Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.05.2012

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   BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11   

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BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11 (https://dejure.org/2012,5256)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2012 - VI ZR 123/11 (https://dejure.org/2012,5256)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11 (https://dejure.org/2012,5256)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1, § 812 Abs. 1, § 818 Abs. 2

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die "Bild”-Zeitung darf Passfotos von Verstorbenen abbilden / Keine Geldentschädigung für die Eltern

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB, § 818 Abs 2 BGB
    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für die unerlaubte Veröffentlichung eines Porträtfotos ihres bei einem Verkehrsunfall getöteten Kindes

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anspruch der Eltern eines bei einem Verkehrsunfall getöteten Kindes auf Geldentschädigung für die unerlaubte Veröffentlichung eines Fotos des Kindes in der Presse

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch der Eltern eines bei einem Verkehrsunfall Getöteten auf Geldentschädigung wegen Verbreitung eines neutralen Porträtfotos des Unfallopfers durch die Presse trotz Ablehnung durch die Eltern; Veröffentlichung eines kontextneutralen Porträtfotos eines Unfallopfers ...

  • rewis.io

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für die unerlaubte Veröffentlichung eines Porträtfotos ihres bei einem Verkehrsunfall getöteten Kindes

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 5 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1; BGB § 818 Abs. 2
    Keine Ersatzpflicht bei Pressebericht über schweren Verkehrsunfall unter Verwendung kontextneutralen Porträtfotos des Todesopfers ohne Zustimmung der Hinterbliebenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch der Eltern eines bei einem Verkehrsunfall Getöteten auf Geldentschädigung wegen Verbreitung eines neutralen Porträtfotos des Unfallopfers durch die Presse trotz Ablehnung durch die Eltern; Veröffentlichung eines kontextneutralen Porträtfotos eines Unfallopfers ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch der Eltern eines bei einem Verkehrsunfall Getöteten auf Geldentschädigung wegen Verbreitung eines neutralen Porträtfotos des Unfallopfers durch die Presse trotz Ablehnung durch die Eltern; Veröffentlichung eines kontextneutralen Porträtfotos eines Unfallopfers ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Entschädigung für Fotobericht in der Presse über Unfallopfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Entschädigung für von Hinterbliebenen untersagte Fotoveröffentlichung eines Unfallopfers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Pressefoto des Unfallopfers

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Veröffentlichung des Porträtfotos eines - bei einem Unfall unter Beteiligung eines Prominenten - tödlich verletzten Unfallopfers

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Veröffentlichung des Porträtfotos eines - bei einem Unfall unter Beteiligung eines Prominenten - tödlich verletzten Unfallopfers

  • spiegel.de (Pressemeldung, 20.04.2012)

    "Bild" darf Passfoto einer Toten zeigen

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Passfoto einer verunglückten Toten: BILD muss keine Entschädigung zahlen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsrechtverletzung der Eltern eines getöteten Unfallopfers durch Porträtveröffentlichung

  • beck.de (Kurzinformation)

    Keine Persönlichkeitsrechtverletzung der Angehörigen bei Porträtveröffentlichung des verstorbenen Unfallopfers

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zu der Frage, ob den Eltern einer bei einem Verkehrsunfall Getöteten bei Pressebericht über Unfall eine Geldentschädigung zusteht

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schutz des Persönlichkeitsrechts nur für lebende Personen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schutz des Persönlichkeitsrechts nur für lebende Personen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Fotos von einer bei einem Verkehrsunfall getöteten jungen Frau in der Zeitung - Eltern der Verstorbenen haben keinen Anspruch auf Entschädigung zum Ausgleich immaterieller Schäden wegen Verletzung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1728
  • MDR 2012, 641
  • NZV 2012, 374
  • NJ 2012, 298
  • FamRZ 2012, 974
  • VersR 2012, 630
  • ZUM 2012, 474
  • afp 2012, 260
  • JR 2013, 411
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 269/12

    Autocomplete

    Das Berufungsgericht hat - aus seiner Sicht folgerichtig - eine rechtliche Würdigung unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Prüfungspflichten ebenso wenig vorgenommen wie unter dem Gesichtspunkt des - nur in engen Grenzen zu gewährenden (vgl. Senatsurteil vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11, VersR 2012, 630 Rn. 15 mwN) - Anspruchs auf Geldentschädigung und des Anspruchs auf Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also das Ausmaß der Verbreitung der Veröffentlichung, die Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteile vom 9. Juli 1985 - VI ZR 214/83, BGHZ 95, 212 214 f.; vom 24. November 2009 - VI ZR 219/08, BGHZ 183, 227 Rn. 11; vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11, AfP 2012, 260 Rn. 15, jeweils mwN; vgl. auch BVerfG NJW 2004, 591, 592).

