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   BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96   

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https://dejure.org/1997,360
BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96 (https://dejure.org/1997,360)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1997 - VI ZR 102/96 (https://dejure.org/1997,360)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 (https://dejure.org/1997,360)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Äußerung in einem Flugblatt über eine fehlerhafte anwaltliche Beratung - Grundrechtsschutz der Verbreitung erweislich oder bewusst unwahrer Tatsachen als Zusammenspiel von Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerung - Gerichtliche Nachprüfung der Unterscheidung zwischen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gesamtzusammenhang / Komplexe Gesamtäusserung / Gesamtäußerung

    Art. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • rabüro.de

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen Tatsachenbehauptung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 1004
    Sätze mit tatsächlichem Gehalt in komplexer Meinungsäußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823, § 1004
    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen Tatsachenbehauptung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • buskeismus.de (Auszüge)

    Persönlichkeitsrecht (keine Aufteilung einer komplexen Äußerung)

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2513
  • MDR 1997, 643
  • NVwZ 1997, 1037 (Ls.)
  • VersR 1997, 842
  • WM 1997, 1763
  • afp 1997, 634
 
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Wird zitiert von ... (76)

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Hingegen wird die isolierte Betrachtung eines umstrittenen Äußerungsteils den Anforderungen an eine zuverlässige Sinnermittlung regelmäßig nicht gerecht (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; Senatsurteile vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 m.w.N.; vom 25. November 2003 - VI ZR 226/02 - VersR 2004, 343, 344).
  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Darüber hinaus sind der Kontext, in den sie gestellt sind, und die Begleitumstände, unter denen sie gefallen sind, zu berücksichtigen, zumindest soweit diese für einen unbefangenen Leser erkennbar geworden sind (vgl. BVerfG 10. Oktober 1995 - 1 BvR 1476/91 ua. - Rn. 124 ff., BVerfGE 93, 266; BGH 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - NJW 1997, 2513) .
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    So dürfen aus einer komplexen Äußerung nicht Sätze oder Satzteile mit tatsächlichem Gehalt herausgegriffen und als unrichtige Tatsachenbehauptung untersagt werden, wenn die Äußerung nach ihrem - zu würdigenden - Gesamtzusammenhang in den Schutzbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG fallen kann und in diesem Fall eine Abwägung zwischen den verletzten Grundrechtspositionen erforderlich wird (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843; vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03 - a.a.O.; vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06 - VersR 2009, 365, 366; vom 3. Februar 2009 - VI ZR 36/07 - a.a.O.).
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