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   BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12   

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https://dejure.org/2013,16637
BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12 (https://dejure.org/2013,16637)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2013 - VI ZR 128/12 (https://dejure.org/2013,16637)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12 (https://dejure.org/2013,16637)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 842 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 11 S 1 StVG, § 19 SGB 2
    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II infolge verletzungsbedingten Wegfalls der Erwerbsfähigkeit als Erwerbsschaden

  • verkehrslexikon.de

    Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld als Erwerbsschaden

  • ra-skwar.de

    Unfall - Erwerbsschaden - Arbeitslosengeld II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerbsschaden im Sinne des § 842 BGB bei Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II infolge des verletzungsbedingten Wegfalls der Erwerbsfähigkeit

  • rabüro.de

    Erwerbsschaden auch durch Verlust des Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress - Erwerbsschaden im Sinne des § 842 BGB - Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II infolge verletzungsbedingten Wegfalls der Erwerbsfähigkeit

  • rewis.io

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II infolge verletzungsbedingten Wegfalls der Erwerbsfähigkeit als Erwerbsschaden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 842; SGB II § 19
    Erwerbsschaden im Sinne des § 842 BGB bei Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II infolge des verletzungsbedingten Wegfalls der Erwerbsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf ALG II durch Verletzung verloren: Erbwerbsschaden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wegfall des Hartz IV-Anspruchs als Erwerbsschaden

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Ein Erwerbsschaden liegt auch im Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II aus § 19 SGB II

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erwerbsschaden umfasst auch Anspruch auf Arbeitslosengeld II

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Kongruenz ALG II

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erwerbsschaden nach einer Körperverletzung auch bei Wegfall eines Anspruchs auf Alg II möglich

  • reguvis.de (Kurzinformation)

    Zum Erwerbsschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 197, 316
  • NJW 2014, 303
  • MDR 2013, 1031
  • NZS 2013, 901
  • NJ 2014, 121
  • VersR 2013, 1050
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 20.12.2016 - VI ZR 664/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kürzung der Altersrente wegen des Bezugs der

    Hiervon ist auszugehen, wenn die Leistung des Versicherungsträgers und der vom Schädiger zu leistende Schadensersatz dem Ausgleich derselben Einbuße des Geschädigten dienen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30. Juni 2015 - VI ZR 379/14, VersR 2015, 1048 Rn. 14; vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316 Rn. 26; vom 3. Mai 2011 - VI ZR 61/10, VersR 2011, 946 Rn. 14 mwN; vom 18. Mai 2010 - VI ZR 142/09, VersR 2010, 1103 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 17.09.2019 - VI ZR 437/18

    Übergang des Schadensersatzanspruchs gemäß § 116 Abs. 1 SGB X ; Bestimmung des

    Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür und werden von den Parteien auch nicht geltend gemacht, dass der mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung verbundene Schutz seiner Art nach (vgl. hierzu nur Senatsurteile vom 30. Juni 2015 - VI ZR 379/14, BGHZ 206, 136, Rn. 14; vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316 Rn. 26, jeweils mwN) nicht ebenso wie der mit der Hauptleistung verbundene Schutz den Erwerbsschaden umfasst, für den die Beklagte gegenüber der Geschädigten einzustehen hat.
  • BGH, 30.06.2015 - VI ZR 379/14

    Übergang eines Schadensersatzanspruchs auf den Sozialversicherungsträger:

    Es genügt, wenn der Sozialversicherungsschutz seiner Art nach den Schaden umfasst, für den der Schädiger einstehen muss; es kommt nicht darauf an, ob auch der einzelne Schadensposten vom Versicherungsschutz gedeckt ist (vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316 Rn. 26; vom 3. Mai 2011 - VI ZR 61/10, VersR 2011, 946 Rn. 14 mwN; vom 18. Mai 2010 - VI ZR 142/09, VersR 2010, 1103 Rn. 15 mwN).

    (1) Ein Geschädigter kann einerseits als Erwerbsschaden alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen geltend machen, die er erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (vgl. Senatsurteile vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, aaO Rn. 13; vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9; vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336 f.; siehe auch Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 19.09.2013 - III ZR 374/12

    Amtshaftungsanspruch bei Verletzung durch Polizeieinsatz: Berücksichtigung des

    Während die Arbeitslosenhilfe von dem zuletzt seitens des Arbeitslosen bezogenen Bruttoentgelt abhängig war (vgl. § 195 i.V.m. § 129 SGB III in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung), orientiert sich das Arbeitslosengeld II gemäß § 19 ff SGB II an dem Bedarf des Leistungsberechtigten (BGH, Urteil vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, BeckRS 2013, 12005 Rn. 17, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

    a) Wie der VI. Zivilsenat inzwischen entschieden hat, ist der Verlust eines Anspruchs des Verletzten auf Arbeitslosengeld II ein ersatzfähiger Erwerbsschaden (Urteil vom 25. Juni 2013 aaO).

    Der Erwerbsschaden im Sinne von § 842 BGB umfasst alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Verletzte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (BGH, Urteile vom 25. Juni 2013 aaO Rn. 13; vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336 f und vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9).

    Ein derartiger Vermögensschaden entsteht auch demjenigen, der den Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld II aus § 19 SGB II verliert, weil er verletzungsbedingt erwerbsunfähig geworden ist (BGH, Urteil vom 25. Juni 2013 aaO Rn. 14).

    Der erkennende Senat schließt sich den diesbezüglichen Ausführungen des VI. Zivilsenats in seinem Urteil vom 25. Juni 2013 (aaO Rn. 16 ff), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, an.

    Dass das Arbeitslosengeld II sich im Unterschied zur Arbeitslosenhilfe nicht an der Höhe des gewöhnlich erzielten Arbeitsentgelts orientiert und daher keine Lohnersatzfunktion hat, steht der Annahme eines Erwerbsschadens nicht entgegen (BGH, Urteil vom 25. Juni 2013 aaO Rn. 22).

    Entscheidend ist vielmehr, dass das Zweite Buch Sozialgesetzbuch die Leistungsberechtigung von der Erwerbsfähigkeit abhängig macht und dem Leistungsbezieher ein Vermögensnachteil entsteht, wenn er infolge des verletzungsbedingten Wegfalls seiner Erwerbsfähigkeit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II verliert (BGH, Urteil vom 25. Juni 2013 aaO).

    Sie stellt eine Maßnahme der sozialen Sicherung und Fürsorge gegenüber dem Geschädigten dar, die dem Schädiger nach dem Rechtsgedanken des § 843 Absatz 4 BGB nicht zu Gute kommen soll (BGH, Urteil vom 25. Juni 2013 aaO Rn. 24; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., Vorb v § 249 Rn. 85 mwN).

  • OLG Oldenburg, 13.02.2014 - 1 U 77/13

    Verletzung der Streupflicht trotz Beauftragung eines 82jährigen

    Die streitige Frage, ob ein ersatzfähiger Erwerbschaden im Sinne des § 842 BGB auch demjenigen entsteht, der infolge eines verletzungsbedingten Wegfalls seiner Erwerbsfähigkeit seinen nach neuem Recht sich ergebenden Anspruch auf Arbeitslosengeld II aus § 19 SGB II verliert, ist inzwischen vom BGH entschieden und bejaht worden (BGH, Urteil vom 24.6.2013, VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316 ).
  • BFH, 20.07.2018 - IX R 25/17

    Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit, Erwerbsschaden,

    Ein Erwerbsschaden i.S. des § 842 BGB entsteht deshalb auch demjenigen, der infolge des verletzungsbedingten Wegfalls seiner Erwerbsfähigkeit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II aus § 19 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - verliert (BGH-Urteil vom 25. Juni 2013 VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316, NJW 2014, 303).
  • BGH, 27.10.2015 - VI ZR 183/15

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlags

    Ein solcher liegt nicht nur in dem Verlust von Arbeitseinkommen; der Erwerbsschaden umfasst vielmehr alle wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, die der Verletzte erleidet, weil und soweit er seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann, die also der Mangel der vollen Einsatzfähigkeit seiner Person mit sich bringt (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1984 - VI ZR 14/82, BGHZ 90, 334, 336 f.; vom 8. April 2008 - VI ZR 49/07, BGHZ 176, 109 Rn. 9; vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316 Rn. 12 f.; siehe auch Senatsbeschluss vom 20. Oktober 2009 - VI ZB 53/08, VersR 2010, 133 Rn. 7; Staudinger/Vieweg, BGB, 2015, § 842 Rn. 13; Palandt/Sprau, BGB, 74. Aufl., § 842 Rn. 2).
  • OLG Stuttgart, 21.06.2018 - 13 U 55/17