    Sowohl die Frage, ob die Verletzung des Persönlichkeitsrechts so schwerwiegend ist, dass die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich ist, als auch deren Höhe können nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Senatsurteile vom 24. November 2009 - VI ZR 219/08, BGHZ 183, 227 Rn. 11; vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11, AfP 2012, 260 Rn. 15; Müller, aaO, § 51 Rn. 23, 30).

    Wie bereits unter Ziffer II. 1. ausgeführt, kann die Frage, wie hoch die Geldentschädigung sein muss, um ihrer spezifischen Zweckbestimmung gerecht zu werden, vielmehr nur aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. Senatsurteile vom 24. November 2009 - VI ZR 219/08, BGHZ 183, 227 Rn. 11; vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11, AfP 2012, 260 Rn. 15; Müller, aaO, § 51 Rn. 23, 30).

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19

    Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"

    Die Veröffentlichung des Bildes stellt in solchen Fällen keine "kommerzielle Verwertung" im Sinne einer Ausnutzung der dem Bild zukommenden Verwertungsmöglichkeiten dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 28; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 14 Rn. 7; Soehring/Hoene in Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl., Rn. 32.23; Fricke in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl., § 22 KUG Rn. 26).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Abgebildete bereit und in der Lage gewesen wäre, die Abbildung gegen Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr zu gestatten; denn der Zahlungsanspruch fingiert nicht eine Zustimmung des Betroffenen, er stellt vielmehr den Ausgleich für einen rechtswidrigen Eingriff in eine dem Betroffenen ausschließlich zugewiesene Dispositionsbefugnis dar (vgl. BGHZ 169, 340 Rn. 12 - Rücktritt des Finanzministers; BGH, NJW 2012, 1728 Rn. 24, jeweils mwN).

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 207/19

    Rechtmäßigkeit der Bildnis- und Namensnutzung für ein "Urlaubslotto"

    Die Veröffentlichung des Bildes stellt in solchen Fällen keine "kommerzielle Verwertung" im Sinne einer Ausnutzung der dem Bild zukommenden Verwertungsmöglichkeiten dar (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 28; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kap. 14 Rn. 7; Soehring/Hoene in Soehring/Hoene, Presserecht, 6. Aufl., Rn. 32.23; Fricke in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 5. Aufl., § 22 KUG Rn. 26).
  • LG Frankfurt/Main, 20.05.2014 - 3 O 189/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzungen beim Sexting

    Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (vgl. BGH, NJW 2010, 763 "Esra", juris-Rn. 11; AfP 2012, 260, juris-Rn. 15; OLG Celle, NJW-RR 2001, 335, juris-Rn. 11; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., §§ 33 ff. KUG, Rn. 22).

    Dabei ist bei der gebotenen Gesamtwürdigung ein erwirkter Unterlassungstitel in Ansatz zu bringen, weil dieser und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen können (vgl. BGH, NJW 2010, 763 f. "Esra", juris-Rn. 11; AfP 2012, 260, juris-Rn. 15).

  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Der Bundesgerichtshof hat eine solche "Privilegierung" redaktioneller Tätigkeiten zwar bisher nur für den Fall gebilligt, in dem eine der Öffentlichkeit zuvor unbekannte Person unter unzulässiger Verwendung von Portraitfotos und unter Verletzung der §§ 22 f KUG zum Gegenstand einer redaktionellen Berichterstattung gemacht worden war Deswegen war dort nach Ansicht des Bundesgerichtshofes schon nicht feststellbar, dass der (unzulässigen) Abbildung überhaupt ein wirtschaftlicher Wert zukam (kritisch etwa Mäsch , JuS 2012, 466, 468; Kreße , NJ 2012, 298, 299).

    Insofern ist unerheblich, dass die unzulässige Bildnisverwendung im Rahmen einer gewinnsteigernden Sensationsberichterstattung erfolgt war und/oder zumindest den Gewinn des Presseorgans durch Steigerung der Auflage erhöhen konnte (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 28/31 f., siehe auch BGH v. 06.12.2005 - VI ZR 265/04, NJW 2006, 605 Rn. 17 und zuvor ähnlich AG Hamburg v. 04.09.1990 - 36 a C 288/90, GRUR 1991, 910 f., v. 13.09.1994 - 36a C 2572/94, AfP 1995, 528, allgemein Staudinger/ Hager , BGB, 2017, Das Persönlichkeitsrecht, C 253) Soweit der BGH a.a.O. zwar auch betont hat, dass jedenfalls bei Prominenten u a. der Abbildung, dem Namen sowie sonstigen Merkmalen der Persönlichkeit ein wirtschaftlicher Wert zukomme und dass die jeweilige Persönlichkeit diese Popularität und ein damit verbundenes Image wirtschaftlich dadurch verwerten könne, dass sie Dritten gegen Entgelt gestatte, ihr Bildnis oder ihren Namen, aber auch andere Merkmale der Persönlichkeit werblich einzusetzen (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 23), könnte dieser Aspekt zwar für solche Personenkreise - zu denen auch der Kläger gehört - theoretisch eine etwas weitergehende Lesart tragen.

