Rechtsprechung
   BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1621
BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81 (https://dejure.org/1982,1621)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1982 - VI ZR 113/81 (https://dejure.org/1982,1621)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1982 - VI ZR 113/81 (https://dejure.org/1982,1621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Verschmutzung der Fahrbahn - Kettenfahrzeug - Gefahrenlage - Zurechnung

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2669
  • MDR 1983, 122
  • VersR 1982, 977
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1981 - VI ZR 204/79

    Hubschrauber - § 33 LuftVG, Schutzzweck; § 836 BGB, keine Vermutung für

    Auszug aus BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81
    Auf eine Voraussehbarkeit des Ursachenzusammenhangs im Sinne der sogenannten Adäquanz kommt es nicht an (Senatsurteil, BGHZ 79, 259, 262 f.); sie wäre im Übrigen hier zu bejahen.
  • OLG Schleswig, 25.01.1966 - 1 U 123/65

    Haftung; Verschulden; Bundeswehr; Straßenverschmutzung; Kettenfahrzeuge

    Auszug aus BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81
    b) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, die in der Literatur Zustimmung gefunden hat, dass eine Gefahrenlage, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs geschaffen worden ist, diesem Betrieb grundsätzlich auch dann noch zuzurechnen ist, wenn sie fortdauert; ein naher zeitlicher Zusammenhang des Unfalls mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs ist nicht erforderlich (BGHZ 29, 163; OLG Celle, VersR 1965, 903 und OLG Schleswig, NJW 1966, 1269 , jeweils für Fälle fortdauernder Verschmutzung der Fahrbahn; Fritze, NJW 1960, 298, 299; Steffen in Krumme, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVG Rdn. 13; Full, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, § 7 StVG Rdn. 83; a.A. ohne nähere Begründung nur OLG Stuttgart, VersR 1959, 1012 = NJW 1959, 2065, ihm folgend Jagusch, 26. Aufl., 7 StVG Rdn. 13 unter irrtümlicher Berufung auf Fritze, aaO.).
  • BGH, 09.01.1959 - VI ZR 202/57

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall zweier Lastzüge auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81
    b) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, die in der Literatur Zustimmung gefunden hat, dass eine Gefahrenlage, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs geschaffen worden ist, diesem Betrieb grundsätzlich auch dann noch zuzurechnen ist, wenn sie fortdauert; ein naher zeitlicher Zusammenhang des Unfalls mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs ist nicht erforderlich (BGHZ 29, 163; OLG Celle, VersR 1965, 903 und OLG Schleswig, NJW 1966, 1269 , jeweils für Fälle fortdauernder Verschmutzung der Fahrbahn; Fritze, NJW 1960, 298, 299; Steffen in Krumme, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVG Rdn. 13; Full, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, § 7 StVG Rdn. 83; a.A. ohne nähere Begründung nur OLG Stuttgart, VersR 1959, 1012 = NJW 1959, 2065, ihm folgend Jagusch, 26. Aufl., 7 StVG Rdn. 13 unter irrtümlicher Berufung auf Fritze, aaO.).
  • OLG Celle, 26.04.1965 - 5 U 6/65
    Auszug aus BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81
    b) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, die in der Literatur Zustimmung gefunden hat, dass eine Gefahrenlage, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs geschaffen worden ist, diesem Betrieb grundsätzlich auch dann noch zuzurechnen ist, wenn sie fortdauert; ein naher zeitlicher Zusammenhang des Unfalls mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs ist nicht erforderlich (BGHZ 29, 163; OLG Celle, VersR 1965, 903 und OLG Schleswig, NJW 1966, 1269 , jeweils für Fälle fortdauernder Verschmutzung der Fahrbahn; Fritze, NJW 1960, 298, 299; Steffen in Krumme, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVG Rdn. 13; Full, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, § 7 StVG Rdn. 83; a.A. ohne nähere Begründung nur OLG Stuttgart, VersR 1959, 1012 = NJW 1959, 2065, ihm folgend Jagusch, 26. Aufl., 7 StVG Rdn. 13 unter irrtümlicher Berufung auf Fritze, aaO.).
  • BGH, 29.10.1959 - III ZR 160/58

    Amtspflichten der Arbeitsämter bei Arbeitsvermittlung

    Auszug aus BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81
    b) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, die in der Literatur Zustimmung gefunden hat, dass eine Gefahrenlage, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs geschaffen worden ist, diesem Betrieb grundsätzlich auch dann noch zuzurechnen ist, wenn sie fortdauert; ein naher zeitlicher Zusammenhang des Unfalls mit dem Betrieb des Kraftfahrzeugs ist nicht erforderlich (BGHZ 29, 163; OLG Celle, VersR 1965, 903 und OLG Schleswig, NJW 1966, 1269 , jeweils für Fälle fortdauernder Verschmutzung der Fahrbahn; Fritze, NJW 1960, 298, 299; Steffen in Krumme, Straßenverkehrsrecht, § 7 StVG Rdn. 13; Full, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, § 7 StVG Rdn. 83; a.A. ohne nähere Begründung nur OLG Stuttgart, VersR 1959, 1012 = NJW 1959, 2065, ihm folgend Jagusch, 26. Aufl., 7 StVG Rdn. 13 unter irrtümlicher Berufung auf Fritze, aaO.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht