Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1967 - VI ZR 12/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,805
BGH, 13.06.1967 - VI ZR 12/66 (https://dejure.org/1967,805)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1967 - VI ZR 12/66 (https://dejure.org/1967,805)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1967 - VI ZR 12/66 (https://dejure.org/1967,805)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,805) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heilung unfallbedingter Erkrankungen - Heilung von Verletzungsfolgen - Ersatzfähiger Heilungsaufwand - Kuraufenthalt - Behandlung nicht unfallbedingter Leiden

Papierfundstellen

  • VersR 1967, 903
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.03.1959 - III ZR 20/58

    Schätzung entgangenen Gewinns

    Auszug aus BGH, 13.06.1967 - VI ZR 12/66
    Er braucht nicht zur vollen Gewissheit darzutun, dass der Gewinn erzielt worden wäre; vielmehr genügt anstelle des positiven Nachweises eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Gewinnentgangs (BGHZ 29, 393, 397 f. und Urteil des BGH vom 17. Dezember 1963 - VI ZR 186/61, VersR 1964, 244).

    Konnte der Gewinn nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge mit Wahrscheinlichkeit erwartet Werden, dann wird vermutet, dass er auch gemacht worden wäre (BGHZ 29, 393, 398).

    Das Gericht darf nur dann von einer Schätzung absehen, wenn beim Fehlen greifbarer Anhaltspunkte keinerlei Grundlage für das Urteil zu gewinnen wäre und das richterliche Ermessen deshalb völlig in der Luft hängen würde (BGHZ 29, 393, 400 und Urteil des BGH vom 16. Dezember 1963 - III ZR 47/63, NJW 1964, 569).

  • BGH, 16.12.1963 - III ZR 47/63
    Auszug aus BGH, 13.06.1967 - VI ZR 12/66
    Das Gericht darf nur dann von einer Schätzung absehen, wenn beim Fehlen greifbarer Anhaltspunkte keinerlei Grundlage für das Urteil zu gewinnen wäre und das richterliche Ermessen deshalb völlig in der Luft hängen würde (BGHZ 29, 393, 400 und Urteil des BGH vom 16. Dezember 1963 - III ZR 47/63, NJW 1964, 569).

    Davon kann hier keine Rede sein, denn der festgestellte Sachverhalt und das Vorbringen des Klägers geben einem Sachverständigen eine ausreichende Grundlage für die Ermittlung (Schätzung) des Schadens, jedenfalls eines gewissen Mindestschadens (vgl. das o.g. Urteil des BGH vom 16. Dezember 1963, aaO.).

  • BGH, 09.07.1964 - VII ZR 51/63

    Unterbrechung der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs

    Auszug aus BGH, 13.06.1967 - VI ZR 12/66
    Dazu genügt der eindeutig geäußerte Wille, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGHZ 39, 287, 291 und Urteil des BGH vom 9. Juli 1964 - VII ZR 51/63, VersR 1964, 1050 ).
  • BGH, 17.03.1964 - VI ZR 186/61

    Zulässigkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs einer

    Auszug aus BGH, 13.06.1967 - VI ZR 12/66
    Er braucht nicht zur vollen Gewissheit darzutun, dass der Gewinn erzielt worden wäre; vielmehr genügt anstelle des positiven Nachweises eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Gewinnentgangs (BGHZ 29, 393, 397 f. und Urteil des BGH vom 17. Dezember 1963 - VI ZR 186/61, VersR 1964, 244).
  • BGH, 22.05.1963 - VIII ZR 49/62

    Verjährung des Wandlungsanspruchs bei Nachbesserungspflicht des Verkäufers

    Auszug aus BGH, 13.06.1967 - VI ZR 12/66
    Dazu genügt der eindeutig geäußerte Wille, den Anspruch gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGHZ 39, 287, 291 und Urteil des BGH vom 9. Juli 1964 - VII ZR 51/63, VersR 1964, 1050 ).
  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

    Ebensowenig kann die Revision aus demUrteil des erkennenden Senats vom 13. Juni 1967 (VI ZR 12/66 - VersR 1967, 903), das einem freiberuflichen Erfinder erlaubt, seinen Einnahmeausfall "abstrakt." zu berechnen, etwas für ihren Standpunkt herleiten.

    Hat das Berufungsgericht aber diese Überzeugung ohne Verfahrensfehler gewonnen, so mußte es die Klage trotz der Erleichterung der §§ 252 BGB, 287 ZPO abweisen, weil dann mangels greifbarer Anhaltspunkte keinerlei Grundlagen für das Urteil zu gewinnen wären, das richterliche Ermessen daher in der Luft hinge (RGZ 148, 68, 70; BGHZ 29, 393, 400 [BGH 16.03.1959 - III ZR 20/58] ;Senatsurteil vom 13. Juni 1967 - VI ZR 12/66 - VersR 1967, 903).

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem des Erfinders (vgl. das oben erwähnteSenatsurteil vom 13. Juni 1967 - VI ZR 12/66 -), der konkrete Angaben über die von ihm bisher gemachten zahllosen Erfindungen und seine künftigen Pläne gebracht hatte.

  • OLG Brandenburg, 22.11.2018 - 12 U 77/18

    Unklare Verkehrslage bei langsam vorausfahrendem Fahrzeug

    Steht danach ein Verkehrsverstoß der Klägerin nicht fest und ist somit im Rahmen der Haftungsabwägung lediglich die Betriebsgefahr ihres Fahrzeuges zu berücksichtigen, tritt ihr Haftungsanteil gegenüber dem der Beklagten zu 1. vollständig zurück (vgl. die bei Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 13. Aufl., Rn. 201 zitierten Entscheidungen; vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1967 - VI ZR 12/66 -, Rn. 23, juris).
  • OLG Köln, 21.09.1971 - 9 U 62/71
    Dem Kläger kommt aber die Beweiserleichterung des § 252 Abs. 2 BGB zugute, wonach als entgangen auch der Gewinn gilt, welcher nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umständen, insbesondere nach den getroffenen Anstalten oder Vorkehrungen mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann ( BGH NJW l 964, 662 mit weiteren Belegen; BGB (VersR 1967, 903, VersR 1969, 376, VersR 1970, 76 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht