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   BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77   

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BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77 (https://dejure.org/1978,915)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1978 - VI ZR 110/77 (https://dejure.org/1978,915)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1978 - VI ZR 110/77 (https://dejure.org/1978,915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Pflichten einer Gemeinde aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflicht - Pflicht einer Gemeinde zur Minimierung der Gefahren auf Kinderspielplätzen - Anforderungen an die Beweiswürdigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der Gefahren für Kinder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 162
  • NJW 1978, 1628
  • NJW 1978, 1629
  • MDR 1978, 653
  • MDR 1978, 827
  • VersR 1978, 561
  • VersR 1978, 762
  • DVBl 1978, 709
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Auszug aus BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77
    Die Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde geht nicht so weit, daß sie einer Ausnutzbarkeit aller sich beim Besteigen der Hütte bietenden Möglichkeiten des Wiederhinuntergelangens Rechnung tragen, d.h. gegen jede denkbare , nur entfernt liegende Möglichkeit einer Gefährdung Vorkehrungen treffen mußte (vgl. Senatsurteil vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 = VersR 1975, 812).
  • BGH, 21.04.1977 - III ZR 200/74

    Öffentlicher Kinderspielplatz - Kinderspielplatz - Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77
    Die sich aus der Anlage eines öffentlichen Spielplatzes ergebende Pflicht, diesen möglichst gefahrlos zu gestalten und zu erhalten und im Rahmen des Zumutbaren alles zu tun, um den Gefahren zu begegnen, die den Benutzern aus einem nicht ordnungsgemäßen Zustand des Spielplatzes drohen (BGH Urt. v. 21. April 1977 - III ZR 200/74 = VersR 1977, 817), wirkte hier nach den konkreten Verhältnissen auch in den Zeitraum hinein, in welchem sie den Spielplatz nicht mehr betrieb.
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Dabei kann es aber nur um überschaubare und kalkulierbare Risiken gehen, die für das Kind ihren erzieherischen Wert haben (vgl. Senatsurteile vom 25.04.1978 - VI ZR 194/76 = VersR 1978, 739 und vom 02.05.1978 - VI ZR 110/77 = VersR 1978, 762; BGB-RGRK 12. Aufl. § 823 Anm. 228).
  • BGH, 18.10.1988 - VI ZR 94/88

    Verkehrssicherungspflicht bei einem Baggersee

    Wo besonderer Anreiz für den kindlichen Spieltrieb besteht, muß der Gefahr, die das Kind nicht erkennen kann, durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen begegnet werden (vgl. Senatsurteile vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 = VersR 1978, 739 und vom 2. Mai 1978 - VI ZR 110/77 = VersR 1978, 762, 763; OLG München VersR 1988, 961 [OLG München 11.02.1988 - 1 U 5125/87]).
  • BGH, 26.01.2012 - V ZB 220/11

    Zwangsversteigerung aus mehreren Beitrittsbeschlüssen: Rücknahme des

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass die Beteiligte zu 1 mit dieser Vorgehensweise ein verwerfliches, den gesetzlichen Regelungen der Zwangsversteigerung zuwiderlaufendes Ziel verfolgte, dem die rechtliche Anerkennung zu versagen war (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1978 - VI ZR 67/77, NJW 1978, 162, 163).
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZR 34/94

    Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Eisenbahnwaggons mit fest angebrachten

    Zwar kann der Verkehrssicherungspflichtige je nach dem Maß, in welchem eine Gefahr sich offensichtlich aufdrängt, darauf vertrauen, daß Kinder und Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewußt aussetzen (Senatsurteil vom 2. Mai 1978 - VI ZR 110/77 - VersR 1978, 762, 763).
  • OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für

    Auch können Vorkehrungen gegen jede denkbare, nur entfernt liegende Möglichkeit einer Gefährdung nicht verlangt werden (BGH VersR 1978, 561 = NJW 1978, 1629).

    Die ein Freizeitbad betreibende Gemeinde muss überdies in Betracht ziehen, dass Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; die dem Betreiber obliegende Verkehrssicherungspflicht kann daher auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichem Verhalten umfassen (BGH VersR 1978, 561 u. VersR 1980, 863).

  • OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

    Seine Verkehrssicherungspflicht geht jedoch nicht soweit, dass er gegen jede denkbare, nur entfernt liegende Möglichkeit einer Gefährdung Vorkehrungen zu treffen hat (BGH, NJW 1978, S. 1628).