    Die unbefugte (auch) kommerzielle Nutzung eines Bildnisses einer Person stellt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH v. 31.05.2012 - I ZR 234/10, GRUR 2013, 196 Rn. 42 - H; v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 24 jeweils m.w.N.), der auch der Senat folgt (vgl. Senat v. 18.04.2019 - 15 U 215/08, BeckRS 2019, 10200 Rn. 22; v. 11.08.2015 - 15 U 26/15, BeckRS 2016, 18841; v. 06.03.2014 - 15 U 133/13, GRUR-RR 2015, 318), im Grundsatz einen Eingriff in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar und kann so grundsätzlich - neben dem Verschulden voraussetzenden Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG bzw. aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 22, 23 KUG - einen Anspruch aus Eingriffskondiktion auf Zahlung der üblichen Lizenzgebühr für die Nutzung begründen (§ 812 Abs. 1 S. 1, 2 Fall BGB).

  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    a) Das Landgericht hat dabei zutreffend darauf abgestellt, dass eine unbefugte kommerzielle Nutzung eines Bildnisses einer Person nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH v. 31.05.2012 - I ZR 234/10, GRUR 2013, 196 Rn. 42 - F; v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 24 jeweils m.w.N.), der auch der Senat folgt (vgl. etwa nur Senat v. 11.08.2015 - 15 U 26/15, BeckRS 2016, 18841; v. 06.03.2014 - 15 U 133/13, GRUR-RR 2015, 318), im Grundsatz einen Eingriff in den vermögensrechtlichen Zuweisungsgehalt des Rechts am eigenen Bild sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt und so grundsätzlich - neben dem Verschulden voraussetzenden Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG bzw. aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 22, 23 KUG - dem Grunde nach einen Anspruch aus Eingriffskondiktion auf Zahlung der üblichen Lizenzgebühr für die Nutzung begründen kann (§ 812 Abs. 1 S. 1, 2. Fall BGB).

    Deswegen war dort nach Ansicht des Bundesgerichtshofes schon nicht feststellbar, dass der (unzulässigen) Abbildung überhaupt ein wirtschaftlicher Wert zukam (kritisch etwa Mäsch , JuS 2012, 466, 468; Kreße , NJ 2012, 298, 299).

    Insofern ist nach der Rechtsprechung dann auch unerheblich, dass die unzulässige Bildnisverwendung im Rahmen einer gewinnsteigernden Sensationsberichterstattung erfolgt war und/oder zumindest den Gewinn des Presseorgans durch Steigerung der Auflage erhöhen helfen konnte (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 28/31 f.; siehe auch BGH v. 06.12.2005 - VI ZR 265/04, NJW 2006, 605 Rn. 17 und zuvor ähnlich AG Hamburg v. 04.09.1990 - 36 a C 288/90, GRUR 1991, 910 f.; v. 13.09.1994 - 36a C 2572/94, AfP 1995, 528; allgemein Staudinger/ Hager , BGB, 2017, Das Persönlichkeitsrecht, C 253).

    Soweit der BGH a.a.O. zwar auch betont hat, dass jedenfalls bei Prominenten u.a. der Abbildung, dem Namen sowie sonstigen Merkmalen der Persönlichkeit ein wirtschaftlicher Wert zukomme und dass die jeweilige Persönlichkeit diese Popularität und ein damit verbundenes Image wirtschaftlich dadurch verwerten könne, dass sie Dritten gegen Entgelt gestatte, ihr Bildnis oder ihren Namen, aber auch andere Merkmale der Persönlichkeit werblich einzusetzen (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 23), könnte dieser Gedanke jedenfalls für solche Personenkreise - zu denen zweifelllos auch der Kläger gehört - zwar theoretisch eine etwas weitergehende Lesart tragen, wenn und soweit ein "Marktwert" der unzulässigen Bildveröffentlichung feststellbar wäre.

