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   BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83   

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https://dejure.org/1984,502
BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83 (https://dejure.org/1984,502)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1984 - VI ZR 117/83 (https://dejure.org/1984,502)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1984 - VI ZR 117/83 (https://dejure.org/1984,502)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • verkehrslexikon.de

    Verletzte Ehefrau und Mutter - Schadensersatzanspruch - Anrechnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Haushaltshilfe - Haushaltstätigkeit als Erwerbstätigkeit - Gewährung einer Verletzungsrente - Anrechnung einer gezahlten Verletzungsrechte auf den Schadensersatzanspruch wegen Beeinträchtigung der Fähigkeit zur Haushaltsführung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 843; RVO § 1542

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 842, 843; RVO §§ 570 ff., 1542; ZPO § 287
    Berechnung des Haushaltsführungsschadens einer verletzten Ehefrau und Mutter; Anrechnung einer berufsgenossenschaftlichen Verletztenrente

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 735
  • MDR 1985, 660
  • VersR 1985, 356
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.1973 - VI ZR 49/72

    Begriff der vermehrten Bedürfnisse eines Unfallverletzten

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83
    In der Regel wird die Abgrenzung dieses Aufwandes von dem Aufwand für den eigenen Mehrbedarf der Verletzten im Haushalt nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen vorzunehmen sein (Ergänzung zum Senatsurteil vom 25. September 1973 - VI ZR 49/70 - VersR 1974, 162).

    Dies hat der Senat für Erwerbsunfähigkeitsrenten nach § 1247 RVO (s. Urteil vom 25. September 1973 - VI ZR 49/72 - VersR 1974, 162) ausgesprochen.

    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts kommt der Frage, ob der Verletzte im Zeitpunkt des Unfalls bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschieden war (wie im Fall des Urteils vom 25. September 1973 aaO), oder ob er sich (wie die Klägerin im Streitfall) noch in der Berufsausbildung befindet, in diesem Zusammenhang keine Bedeutung zu.

  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 130/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83
    Auch diese Rente stellt eine laufende pauschale Entschädigung für Erwerbseinbußen dar (so schon Senatsurteil vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454); sie dient dem Ausgleich des (abstrakt berechneten) Erwerbsschadens, ohne daß insoweit zwischen dem Verdienstausfan für außerhäusliche Berufstätigkeit und dem Ausfall in der uhterhaltsrechtlich erbrachten Haushaltsführung unterschieden wird.
  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 31/70

    Bemessung des Unterhaltsschaden-Ersatzes für den Ehemann nach Unfalltod seiner

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83
    Zwar hat der Senat mehrfach dargelegt (s. Senatsurteile vom 13. Juli 1971 - VI ZR 31/70 - VersR 1971, 1065 - insoweit in BGHZ 56, 389 nicht abgedruckt - und vom 8. Juni 1982 - VI ZR 314/80 - VersR 1982, 951), daß beim Wegfall einer Person aus einem Mehrpersonenhaushalt die in Abzug zu bringende Arbeitszeit wegen des im Haushalt anfallenden personenunabhängigen Aufwandes nicht einfach durch einen Abzug nach Kopfteilen errechnet werden kann, vielmehr ein geringerer Abzug geboten ist.
  • BGH, 08.06.1982 - VI ZR 314/80

    Einbeziehung der Aufwendungen eines Kindes für die wegen Todes seiner Mutter

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83
    Zwar hat der Senat mehrfach dargelegt (s. Senatsurteile vom 13. Juli 1971 - VI ZR 31/70 - VersR 1971, 1065 - insoweit in BGHZ 56, 389 nicht abgedruckt - und vom 8. Juni 1982 - VI ZR 314/80 - VersR 1982, 951), daß beim Wegfall einer Person aus einem Mehrpersonenhaushalt die in Abzug zu bringende Arbeitszeit wegen des im Haushalt anfallenden personenunabhängigen Aufwandes nicht einfach durch einen Abzug nach Kopfteilen errechnet werden kann, vielmehr ein geringerer Abzug geboten ist.
  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 203/79

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Gewährung einer Witwenrente zu Gunsten der

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83
    Mit den kritischen Anmerkungen zu diesem Urteil hat der Senat sich im Urteil vom 1. Dezember 1981 (VI ZR 203/79 - VersR 1982, 291 mit zust. Anm. Gitter, JR 1982, 204 und krit. Anm. von Ruland JuS 1982, 706) auseinandergesetzt; dort ging es um die sachliche Kongruenz des Anspruchs der Witwe gegen den Schädiger auf Ersatz für die zum Familienunterhalt geleistete Mitarbeit ihres getöteten Ehemannes im Haushalt mit der Witwenrente nach §§ 1263 ff RVO.
  • OLG Frankfurt, 14.07.1981 - 12 U 65/80

