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   BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68   

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https://dejure.org/1969,630
BGH, 19.12.1969 - VI ZR 111/68 (https://dejure.org/1969,630)
BGH, Entscheidung vom 19.12.1969 - VI ZR 111/68 (https://dejure.org/1969,630)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 111/68 (https://dejure.org/1969,630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Bemessung des Schmerzensgeldes und Berücksichtigung von vergleichbaren Fällen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847; ZPO § 287
    Überprüfung der Bemessung des Schmerzensgeldes durch das Revisionsgericht; Voraussetzungen der Gewährung einer Schmerzensgeldrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung von Schmerzensgeld - Überprüfung durch das Revisionsgericht - Rechtliche Nachprüfung - Unfallverletzung - Behinderung aufgrund eines Unfalls - Schmerzensgeldrente - Schadenbereitschaft - Schadenverarbeitung

Papierfundstellen

  • VersR 1970, 281
 
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Wird zitiert von ... (69)

  • BGH, 06.12.2022 - VI ZR 168/21

    Deliktische Haftung: Schockschaden als Gesundheitsverletzung

    Hierzu bestand aber Veranlassung, da nach der Senatsrechtsprechung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes - anders als bei der haftungsbegründenden Zurechnung - eine bereits vorhandene Schadensanfälligkeit des Geschädigten ein berücksichtigungsfähiger Umstand ist (vgl. Senatsurteile vom 5. November 1996 - VI ZR 275/95, VersR 1997, 122, 123, juris Rn. 14 mwN; vom 22. September 1981 - VI ZR 144/79, VersR 1981, 1178, 1180, juris Rn. 27; vom 19. Dezember 1969 - VI ZR 111/68, VersR 1970, 281, 284, juris Rn. 39).
  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Die in Schmerzensgeldtabellen erfassten "Vergleichsfälle" bilden nur "in der Regel den Ausgangspunkt für die tatrichterlichen Erwägungen zur Schmerzensgeldbemessung" (BGH VersR 1970, 134; 1970, 281 [dort betont der BGH weiter: "Inwieweit alsdann der Tatrichter die früheren Maßstäbe einhält oder - sei es unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung, sei es im Zuge einer behutsamen Fortentwicklung der Rechtsprechung - überschreitet, liegt wiederum in seinem pflichtgemäßen, in der Revisionsinstanz nicht nachprüfbaren Ermessen."]).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.2019 - 14 U 60/16

    Fahrradsturz, Slackline, Mitverschulden, öffentlicher Verkehrsraum

    Dabei hat das Gericht bei der Ausübung seines ihm nach § 287 ZPO eingeräumten Ermessens weiter zu beachten, dass vergleichbare Verletzungen und Beeinträchtigungen annähernd gleiche Entschädigungen zur Folge haben (Spindler, a.a.O.; Almeroth, in: Münchner Kommentar zum StVR, 1. Aufl. 2017, BGB § 253 Rn. 9; BGH, Urteil vom 19.12.1969 - VI ZR 111/68, VersR 1970, 281, OLG Oldenburg, NJW-RR 2007, 1468).
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