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   BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79   

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https://dejure.org/1980,2386
BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79 (https://dejure.org/1980,2386)
BGH, Entscheidung vom 29.01.1980 - VI ZR 125/79 (https://dejure.org/1980,2386)
BGH, Entscheidung vom 29. Januar 1980 - VI ZR 125/79 (https://dejure.org/1980,2386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Kindes beim Reinigen eines Dungstreuers - Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruches - Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorübergehendes Tätigwerden wie ein Versicherter - Eingliederung in einen fremden Betrieb - Bedeutsamkeit der Verbotswidrigkeit der ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 636 Abs. 1; JArbSchG § 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1796
  • MDR 1980, 662
  • VersR 1980, 578
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.10.1951 - III ZR 165/50

    § 898 RVersO bei Beschäftigung von Kindern

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79
    Es ist an dem Grundsatz festzuhalten, daß für den Haftungsausschluß nach § 636 RVO die verbotswidrige Beschäftigung eines schulpflichtigen Kindes ohne Bedeutung ist (Bestätigung von BGHZ 3, 298, 305 ff).

    Bereits in BGHZ 3, 298, 305 ff. ist grundsätzlich ausgeführt, daß die verbotswidrige Beschäftigung eines noch nicht 12 Jahre alten Kindes für den Haftungsausschluß nach (damaligem) § 898 RVO (jetzt § 636 RVO) ohne Bedeutung ist.

    Die Grundgedanken dieser Entscheidung, die in ihrem Ergebnis seinerzeit Zustimmung erfahren hat (z.B. Larenz, MDR 1952, 291 [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50]; Teutsch, JZ 1952, 274 [BGH 25.10.1951 - III ZR 165/50]), haben auch heute noch Geltung (Lauterbach a.a.O. § 636 RVO Rdn. 2 a.E.).

    Dem steht entgegen, daß diese Problematik bereits seit BGHZ 3, 298 ff bekannt war und im Rahmen der Neufassung der Reichsversicherungsordnung im Jahre 1963 anders hätte gelöst werden können, falls dies beabsichtigt gewesen wäre.

  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 99/76

    Zurechnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Abladen von Betonteilen als Aufgabe

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 24, 247, 248 [BGH 19.03.1957 - VI ZR 277/55]; Urteil vom 7. Juni 1977 - VI ZR 99/76 = VersR 1977, 959 m.w. Nachw.).

    Zwar steht der Umstand, daß der Beklagte selbst landwirtschaftlicher Unternehmer ist, einer solchen Einordnung grundsätzlich nicht im Wege (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1977 aaO); sie wird insbesondere für solche Tätigkeiten in Frage kommen, bei denen der betriebsfremde andere Unternehmer den Inhaber des Unfallbetriebes bei Arbeiten, die unter dessen Leitung verrichtet werden und von diesem inhaltlich bestimmt sind, unterstützt und ihm fördernde Hilfe leistet.

    Vielmehr standen die Reinigungsarbeiten allein mit dem landwirtschaftlichen Anwesen des Beklagten in innerem Zusammenhang (vgl. Senatsurteil vom 7. Juni 1977 aaO); jedenfalls bei diesen Arbeiten kann von einem "Direktionsrecht" der Geschwister P. keine Rede mehr sein.

  • BGH, 16.12.1958 - VI ZR 251/57
    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79
    Daß es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelte, hat rechtlich keine Bedeutung, wie schon aus dem Gesetzeswortlaut (§ 539 Abs. 2 2. Halbsatz RVO) folgt (vgl. auch Senatsurteile vom 16. Dezember 1958 - VI ZR 251/57 - VersR 1959, 109 und vom 14. Dezember 1965 - VI ZR 153/64 = VersR 1966, 182 und auch Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. § 539 RVO Rz. 101 Anm. c).

    Wie der Senat bereits in dem genannten Urteil vom 16. Dezember 1958 (aaO) hervorgehoben hat, kommt es nicht darauf an, ob durch die anzunehmende Eingliederung des Klägers in den Betrieb des Beklagten ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis begründet wurde.

  • BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74

    Beschränkung der Haftung des Unternehmers - Arbeitsunfälle - Kausalität - Verbot

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79
    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 27. Juni 1975 (VersR 1976, 574) hervorgehoben, daß, weil auch verbotswidrig beschäftigten Kindern Versicherungsschutz nach den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung gewährt werde (vgl. LSG Schleswig VersR 1968, 147) diese billigerweise auch den Anspruchsbeschränkungen des § 636 RVO unterworfen werden müßten.
  • BGH, 19.03.1957 - VI ZR 277/55

    Arbeitsunfall

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 24, 247, 248 [BGH 19.03.1957 - VI ZR 277/55]; Urteil vom 7. Juni 1977 - VI ZR 99/76 = VersR 1977, 959 m.w. Nachw.).
  • BGH, 14.12.1965 - VI ZR 153/64

    Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Verursachung eines Unfalls -