    Normativer Charakter des Haushaltsschadens und zur freien Verwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 04.12.1984 - VI ZR 117/83
    Diese Berechnungsmethode erscheint jedoch - entgegen OLG Frankfurt a.M. (VersR 1982, 981, 982) - bei der nach § 843 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Aufteilung der Hausarbeit, die der Leistende für sich selbst erbringt, und derjenigen, die er für die Familienangehörigen leistet, ausnahmsweise sachgerecht, weil der personenunabhängige Zeitbedarf sowohl dem Verletzten selbst als auch seinen Familienangehörigen zu gute kommt und damit beiden Zwecken dient (ebenso Hofmann in Anm. zu vorgen. Urteil des OLG Frankfurt a.M. in VersR 1982, 983, 984).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des

    Nur soweit die Haushaltstätigkeit der eigenen Bedarfsdeckung des Leistenden dient, gehört ihr Ausfall zu der Schadensgruppe der vermehrten Bedürfnisse im Sinne von § 843 Abs. 1 Fall 2 BGB, die auf die Rente des Sozialversicherungsträgers oder die Verletztenrente mangels sachlicher Kongruenz nicht anzurechnen ist (BGH NJW 1985, 735; Wessel ZfSch 2010, 242, 244 f.; vgl. auch BGH NZV 2003, 172).

    Diese Berechnungsmethode erscheint jedoch bei der nach § 843 Abs. 1 BGB vorzunehmenden Aufteilung der Hausarbeit, die der Leistende für sich selbst erbringt, und derjenigen, die er für die Familienangehörigen leistet, ausnahmsweise sachgerecht, weil der personenunabhängige Zeitbedarf sowohl dem Verletzten selbst als auch seinen Familienangehörigen zu Gute kommt und damit beiden Zwecken dient (BGH NJW 1985, 735, 736; so auch Senatsurt. v. 31.01.2013 - 4 U 349/11 - 110, juris Rn. 49).

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 85, 127, 130; 153, 133, 120 ff.; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454, 456; vom 30. Juni 1970 - VI ZR 5/69 - VersR 1970, 899; vom 21. Juni 1977 - VI ZR 16/76 - VersR 1977, 916; vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 117/83 - VersR 1985, 356) stellt die Verletztenrente eine gesetzlich geregelte Entschädigung dafür dar, dass der Verletzte infolge des Unfalls in seiner Fähigkeit beeinträchtigt ist, sich einen Erwerb zu verschaffen.
  • OLG Köln, 12.12.2014 - 19 U 39/14

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens

    Trotz der im Einzelfall bestehenden Ungenauigkeiten (vgl. dazu Pardey , Berechnung von Personenschäden, 4. Aufl. 2010, Rn. 2698) erfolgt die Differenzierung in der Regel nach Kopfteilen (vgl. BGH , NJW 1985, 735; OLG Saarbrücken , Urteil vom 31.01.2013 - 4 U 349/11-110 -, BeckRS 2013, 04132).

    Nach der Rechtsprechung sind aufgrund des gesetzlichen Anspruchsübergangs auf den reinen Erwerbsschaden (ohne Mehrbedarf) die Leistungen der Krankenkasse für eine Haushaltshilfe sowie eine Erwerbsminderungsrente in voller Höhe anzurechnen und nicht nur in Höhe von 75 %, wie es das Landgericht bei der fiktiven Schadensberechnung fehlerhaft getan hat (vgl. BGH , NJW 1985, 735; BGH , VersR 1565; Geigel/ Parday , Haftpflichtprozess, 26. Auflage 2011, 4. Kapitel Rn. 141).

  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

    aa) Der Senat hat die Zweckbestimmung der Verletztenrente bisher in ständiger Rechtsprechung ausschließlich im Ausgleich des (abstrakt berechneten) Erwerbsschadens gesehen und deshalb die Kongruenz zwischen dieser Sozialleistung und dem auf Ersatz des Verdienstausfalls gerichteten Schadensersatzanspruch uneingeschränkt bejaht (vgl. Senatsurteile BGHZ 85, 127, 130; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454, 456; vom 30. Juni 1970 - VI ZR 5/69 - VersR 1970, 899; vom 21. Juni 1977 - VI ZR 16/76 - VersR 1977, 916; vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 117/83 - VersR 1985, 356).

