Rechtsprechung
BGH, 13.12.2016 - VI ZR 116/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 139 Abs 1 S 2 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 544 Abs 7 ZPO
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Überraschende Abweisung eines Feststellungsantrags wegen Unzulässigkeit - IWW
§ 116 SGB X, § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO
- Wolters Kluwer
Verletzung des Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör durch die Abweisung eines Feststellungsantrags als unklar
- rewis.io
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Überraschende Abweisung eines Feststellungsantrags wegen Unzulässigkeit
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 7
Verletzung rechtlichen Gehörs durch überraschende Abweisung eines Feststellungsantrags - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör durch die Abweisung eines Feststellungsantrags als unklar
- rechtsportal.de
Verletzung des Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör durch die Abweisung eines Feststellungsantrags als unklar
- datenbank.nwb.de
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Überraschende Abweisung eines Feststellungsantrags wegen Unzulässigkeit
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Hinweis und keine Gelegenheit zur Reaktion: Verletzung rechtlichen Gehörs!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtliches Gehör - oder: wenn das Gericht seine Meinung ändert
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Überraschende Abweisung eines Feststellungsantrags ohne vorherigen Hinweis verletzt Anspruch auf rechtliches Gehör
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Hinweis und keine Gelegenheit zur Reaktion: Verletzung rechtlichen Gehörs! (IBR 2017, 171)
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 30.10.2014 - 2 O 169/14
- OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 14 U 181/14
- BGH, 13.12.2016 - VI ZR 116/16
Papierfundstellen
- MDR 2017, 355
- NZV 2017, 226
- FamRZ 2017, 465
- VersR 2017, 641
- BauR 2017, 927
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.2010 - VI ZR 177/09
Arzthaftungsprozess: Gehörsverletzung des Berufungsgerichts bei der Behandlung …
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 116/16
Die Partei muss Gelegenheit erhalten, ihren Klageantrag zu ändern und die Bedenken des Gerichts auszuräumen (Fortführung, Senatsbeschluss vom 6. Juli 2010, VI ZR 177/09).Das rechtliche Gehör vor Gericht zum Streitgegenstand einer Klage bezieht sich danach nicht allein auf den Sachverhalt und seinen Vortrag, sondern ebenso auf die sachdienliche Fassung der Klageanträge, mit denen eine Partei vor Gericht verhandelt (Senat, Beschluss vom 6. Juli 2010 - VI ZR 177/09, NJW-RR 2010, 1363 Rn. 3).
- BGH, 29.10.1985 - VI ZR 56/84
Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch vorbehaltlose …
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 116/16
Seine Ersatzpflicht hinsichtlich etwaiger auf die Klägerin als Teil des Erwerbsschadens übergegangener Haushaltsführungsschäden hat er hingegen ausdrücklich abgelehnt und dadurch sein Anerkenntnis auf einen abgrenzbaren Teil des Schadens beschränkt (vgl. Senat, Urteil vom 29. Oktober 1985 - VI ZR 56/84, MDR 1986, 304 f.). - BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98
Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für …
Auszug aus BGH, 13.12.2016 - VI ZR 116/16
Der Feststellungsantrag soll in Bezug auf diesen abgrenzbaren Schadensposten Klarheit hinsichtlich der grundsätzlichen Einstandspflicht des Beklagten schaffen und die hieraus möglicherweise resultierenden Ersatzansprüche vor einer drohenden Verjährung schützen (vgl. Senat, Urteil vom 28. September 1999 - VI ZR 195/98, MDR 1999, 1439 f.).
- BGH, 10.12.2019 - II ZR 451/18
Erforderlichkeit eines richterlichen Hinweises; Verletzung des rechtlichen …
In diesem Fall ist ein Hinweis auf die geänderte Auffassung erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - X ZR 83/00, NJW 2002, 3317, 3320;… Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5;… Beschluss vom 11. Mai 2017 - V ZR 235/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 116/16, MDR 2017, 355; BVerfG, NJW 1996, 3202). - OLG München, 24.03.2021 - 10 U 6761/19
Ersatzfähige Schadenspositionen nach Verkehrsunfall
Vom Senat wird nicht übersehen, dass gerichtliche Hinweispflichten der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dienen und den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör konkretisieren (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 116/16 -, [juris]). - BGH, 23.02.2023 - I ZR 127/22
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Wettbewerbsrechtliche …
Das rechtliche Gehör vor Gericht zum Streitgegenstand einer Klage bezieht sich dabei auch auf die sachdienliche Fassung der Klageanträge (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 116/16, NZV 2017, 226 [juris Rn. 6]). - OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen …
Die richterliche Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO dient der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisiert den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 116/16 -, Rn. 6, juris). - OLG Düsseldorf, 09.12.2020 - 18 U 540/19 Der Senat ist zwar gehalten, auf eine sachdienliche Antragstellung hinzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2016 - VI ZR 116/16, juris), dies darf jedoch die Grenzen des § 139 Abs. 1 ZPO nicht zu Gunsten einer Partei überschreiten.