Rechtsprechung
BGH, 07.06.1966 - VI ZR 130/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 831
Haftungsverteilung bei Kollision eines an rechts geparkten Fahrzeugen vorbei fahrenden Lastzuges mit einem Fahrzeug des Gegenverkehrs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auswahl eines Lastzugfahrers - Sorgfaltspflicht - Gefahren im Straßenverkehr - Fachliche Eignung - Charakterliche Eignung
Papierfundstellen
- VersR 1966, 929
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.03.2013 - III ZR 296/11
Haftung bei Kapitalanlageberatung: Repräsentantenhaftung einer …
Bei Einstellung eines Lastzugfahrers hat sich der Firmeninhaber in Anbetracht der hohen von einem Lastzug ausgehenden Gefahren auch über etwaige Vorstrafen des Lastzugfahrers zu erkundigen (BGH, Urteil vom 7. Juni 1966 - VI ZR 130/65, VersR 1966, 929, 930;… MünchKommBGB/Wagner, 5. Aufl., § 831 Rn. 38; zur Erkundigungspflicht des Geschäftsherrn betreffend die Vorstrafen des Türstehers einer Diskothek vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 27 U 43/98, juris Rn. 24). - OLG Düsseldorf, 06.10.2021 - 18 U 179/19
Schadensersatz wegen eines Verlusts von Transportgut Begriff des qualifizierten …
Die Klägerin hat greifbare Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass beide Fahrer vor dem Schadenereignis in Polen einschlägig vorbestraft waren und dennoch offensichtlich keine Bedenken bestanden, sie mit dem Transport zu betrauen (siehe dazu auch schon BGH, Urteil vom 7. Juni 1966 - VI ZR 130/65).