    In einer Entscheidung aus dem Jahr 1984 (Senatsurteil vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 117/83 - aaO) hat der Senat ausgeführt, die Verletztenrente diene dem Ausgleich des (abstrakt berechneten) Erwerbsschadens, die unabhängig davon gezahlt werde, ob der Verletzte tatsächlich eine Erwerbseinbuße aus seiner Berufstätigkeit habe; es handele sich um soziale Existenzsicherung, die die Minderung der Erwerbsfähigkeit schlechthin auffangen solle, wie schon die Einbeziehung von Arbeitsunfällen Auszubildender oder Jugendlicher in die Rentenversorgung (§ 573 RVO) beweise.

  • OLG München, 09.09.2020 - 10 U 1722/18

    Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführung nach einem

    Die Rente in ihrer Funktion als soziale Existenzsicherung durch pauschale Entschädigung für (vermutete) Erwerbseinbußen wegen der Minderung der abstrakten Erwerbsfähigkeit (BGHZ 153, 113 = VersR 2003, 390; BGH VersR 1985, 356) dient dem gesamten Ausgleich der unfallbedingten Behinderung, die Arbeitskraft als Erwerbsquelle zu nutzen (BGH VersR 1985, 356).
  • OLG München, 16.02.2022 - 10 U 6245/20

    Sorgfaltsanforderungen an Fußgängerfurt - Haushaltsführungsschaden bei

    Zwar ist den Beklagten zuzugeben, dass es sich bei dem Teil der Haushaltsführung, der in Erbringung der gesetzlich geschuldeten Unterhaltsverpflichtung gegenüber berechtigten Familienangehörigen erbracht wird, um Erwerbsschaden handelt, § 843 Abs. 1, 1. Alt. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 08. Oktober 1996 - a.a.O. -, Rn. 7, juris) (vgl. auch Seite 15 des EU = Bl. 189 Band I d. A.), der in vollem Umfang kongruent zur Verletztenrente ist (vgl. BGH, Urt. v. 03. Dezember 2002 - VI ZR 304/01, Rn. 23 juris, BGH, NJW 1985, 735).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2013 - 4 U 349/11

    Schadensersatzanspruch nach Verkehrsunfall: Ermittlung des

    Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass auch der personenunabhängige Zeitbedarf sowohl dem Verletzten selber als auch seinen Unterhaltsgläubigern zugutekommt, weshalb es nicht sachfremd erscheint, die auf die Deckung der vermehrten Bedürfnisse entfallende Haushaltstätigkeit beim Ausfall einer Person insgesamt nach Kopfteilen zu berechnen (BGH, Urt. v. 4.12.1984 - VI ZR 117/83, NJW 1985, 735; Geigel/Pardey, aaO, Kapitel 4 Rdnr. 141).
  • KG, 05.06.2008 - 12 U 188/04

    Haushaltsführungsschaden: Eigener Schadensersatzanspruch des verletzten

    Derartige Zahlungen muss sich der Geschädigte auf seinen Schadensersatzanspruch anrechnen lassen (vgl. BGH, NJW 1985, 735; Küppersbuch, a.a.O., Rn. 212 f. m.w.N.; zum Forderungsübergang nach § 116 SGB X vgl. Palandt/Sprau, a.a.O., § 843 BGB, Rn. 9).

    Im Rahmen des § 287 ZPO kommt eine Abgrenzung zwischen ersatzfähigem Mehrbedarf und einem Unterhaltsschaden nach der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen in Betracht (vgl. BGH, NJW 1985, 735).

    (4) Auf diesen grundsätzlich gerechtfertigten Schadensersatzbetrag muss sich der Kläger die Hälfte der an ihn wegen des Unfalls geleisteten Zahlungen der Unfallversicherung anrechnen lassen, denn zwischen diesen Leistungen und dem verlangten Schadensersatz besteht eine inhaltliche und zeitliche Kongruenz, sofern auch für Familienangehörige gearbeitet wird (vgl. BGH, NJW 1985, 735; auch Küppersbusch, a.a.O., Rn. 212, 602 Nr. 5 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 20.05.2010 - 12 U 113/09

    Schadensersatz wegen verkehrsunfallbedingter Behinderung: Anspruch des

    47 Die Haushaltstätigkeit einschließlich der Versorgung und Erziehung von Kindern stellt nach ständiger Rechtsprechung des BGH (s. nur NJW 1985, 735, zitiert nach Juris, Rn. 11 m.w.N.) insoweit eine Erwerbstätigkeit im Sinne der §§ 842, 843 BGB dar, als sie für den Familienunterhalt erbracht wird und zwar gleichgültig, ob sie absprachegemäß von beiden Ehegatten anteilig oder von der Ehefrau oder dem Ehemann allein ausgeführt wird.