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Kann beispielsweise unter Lebenden das Erwirken eines Unterlassungstitels, bei der gebotenen Gesamtwürdigung wegen der damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohung einen Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und sogar ausschließen (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, AfP 2012, 260 Tz. 15; BVerfG v. 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15, AfP 2017, 228 Tz. 12), muss eine, eine gerichtliche Sachaussage zur Rechtslage vor dem Todesfall enthaltende zivilgerichtliche Entscheidung jedenfalls postmortal und bei der Frage nach der Vererblichkeit einer Geldentschädigung aber ebenfalls Berücksichtigung finden können, wenn - wie hier - flankierend auch Unterlassungsansprüche durchgesetzt werden können.
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 16; BGH 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 - Rn. 38 mwN, aaO; 20. März 2012 - VI ZR 123/11 - Rn. 15; zur Verfassungsgemäßheit dieser Anforderungen BVerfG 19. Oktober 2006 - 1 BvR 152/01, 1 BvR 160/04 - Rn. 31, BVerfGK 9, 317) .
  • OLG Frankfurt, 19.05.2021 - 13 U 318/19

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Geldentschädigung

    Ob diese Voraussetzungen vorliegen, hängt von der - auch verfassungsrechtlich gebotenen (BVerfG, VersR 16, 1322) - Beurteilung der gesamten Umstände des Falles ab (vgl. auch BGH, NJW 12, 1728).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 234/10

    Playboy am Sonntag

  • OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11

    Haftung für Autocomplete-Vorschläge

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 90/19

    Zur Unzulässigkeit der Wiedergabe eines (Falsch-)Zitats in einem Sharepic

  • LG Berlin, 03.06.2014 - 27 O 56/14

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch künstlerische Straßenfotografie

  • LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 118/20

    Mobbing; Auslegung eines auf Schmerzensgeld gerichteten Klageantrags; billige

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 U 152/14

    Voraussetzungen einer Entschädigung in Geld wegen unzulässiger oder unrichtiger

  • LG Berlin, 15.01.2019 - 27 O 265/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Haftung des Twitter-Accountinhabers für

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17

    Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2013 - 6 U 21/12
  • LG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 3 O 455/14

    Offenbarung der Aufnahme einer Nebentätigkeit als Escort-Dame stellt

  • OLG Stuttgart, 01.02.2023 - 4 U 144/22

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung: Anforderungen an die

  • LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 3 O 142/19

    Zur Unzulässigkeit einer unvollständigen Tatsachenbehauptung bei Twitter

  • OLG Zweibrücken, 21.02.2013 - 4 U 123/12

    Persönlichkeitsverletzung: Geldentschädigung für heimliche Bildaufnahmen von

  • LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17

    Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung

  • LG Berlin, 31.10.2019 - 27 O 185/19

    Aktionskunst-Beitrag

  • OLG Frankfurt, 08.02.2018 - 1 U 112/17

    Keine Amtspflichtverletzung durch Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung

  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 162/19

    Zwangsouting vor dem Arbeitgeber

  • KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch amtspflichtswidrige

  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19

    Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben

  • OLG Köln, 11.08.2015 - 15 U 26/15

    Höhe des Schadens bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild

  • LG Berlin, 16.12.2021 - 27 O 195/21

    Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- EUR wegen sexistisch-diffamierenden

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2021 - U (Kart) 16/20

    Schadensersatzanspruch wegen der Verhängung von Maßnahmen gegen

  • OLG Hamm, 09.03.2018 - 11 U 25/17

    Ansprüche eines schwer behinderten Fahrgastes wegen eines Sturzes in einem

  • OLG Stuttgart, 18.05.2022 - 4 U 42/21

    Lehrer-Mobbing - Unterlassungsanspruch einer Lehrerin gegen eine Schülerin wegen

  • LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
  • LG Frankfurt/Main, 02.07.2020 - 3 O 396/19

    Entschädigung bei Offenbarung einer Erkrankung.

  • OLG Köln, 29.08.2017 - 15 U 180/16

    Unterlassungsansprüche der Hinterbliebenen eines im Zusammenhang mit einem gegen

  • OLG Köln, 16.03.2017 - 15 U 134/16

    Zulässiger Umfang einer identifizierenden Wort- und Bild-Berichterstattung

  • LG Karlsruhe, 23.11.2018 - 6 O 71/18

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Schonungslose Kritik an der Präsentation eines

  • LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild:

  • OLG Frankfurt, 20.07.2017 - 15 U 26/17

    Verletzung von Persönlichkeitsrecht durch Pressemitteilung in

  • OLG Köln, 30.07.2020 - 15 U 313/19

    Ansprüche wegen Berichterstattungen über ein Strafverfahren Verletzung des

  • LG Hamburg, 02.06.2017 - 324 O 381/16

    Schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch auf Geldentschädigung bei

  • LG Hamburg, 15.01.2021 - 324 O 290/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungs- und Geldentschädigungsanspruch

  • LG Hamburg, 13.03.2015 - 324 O 640/14

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen

  • LG Hamburg, 24.11.2017 - 324 O 802/16

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Geldentschädigung bei einer

  • LG Hamburg, 23.02.2018 - 324 O 355/16
  • LG Frankfurt/Main, 27.04.2017 - 3 O 167/16
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   BGH, 15.05.2012 - VI ZR 123/11   

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BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2012 - VI ZR 123/11 (https://dejure.org/2012,12389)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien zur Vermeidung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Notwendigkeit der Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien zur Vermeidung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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