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   BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19   

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https://dejure.org/2020,8385
BGH, 18.02.2020 - VI ZR 115/19 (https://dejure.org/2020,8385)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2020 - VI ZR 115/19 (https://dejure.org/2020,8385)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19 (https://dejure.org/2020,8385)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 254 BGB, § 254 Abs. 2 BGB, § 559 Abs. 2 ZPO, § 249 BGB, § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 254 Absatz 2 Satz 1 letzter Halbsatz BGB

  • rewis.io

    Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver Schadensberechnung

  • Betriebs-Berater

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der fiktiven Schadensberechnung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2
    Berücksichtigung von Preissteigerungen in der vom Versicherer benannten Referenzwerkstatt bei fiktiver Schadensberechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1 Ha.; Dc § 254 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 254 Abs. 2
    Bestimmung des maßgeblichen Zeitpunkts für die fiktive Schadensberechnung im Rahmen der Bemessung des Schadensersatzanspruchs; Bestimmung der Höhe eines Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall

  • datenbank.nwb.de

    Berücksichtigung einer Preiserhöhung der Reparaturkosten bei fiktiver Schadensberechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welcher Zeitpunkt ist für die Schadensberechnung maßgeblich?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Berücksichtigung von vor der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung erfolgten Preissteigerungen für die günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt im Rahmen der fiktiven Schadensberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fiktive Unfallschadensabrechnung - Welcher Zeitpunkt ist für die Schadensberechnung maßgeblich?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Zeitpunkt für die Berechnung des fiktiven Schadensersatzanspruchs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fiktive Unfallschadensabrechnung - Wirkt sich die Preiserhöhung einer freien Autowerkstatt darauf aus?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Reparaturkosten in der Verweiswerkstatt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Warten kann sich lohnen! (IBR 2020, 317)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1795
  • ZIP 2020, 2189
  • MDR 2020, 724
  • NZV 2020, 465
  • VersR 2020, 776
 
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Wird zitiert von ... (34)

  • BGH, 10.11.2021 - VIII ZR 187/20

    Geltung der von einem Kaufmann vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum

    Denn jedenfalls für die Bejahung von Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüchen ist das Vorliegen eines Mangels beziehungsweise eines hierauf beruhenden Schadens auch zu diesem Zeitpunkt regelmäßig erforderlich (vgl. insoweit zu dem für die Schadensbemessung maßgeblichen Zeitpunkt BGH, Urteile vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 11; vom 12. Juli 1996 - V ZR 117/95, BGHZ 133, 246, 252; vom 6. November 1986 - VII ZR 97/85, BGHZ 99, 81, 86; jeweils mwN).
  • BGH, 12.10.2021 - VI ZR 513/19

    Anspruch auf Sachschadensersatz aus einem Verkehrsunfall im Wege der fiktiven

    Diese Beurteilung lässt auch keine Rechtsfehler erkennen (vgl. Senatsurteile vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, VersR 2020, 776 Rn. 8; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 Rn. 7, jeweils mwN).

    aa) Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich die Höhe des Schadensersatzanspruchs in Geld grundsätzlich nach den Wertverhältnissen im Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung; im Rechtsstreit ist, wenn noch nicht vollständig erfüllt ist, der prozessual letztmögliche Beurteilungszeitpunkt, regelmäßig also der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung, maßgeblich (vgl. Senatsurteile vom 20. Juli 2021 - VI ZR 533/20, WM 2021, 1817 Rn. 29 und - VI ZR 575/20, ZIP 2021, 1922 Rn. 30; vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, VersR 2020, 776 Rn. 11; vom 21. April 1998 - VI ZR 230/97, VersR 1998, 995, juris Rn. 17).

    Wie der Senat nach Erlass der angegriffenen Entscheidung mit Urteil vom 18. Februar 2020 (VI ZR 115/19, VersR 2020 776 Rn. 13) entschieden hat, gelten diese Grundsätze auch für die Abrechnung fiktiver Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.

  • BGH, 17.11.2020 - VI ZR 569/19

    Ersatz des weiteren Nutzungsausfallschadens nach einem Verkehrsunfall durch den

    Eine generelle, von den Umständen des Einzelfalls losgelöste Obliegenheit des Geschädigten, die Wiederherstellung im Interesse des Schädigers an der Geringhaltung der Kosten möglichst zeitnah nach dem schädigenden Ereignis vorzunehmen und damit vorzufinanzieren, lässt sich daraus aber nicht herleiten (vgl. Senatsurteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 15).

    In anderen Vorschriften zum Ausdruck kommende Grundentscheidungen des Gesetzgebers dürfen dabei nicht unterlaufen werden (Senatsurteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 16 mwN).

    Das Bestehen einer derartigen Obliegenheit kommt nur dann in Betracht, wenn dem Geschädigten im Einzelfall ausnahmsweise ein Zuwarten mit der Schadensbeseitigung als Verstoß gegen Treu und Glauben vorgeworfen werden kann (Senatsurteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 115/19, NJW 2020, 1795 Rn. 17 mwN).

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