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79
    Daß es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit handelte, hat rechtlich keine Bedeutung, wie schon aus dem Gesetzeswortlaut (§ 539 Abs. 2 2. Halbsatz RVO) folgt (vgl. auch Senatsurteile vom 16. Dezember 1958 - VI ZR 251/57 - VersR 1959, 109 und vom 14. Dezember 1965 - VI ZR 153/64 = VersR 1966, 182 und auch Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. § 539 RVO Rz. 101 Anm. c).
  • BGH, 14.07.1967 - V ZR 112/64
    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79
    Trotz der Säumnis des Beklagten ist durch streitmäßiges Urteil zu entscheiden, weil sich die Revision auf Grund des vom Berufungsgericht festgestellten Sachverhalts als unbegründet erweist (BGH-Urteil vom 14. Juli 1967 - V ZR 112/64 = NJW 1967, 2162).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BGH, 29.01.1980 - VI ZR 125/79
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß dieser Ausschluß auch des Schmerzensgeldanspruchs mit dem Grundgesetz vereinbar ist (BVerfGE 34, 118 ff. = VersR 1973, 269 = NJW 1973, 502).
  • BGH, 19.05.2009 - VI ZR 56/08

    Ersatz eines materiellen und immateriellen Schadens infolge eines Unfalls in

    Diese Sichtweise des Berufungsgerichts beruht auf der früheren, inzwischen aufgegebenen Rechtsprechung des Senats, wonach die Zivilgerichte durch § 108 SGB VII nicht grundsätzlich gehindert waren, einen Arbeitsunfall einem weiteren Unternehmer zuzurechnen mit der Folge, dass auch diesem Unternehmer eine Haftungsprivilegierung zugute kommen konnte (grundlegend BGHZ 24, 247, 248 ff. und Urteil vom 11. Juli 1972 - VI ZR 21/71 - VersR 1972, 945, 946; daran anknüpfend BGHZ 129, 195, 198 f. und Urteile vom 1. Juli 1975 - VI ZR 87/74 - VersR 1975, 1002; vom 7. Juni 1977 - VI ZR 99/76 - VersR 1977, 959; vom 6. Dezember 1977 - VI ZR 79/76 - VersR 1978, 150, 151; vom 29. Januar 1980 - VI ZR 125/79 - VersR 1980, 578; vom 22. Juni 1982 - VI ZR 240/79 - VersR 1983, 31, 32; vom 3. Mai 1983 - VI ZR 68/81 - VersR 1983, 728; vom 3. April 1984 - VI ZR 288/82 - VersR 1984, 652 f.; vom 15. Mai 1990 - VI ZR 266/89 - VersR 1990, 995, 996; vom 26. Juni 1990 - VI ZR 233/89 - VersR 1990, 1161, 1162).
  • OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92

    Pferdehalter Gefälligkeit

    Da die RVO die Gewährung eines Schmerzensgeldes nicht vorsieht, hat der durch den Arbeitsunfall geschädigte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ersatz seines immateriellen Schadens (BGH NJW 1980, 1796; VersR 1988, 391; BAG BB 1971, 351).

    Wie schon aus dem Gesetzeswortlaut des § 539 Abs. 2 Halbsatz 2 RVO folgt, ist rechtlich ohne Bedeutung, daß es sich nur um eine vorübergehende Tätigkeit gehandelt hat (BGH NJW 1980, 1796).

    Ferner kommt es nicht darauf an, ob durch die anzunehmende Eingliederung ein wirtschaftliches oder persönliches Abhängigkeitsverhältnis begründet worden ist (BGH NJW 1980, 1796; 1983, 2883).

    mithilft, kann als eingegliedert angesehen werden (BGH NJW 1980, 1796; 1983, 2882).

  • BGH, 04.04.1995 - VI ZR 327/93

    Bindungswirkung eines bestandskräftigen Rentenbescheids der gesetzlichen

    Allerdings entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie des Bundessozialgerichts, daß die Anerkennung der Eintrittspflicht für einen Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft des Stammunternehmens des Unfallverletzten die Zivilgerichte nicht daran hindert, bei der Anwendung der §§ 636, 637 RVO den Arbeitsunfall auch einer nach § 539 Abs. 2 RVO versicherten Tätigkeit für ein anderes Unternehmen zuzuordnen, das zu einer anderen Berufsgenossenschaft gehört (BGHZ 24, 247, 248 ff. [BGH 19.03.1957 - VI ZR 277/55]; Urteile vom 7. Juni 1977 - VI ZR 99/76 - VersR 1977, 959; vom 6. Dezember 1977 - VI ZR 79/76 - VersR 1980, 578; vom 3. Mai 1983 - VI ZR 68/81 - VersR 1983, 728; vom 15. Mai 1990 - VI ZR 266/89 - VersR 1990, 995, 996 und vom 26. Juni 1990 - VI ZR 233/89 - VersR 1990, 1161, 1162).
  • LAG Nürnberg, 25.03.1994 - 3 Ta 24/94

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

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  • OLG Koblenz, 07.10.1982 - 5 U 233/82

    Anspruch eines Unternehmers auf Ersatz für nach dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG)

    Zu verlangen ist nur, daß der Versicherte in das Unternehmen eingegliedert ist, also dem Versicherten gegenüber eine Weisungsbefugnis und Fürsorgepflicht des Unternehmers bestehen, während es nicht darauf ankommt, ob der Versicherte im Rahmen eines vertraglich begründeten Beschäftigungsverhältnisses tätig wird oder seine Tätigkeit aus Gefälligkeit ausübt, und ob es sich um eine nur vorübergehende Tätigkeit handelt (vgl. BGH VersR 1980, 578; siehe dazu auch OLG Düsseldorf NJW 1978, 1694 = VersR 1978, 638).
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