    Er muss sich daher nicht auf ein ganz unvernünftiges, äußerst leichtfertiges Verhalten von Kindern oder Jugendlichen einstellen (vgl. BGH, VersR 1982, S. 863, 865; NJW 1978, S. 1628; OLG Oldenburg, VersR 1987, S. 1199).

    Drängt sich - wie hier - die Gefahr derart offensichtlich auf, darf der Verkehrssicherungspflichtige darauf vertrauen, dass Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewusst aussetzen (BGH, NJW 1978, S. 1628).

  • OLG Köln, 05.02.1992 - 13 U 236/91

    VERKEHRSSICHERUNGSPFLICHT KIESGRUBE VERKEHRSWIDMUNG

    Je offensichtlicher sich eine Gefahr aufdrängt, um so mehr kann sich auch der Verkehrssicherungspflichtige darauf verlassen, daß selbst Jugendliche sich dieser Gefahr wegen ihres natürlichen Angstgefühls nicht bewußt aussetzen (BGH MDR 1978, 827, 828).
  • OLG Celle, 07.09.2023 - 2 Ws 244/23

    Fahrlässige Tötung, Verkehrssicherungspflicht, Übertragung von

    Wo besonderer Anreiz für den kindlichen Spieltrieb besteht, muss einer Gefahr, die das Kind nicht erkennen kann, durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen begegnet werden (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 1978 - VI ZR 194/76 = VersR 1978, 739 und vom 2. Mai 1978 - VI ZR 110/77 = VersR 1978, 762, 763 ; OLG München VersR 1988, 961 ).
  • OLG Celle, 05.04.2022 - Not 6/21
    die Begründung des Lebensmittelpunktes einer Person: BGH, Urteil vom 13. Oktober 1993 - XII ZR 120/92 , juris Rn. 14; zur Vorhersehbarkeit eines Anreizes für Jugendliche zu waghalsigem Spiel: BGH, Urteil vom 2. Mai 1978 - VI ZR 110/77 , juris Rn. 15).
  • LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10

    Verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger ist zur Ausräumung aller, aber

    Dabei ist die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen und ähnliche Verkehrsflächen ein Unterfall der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (BGH, NJW 1978, 1629 ).
  • BGH, 03.05.2005 - VI ZR 4/04

    Umfang der Interventionswirkung bei Streitverkündung

  • OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02

    Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von

  • OLG Stuttgart, 11.03.2020 - 4 U 582/19

    Amtshaftung bezüglich der Verkehrssicherungspflicht eines öffentlichen

  • OLG Hamm, 17.11.1999 - 26 U 13/99

    Verkehrssicherungspflicht eines Gaststätteninhabers

  • LG Tübingen, 13.01.2006 - 2 O 292/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht;

  • OLG Hamm, 21.11.1997 - 9 U 94/97

    Von Osterfeuer ausgehende Hitze als hinreichende Warnung L

  • LG Koblenz, 21.01.2008 - 5 O 521/05

    250.000,00 EUR Schmerzensgeld aufgrund einer Querschnittslähmung nach dem

  • OLG München, 17.03.1995 - 32 W 3051/94
  • LG Aachen, 10.04.1991 - 4 O 4/91

    Schadenersatzanspruch aufgrund Sturzes von einem Karussell auf einem öffentlichen

  • LG Dortmund, 04.12.1985 - 4 O 137/85

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für aus Verletzung der

  • KG, 27.10.1980 - 22 U 1738/80

    Schmerzensgeld; Baugrube; Sturz; Fraktur; Kiefer; Platzwunde; Zähne

  • LG Mühlhausen, 14.10.2003 - 1 O 122/03

    Keine Haftung für Unfall auf "wildem" Abenteuerspielplatz

  • OLG Düsseldorf, 03.12.1981 - 18 U 152/81

    Gemeinde; Geräte; Kinderspielplatz; Grundstück; Nachbarn; Kinder

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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1977 - VI ZR 110/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,2370
BGH, 20.12.1977 - VI ZR 110/77 (https://dejure.org/1977,2370)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1977 - VI ZR 110/77 (https://dejure.org/1977,2370)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1977 - VI ZR 110/77 (https://dejure.org/1977,2370)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    RVO § 385 Abs. 2 Nr. 1
    Gesetzlicher Forderungsübergang hinsichtlich der von den Rentenversicherungsträgern gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner

Verfahrensgang

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