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   BGH, 28.02.1984 - VI ZR 106/82   

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https://dejure.org/1984,1949
BGH, 28.02.1984 - VI ZR 106/82 (https://dejure.org/1984,1949)
BGH, Entscheidung vom 28.02.1984 - VI ZR 106/82 (https://dejure.org/1984,1949)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - VI ZR 106/82 (https://dejure.org/1984,1949)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Informationsplicht des Arztes über neue diagnostische oder therapeutische Verfahren - Schadensersatz wegen Wegfall der Unterhaltsleistungen bei Tod der Ehefrau - Anforderungen an ärztliche Aufklärungspflicht vor Operation

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Aufklärungspflicht des Arztes über in der Erprobung befindliche diagnostische oder therapeutische Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1810
  • MDR 1984, 831
  • VersR 1984, 470
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 230/81

    Haftung wegen Übertragung einer Operation auf einen in der Ausbildung

    Auszug aus BGH, 28.02.1984 - VI ZR 106/82
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem Beklagten diese Aufgabe hätte übertragen werden dürfen, nachdem er, wie das Berufungsgericht feststellt, vorher schon etwa 20 Lumbalpunktionen und fünf bis sechs Mal eine PEG in eigener Verantwortung ausgeführt hatte, und ob der Beklagte, wenn er für die PEG eingeteilt war, diese Aufgabe ohne weiteres übernehmen durfte (vgl. zu diesen Fragen das Senatsurteil BGHZ 88, 248).

    Das hat der Senat in seiner oben genannten Entscheidung BGHZ 88, 248 näher ausgeführt.

  • BGH, 11.05.1982 - VI ZR 171/80

    Oberschenkelbruch - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Aufklärungspflicht über

    Auszug aus BGH, 28.02.1984 - VI ZR 106/82
    Nur dann hat er den Patienten, um ihm eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen, über mehrere zur Wahl stehende diagnostische oder therapeutische Verfahren zu informieren und das Für und Wider mit ihm abzuwägen, wenn jeweils unterschiedliche Risiken für den Patienten entstehen können und der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1982 - VI ZR 171/80 - VersR 1982, 771 = NJW 1982, 2121).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    So ist er ungefragt nicht über neue diagnostische und therapeutische Verfahren, die sich erst in Erprobung befinden und erst in einigen Großkliniken zur Verfügung stehen, zu unterrichten (Senatsurteil vom 28. Februar 1984 - VI ZR 106/82 - NJW 1984, 1810 = VersR 1984, 470 = AHRS Kza 5000/8).
  • OLG Zweibrücken, 10.10.2000 - 5 U 8/00

    Rechtsanwaltshaftung: Zulässigkeit eines unbezifferten Sachantrags;

    Ungefragt muss zwar nicht über neue diagnostische und therapeutische Verfahren unterrichtet werden, die sich erst in Erprobung befinden und erst in einigen Großkliniken zur Verfügung stehen (BGH, NJW 1984, 1810 = VersR 1984, 470).
  • LG Kiel, 09.09.2005 - 9 O 387/95
    Nicht hingewiesen werden muss jedoch auf Methoden, die sich erst noch im Stadium der Erprobung befinden ( BGH NJW 1988, 763 [BGH 22.09.1987 - VI ZR 238/86] ; NJW 1984, S. 1810 ff. [BGH 28.02.1984 - VI ZR 106/82] ; OLG Düsseldorf, VersR 1988, S. 1298).
  • OLG Oldenburg, 17.10.1995 - 5 U 134/92

    Haftung der Beklagten wegen einer fehlerhaften Vorbereitung und Durchführung der

    Hingegen hat die Rechtsprechung auch vorher schon verlangt, dass über gleichwertige alternative Behandlungsmethoden mit andersartigen Risiken aufzuklären ist (vgl. BGH VersR 80, 1145; VersR 81, 532; VersR 82, 771; VersR 84, 470).
  • OLG Hamm, 29.11.1993 - 3 U 66/93
    über Behandlungsalternativen ist allerdings dann aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risikien besteht (BGH NJW 81, 633; 84, 1810; 86, 780).
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