehegatten jedenfalls ihrem Wesen nach der Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten gleichwertig ist (vgl. BVerfGE 16, 1, 12 ff; 21, 329, 341). - BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62
Beamtinnenwitwer
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Diese Rechtsprechung beruht auf der Erkenntnis, daß die Arbeit des mit der Haushaltführung betrauten Ehegatten jedenfalls ihrem Wesen nach der Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten gleichwertig ist (vgl. BVerfGE 16, 1, 12 ff; 21, 329, 341). - BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68
Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne
Auszug aus BGH, 07.05.1974 - VI ZR 10/73
Es handelt sich also nicht etwa darum, den Wegfall einer nur gedachten Arbeit ohne Rücksicht darauf, ob die sie ermöglichende Arbeitskraft wirklich verwertet worden wäre, "abstrakt" zu entschädigen; dies hat der erkennende Senat allerdings stets abgelehnt (BGHZ 54, 45).
- OLG München, 10.03.2021 - 10 U 176/20
Berechnung des fiktiven Haushaltführungsschadens
Für diese konkrete Schadensbestimmung, die auf § 249 BGB beruht, ist es im Gegensatz zu § 844 Abs. 2 BGB ohne Belang, zu welchem Ausmaß von Haushaltstätigkeit die Klägerin familienrechtlich verpflichtet gewesen wäre; entscheidend ist allein, welche Tätigkeit sie ohne den Unfall auch künftig geleistet haben würde (BGH…, Urteil vom 08. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 - Rn. 8, juris; BGH, VersR 1974, 1016;… Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 13. Aufl. 2020, Rn. 186).Eine Mitarbeitspflicht von Familienangehörigen ist nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Hilfe tatsächlich erbracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 10/73 - VersR 1974, 1016 = NJW 1974, 1651, 1652;… vgl. ferner Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 13. Aufl. 2020, Rn. 186).
Der Senat ist weiter der Überzeugung, dass es nicht zu beanstanden ist, dass es das Erstgericht bei der Beurteilung der Frage, welche Tätigkeiten die Klägerin auch ohne den Unfall künftig geleistet hätte (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.1974 - VI ZR 10/73, NJW 1974, 1651, 1652), nicht unberücksichtigt gelassen hat, dass die dem Haushalt angehörigen Kinder mit zunehmenden Alter bis zu ihrem Auszug und Gründung eines eigenen Haushaltes auch ohne das Unfallereignis stärker an der Haushaltsführung beteiligt worden wären (vgl. OLG München, 24. Zivilsenat…, Urteil vom 06. August 2020 - 24 U 1360/19 -, Rn. 101, juris).
Zu beachten ist jedoch, dass die Arbeitskraft älter werdender Menschen, somit auch der Hausfrauen, ab einem gewissen Lebensalter naturgemäß nachlässt, insbesondere soweit es sich um schwere körperliche Arbeit handelt (vgl. BGH, Urteil vom 07. Mai 1974 - VI ZR 10/73: etwa ab der Vollendung des 68. Lebensjahres).
Es liegt im Rahmen des nach § 287 BGB eröffneten tatrichterlichen Ermessens, eine monatliche Rente für den Haushaltsführungsschaden bis längstens zum 75. Lebensjahr zu begrenzen (vgl. BGH, Urteil vom 07. Mai 1974 - VI ZR 10/73).
- OLG Saarbrücken, 18.10.2011 - 4 U 400/10
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Glatteisunfall eines potentiellen Kunden auf …
Die Haushaltsführung stellt eine sinnvolle wirtschaftliche Verwertung der Arbeitskraft bzw. - sofern sie zugunsten von Familienangehörigen erfolgt - eine Erwerbstätigkeit i. S. d. §§ 842, 843 BGB dar, so dass im Rahmen des Schadensersatzes wegen einer Verletzung des den Haushalt führenden Ehegatten diesem auch der durch die Nichtausübung dieser Tätigkeit entstandene Nachteil als materieller Schaden zu ersetzen ist (vgl. BGH, VersR 1968, 852; VersR 1972, 1075; VersR 1974, 1016; VersR 1989, 1273;… Palandt-Sprau, aaO., § 843 BGB, Rdnr. 8;… Geigel-Pardey, aaO., Kap. 4, Rdnr. 140;… Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 10., Auflage, Rdnr. 180 u. 182).Die Mithilfe von Familienangehörigen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich erbracht wurde (vgl. BGH, VersR 1974, 1016 (1017); OLG F.furt, VersR 1982, 981 (982);… Küppersbusch, aaO., Rdnr. 188;… Schulz-Borck/Hofmann, aaO., S. 18).
- OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 587/10
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Richterliche Feststellung einer medizinisch …
Unter beiden rechtlichen Aspekten ist der Ersatzanspruch nicht nach den gesetzlich geschuldeten Arbeitsleistungen, sondern danach zu bemessen, welchen Wert die tatsächlich erbrachten Arbeitsleistungen in gesunden Tagen besaßen (BGH, NJW 1974, 1651).
- BGH, 08.10.1996 - VI ZR 247/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Eine Mitarbeitspflicht ihrer Familienangehörigen oder eine tatsächliche Mitarbeit im Haushalt, die ihr Ehemann und ihr Sohn ohne den Unfall nicht leisten würden, vermag sich daher schon aus Rechtsgründen auf den Anspruch der Klägerin auf Ersatz ihres Haushaltsführungsschadens nicht auszuwirken (vgl. Senatsurteil vom 7. Mai 197 - VI ZR 1O/73 - VersR 1974, 1O16 = NJW 1974, 1651, 1652, vgl. ferner Wussow/Dressler, aaO. Rdn. 1613). - BGH, 06.06.1989 - VI ZR 66/88
Ersatz für Hilfeleistungen unfallbedingter Beeinträchtigungen - Verrichtung von …
Er stellt sich je nach dem, ob die Hausarbeit als Beitrag zum Familienunterhalt oder ob sie den eigenen Bedürfnissen des Verletzten diente, entweder als Erwerbsschaden i.S. des § 843 Abs. 1 1. Alt. BGB oder als Vermehrung der Bedürfnisse i.S. des § 843 Abs. 12, Alt. BGB dar (Senatsurteil vom 25. September 1973 - VI ZR 49/72 - VersR 1974, 162, 163; s. auch Senatsurteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 10/73 - VersR 1974, 1016, 1017 m.w.N.). - OLG Nürnberg, 13.12.2000 - 4 U 4590/99
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Es geht darum, wieviel Arbeit von der Verletzten ohne den Unfall tatsächlich geleistet worden wäre, wieviel Hilfe ihre Angehörigen tatsächlich geleistet hätten (BGH, NJW 1974, 1651;… Schulz-Borck/Hofmann, Schadenersatz bei Ausfall von Hausfrauen und Müttern im Haushalt, 6. Aufl., S. 18; Hillmann, ZfS 1999, 229; OLG München, DAR 1999, 407). - OLG Hamm, 21.02.1994 - 6 U 225/92
Hundehalterhaftung bei Körperverletzung
Das Ende der eigenen Haushaltsführung wird allgemein mit Vollendung des 75. Lebensjahres angenommen (vgl. BGH VersR 74, 1016, 1018), so daß die Rentenzahlung bis zu diesem Zeitpunkt zu begrenzen ist. - BGH, 10.10.1989 - VI ZR 247/88
Anspruch einer Patienten gegenüber ihrem Arzt auf Ersatz ihrer Kosten für den …
Er stellt sich je nach dem, ob die Hausarbeit als Beitrag zum Familienunterhalt oder den eigenen Bedürfnissen des Verletzten diente, entweder als Erwerbsschaden i.S. des § 843 Abs. 1 Alt. 1 BGB oder als Vermehrung der Bedürfnisse i.S. des § 843 Abs. 1 Alt. 2 BGB dar (Senatsurteil vom 25. September 1973 - VI ZR 49/72 - VersR 1974, 162, 163; s. auch Senatsurteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 10/73 - VersR 1974, 1016, 1017 m.w.N.). - OLG München, 16.02.2022 - 10 U 6245/20
Sorgfaltsanforderungen an Fußgängerfurt - Haushaltsführungsschaden bei …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es für die konkrete Bestimmung des Schadensersatzes wegen Beeinträchtigung in der Führung des Haushalts, die auf § 249 BGB beruht, im Gegensatz zu § 844 Abs. 2 BGB ohne Belang, zu welchem Ausmaß von Haushaltstätigkeit die Klägerin familienrechtlich verpflichtet gewesen wäre; entscheidend ist allein, welche Tätigkeit sie ohne den Unfall auch künftig geleistet haben würde (BGH…, Urteil vom 08. Oktober 1996 - VI ZR 247/95 - Rn. 8, juris; BGH, VersR 1974, 1016;… Küppersbusch/Höher, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 13. Aufl. 2020, Rn. 186).Eine Mitarbeitspflicht von Familienangehörigen ist nur dann zu berücksichtigen, wenn diese Hilfe tatsächlich erbracht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 10/73 - VersR 1974, 1016 = NJW 1974, 1651, 1652;… vgl. ferner Küppersbusch/Höher, a.a.O., Rn. 186).