    Anders als in dem vom BGH (NJW 1985, 735) entschiedenen Fall zahlt die Unfallkasse auch keine abstrakte, pauschale Entschädigung für Erwerbseinbußen.

  • LG Darmstadt, 06.11.2015 - 1 O 296/11

    Haushaltsführungsschadens -Fahrtkosten für Arztbesuche und Schmerzensgeld einer

    Insoweit besteht Kongruenz mit diesen Leistungen (vgl. BGH, Urteil vom 04.12.1984, Az: VI ZR 117/83, NJW 85 735; Plagemann in Geigel, Der Haftpflichtprozesse, 26. Auflage, Kapitel 30, Rn. 25) und ist der Anspruch daher gemäß § 116 SGB X auf die leistende Berufsgenossenschaft übergegangen.

    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des BGH, wonach vorliegend nach Kopfteilen gequotelt werden kann (vgI. BGH VersR 1985, 356 [BGH 04.12.1984 - VI ZR 117/83] ).

  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

  • OLG Bamberg, 15.06.2004 - 5 U 186/03

    Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

  • OLG Karlsruhe, 06.04.2000 - 19 U 153/99

    Schadensersatzrecht: Anrechnung einer Verletztenrente auf den Verdienstausfall

  • OLG Hamm, 24.09.2001 - 6 U 86/01

    Krankengeldzahlung nach Körperverletzung: Übergang des Anspruchs auf Ersatz des

  • LG Düsseldorf, 28.03.2012 - 13 O 304/08

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall wegen psychischer Erkrankung in Form einer

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 73/89

    Umfang des Verletztengeldes; Ersatz des Versichertenbeitrages zur

  • BGH, 19.05.1987 - VI ZR 167/86

    Haftung des Anästhesisten für unterlassene Befunderhebungen; Gesetzlicher

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97

    Umfang der Räum- und Streupflicht bei Schneefall

  • LG Nürnberg-Fürth, 25.03.2010 - 8 O 3107/08

    Schmerzensgeldanspruch nach Unfall mit einem Gabelstapler:

  • LG Frankfurt/Oder, 18.05.2007 - 17 O 524/03

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Berechnung des

  • OLG Zweibrücken, 09.11.2005 - 1 U 166/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Nürnberg, 07.06.2002 - 6 U 3849/01

    Sachliche Kongruenz zwischen Verletztengeld und Anspruch auf Ersatz von

  • OLG Köln, 10.12.1993 - 19 U 81/93

    Schadensersatz auf Grund eines Sturzes beim Überqueren von mit grobem

  • LG Essen, 11.10.2013 - 11 O 483/05

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls;

  • OLG Koblenz, 17.11.2003 - 12 U 1186/02

    Berufung in Verkehrsunfallsachen: Zulässigkeit von Verfahrensrügen nach Ablauf

  • KG, 09.07.2001 - 12 U 636/00

    Gesetzliche Rentenversicherung; Gesamtgläubigerausgleich; Arbeitsunfall;

  • LG Dortmund, 11.09.2002 - 5 O 69/00

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzengeld gegen Tierhalter wegen Hundebiss in

  • OLG Brandenburg, 21.10.2009 - 3 U 120/08

    Verkehrssicherungspflichten des Mieters eines Ladenlokals bei winterlichen

  • OLG Hamm, 28.01.2002 - 6 U 124/01

    Erwerbsschaden eines GmbH-Geschäftsführers nach Kfz-Unfall

  • OLG München, 27.09.1988 - 5 U 6599/87
  • OLG München, 12.07.1988 - 5 U 5554/87

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem anfahrenden Bus an

  • LG Osnabrück, 02.03.2004 - 7 O 2613/02

    Erstattung der aus Anlass eines Arbeitsunfalls erbrachten Aufwendungen;

  • AG Dortmund, 08.07.2013 - 421 C 1142/13

    Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens nach Verkehrsunfall

  • BGH, 15.06.1993 - VI ZR 241/92

    Annahme einer Revision - Maßgeblich für das Vorliegen einer sachlichen Kongruenz

  • OLG Celle, 12.12.1991 - 5 U 120/90
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