    Dienstunfähigkeit einer Beamtin wegen eines Hundebisses während ihres

    Wer nur von seinem Vermögen oder seiner Rente lebt, arbeitsunwillig oder arbeitslos ist, ohne Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beanspruchen zu können, erleidet deshalb allein durch den Verlust seiner Arbeitsfähigkeit noch keinen ersatzpflichtigen Schaden (vgl. nur BGH, Urteil vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316 Rn. 12).

    Eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führt erst dann zu einem gegebenenfalls zu ersetzenden Vermögensschaden, wenn diese sich konkret und sichtbar ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2017 - VI ZR 530/16, NJW 2018, 864 Rn. 13), weil und soweit der Betroffene seine Arbeitskraft verletzungsbedingt nicht verwerten kann (vgl. Urteil vom 25. Juni 2013 - VI ZR 128/12, BGHZ 197, 316 Rn. 13).

  • SG Hannover, 06.01.2015 - S 6 R 901/12

    Erstattungsanspruch des Grundsicherungsträgers auf Kosten der Unterkunft bei

    Vielmehr setzt er voraus, dass der Betroffene erwerbsfähig ist (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 SGB II) und für die Eingliederung in Arbeit zur Verfügung steht (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2013, VI ZR 128/12, Rn. 21, unter Verweis auf § 7 Abs. 4a Satz 1, § 31 Abs. 1 Nr. 2, 3 SGB II, vgl. auch BT-Drs. 16/1696, S. 26; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einf. E 010 Rn. 88, 219 [Stand: Mai 2010]).

    Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Sozialgesetzbuch II in sachlicher Hinsicht vielfältige Instrumente und Förderleistungen vor, vor allem solche, die sich im Bereich der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetzbuch III bewährt haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2013, VI ZR 128/12, Rn. 21 unter Verweis auf vgl. BSGE 104, 185 Rn. 14; BSGE 105, 279 Rn. 39; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Einf.

  • LG Stade, 10.08.2016 - 2 O 352/15

    Übergang unfallbedingter Schadensersatzanspruch auf Rentenversicherungsträger

    Die Klägerin ist als Rentenversicherung anspruchsberechtigte Versicherungsträgerin im Sinne des § 116 SGB X (KassKomm/Kater, 89. EL März 2016, § 116 SGB X Rn. 20) und die hier nicht zu beanstandende Leistung der Erwerbsminderungsrente ist eine Sozialleistung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2013 - VI ZR 128/12 -, juris).

    Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist neben der Hilfebedürftigkeit jedoch auch die Erwerbsfähigkeit und dass der Betroffene dem Arbeitsmarkt zur Wiedereingliederung zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 25.06.2013 - VI ZR 128/12 -, juris Rn. 21).

    Insofern ist in konsequenter Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.06.2013 aaO.) zur Kongruenz von Arbeitslosengeld II und Erwerbsschaden auch die Unterhaltsverpflichtung, die im Rahmen der Zahlung von Arbeitslosengeld II der Staat übernimmt, zum Erwerbsschaden kongruent.

  • OLG Schleswig, 07.09.2021 - 7 U 34/21

    Regress des Verdienstausfallschadens durch den Rentenversicherungsträger

  • LG Dessau-Roßlau, 28.12.2018 - 2 O 147/18

    Deliktsrecht: Gesundheitsverletzung durch Grillunfall; Aufsprühen von

  • OLG Oldenburg, 15.05.2019 - 5 U 172/16

    Regress Rentenversicherer gegen Arzt eines rentenversicherten Patienten

  • OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 9 U 179/12

    Regress des Rentenversicherungsträgers: Übergangsfähiger Erwerbsschaden bei

  • LG Coburg, 16.09.2020 - 13 O 545/16

    Schadensersatz wegen Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

  • LG Paderborn, 07.05.2021 - 4 O 161/21
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