- OLG Saarbrücken, 20.04.2023 - 3 U 7/23
Ermittlung des Haushaltsführungsschadens infolge eines Verkehrsunfalls
Nach Auffassung des Senats kann dabei nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Arbeitskraft älter werdender Menschen, und damit auch die Fähigkeit, Hausarbeiten zu verrichten, ab einem gewissen Lebensalter nachlässt (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1974 - VI ZR 10/73 -, Rn. 20, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2012 - 6 Sa 709/11
Feststellungsinteresse - betriebliche Übung - Kombination von …
- OLG Saarbrücken, 25.07.2013 - 4 U 244/12
Ersatz des Haushaltsführungsschadens: Kompensation einer unter 10% liegenden …
- OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 26 U 61/22
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fußgängers mit einem …
- OLG Jena, 13.04.2022 - 2 U 1250/20
Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; …
- KG, 21.10.2004 - 12 U 22/04
Haushaltsführungsschaden bei Kfz-Unfall: Beeinträchtigung von 20%; Zeitaufwand …
- OLG Brandenburg, 25.02.2004 - 7 U 86/03
Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens aus einem Unglücksfall auf …
- OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 202/01
Versorgungs- und Betreuungsleistungen als Vermögenswert; Anrechnungsmethode; …
- OLG Köln, 18.02.2000 - 19 U 87/99
Schmerzensgeld bei Unterschenkelfraktur, Haushaltsführungsschaden
- BGH, 25.10.1990 - III ZR 47/90
Darlegungs- und Beweislast bei Anspruch auf entgangenen Gewinn - …
- OLG Köln, 16.10.1990 - 9 U 104/88
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Bamberg, 15.06.2004 - 5 U 186/03
Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
- OLG Hamm, 09.02.2018 - 7 U 68/16
Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingtem offenen Schädel-Hirn-Trauma III. …
- LG Kaiserslautern, 05.10.1999 - 3 O 661/95
Regress - Haushaltsführung bei Verletzung des Ehemannes
- LG Karlsruhe, 05.08.1996 - 12 O 148/95
Ersatz für Ausfall der unentgeltlichen Arbeit eines ehrenamtlich Tätigen
- LG Köln, 13.02.2007 - 2 O 65/06
Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall; Schmerzensgeld für die Verursachung eines …
- OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 175/07
Berechnung des Haushaltsführungsschadens; Schmerzensgeld bei schweren …
- LG Offenburg, 07.02.1995 - 3 O 616/92
- OLG Frankfurt, 10.09.2021 - 4 U 195/18
Schmerzensgeld für Verletzungen infolge Kletterunfalls
- OLG München, 09.04.1999 - 10 U 3601/98
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Unfalls
- OLG Düsseldorf, 12.02.2019 - 1 U 16/18
- OLG Köln, 12.01.1994 - 27 U 104/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie
- LG Köln, 29.10.2013 - 32 O 509/11
- OLG Köln, 31.01.1990 - 13 U 166/89
Verkehrssicherungspflicht; Verkehrssicherungspflichtverletzung; Parkettfußboden
- KG, 16.01.1997 - 12 U 6048/95
- OLG Oldenburg, 28.02.1985 - 1 U 49/83
Verdienstausfall; Halbtagstätigkeit einer Friseuse; Behinderung als Hausfrau
- OLG München, 10.11.1994 - 24 U 626/93
- OLG Hamm, 10.08.1999 - 9 U 42/99
- BGH, 25.11.1975 - VI ZR 185/74
Auslegung einer Vereinbarung über die Anpassung einer Schadensersatzrente - …
- LG Ravensburg, 11.05.1994 - 2 O 100/93
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Köln, 13.02.1980 - 6 U 177/79
Verkehrsunfall; Schmerzensgeld; Todesfolge