Rechtsprechung
BGH, 17.12.1996 - VI ZR 133/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- ra-skwar.de
Arztrecht - Beratung, mangelhafte
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Mangelhafte ärztliche Beratung - Mitverschulden des Patienten - Ausnahmefall
- rabüro.de
Bei mangelhafter ärztlicher Beratung kann ein Mitverschulden des Patienten nur in Ausnahmefällen angenommen werden.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254
Mitverschulden des Patienten bei mangelhafter ärztlicher Beratung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtinco.de (Leitsatz)
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Arztrecht; Mitverschulden des Patienten bei mangelhafter Aufklärung
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1635
- MDR 1997, 353
- VersR 1997, 449
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 16.06.2009 - VI ZR 157/08
Ausschluss eines Behandlungsfehlers durch mangelnde Mitwirkung des Patienten an …
Wie der erkennende Senat für den Fall der therapeutischen Aufklärung entschieden hat, kann dem Patienten die Nichtbefolgung ärztlicher Anweisungen oder Empfehlungen mit Rücksicht auf den Wissens- und Informationsvorsprung des Arztes gegenüber dem medizinischen Laien nur dann als Obliegenheitsverletzung oder Mitverschulden angelastet werden, wenn er diese Anweisungen oder Empfehlungen auch verstanden hat (Senatsurteile vom 17. Dezember 1996 - VI ZR 133/95 - VersR 1997, 449, 450 und vom 24. Juni 1997 - VI ZR 94/96 - VersR 1997, 1357). - BGH, 05.11.2013 - VI ZR 527/12
Arzthaftung bei Gesundheitsschaden wegen eines Befunderhebungsfehlers bei der …
Es hat damit die für die Berücksichtigung eines Mitverschuldens erforderliche Mitursächlichkeit des Fehlverhaltens für den eingetretenen Schaden verneint (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1996 - VI ZR 133/95, VersR 1997, 449, 450 mwN; BGH, Urteile vom 3. Juli 1951 - I ZR 44/50, BGHZ 3, 46, 48;… vom 3. Juli 2008 - I ZR 218/05, NJW-RR 2009, 103 Rn. 28;… Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 254 Rn. 12). - OLG Braunschweig, 28.02.2019 - 9 U 129/15
Mitverschulden eines Patienten bei Arzthaftung
Bei der Bejahung mitverschuldensbe-gründender Obliegenheitsverletzungen des Patienten ist allerdings Zurückhaltung geboten (BGH, Urt. v. 17.12.1996 - VI ZR 133/95, juris-Rn. 13).Grundsätzlich ist bei der Bejahung mitverschuldensbegründender Obliegenheitsverletzungen des Patienten allerdings Zurückhaltung geboten ist (BGH, Urt. vom 17.12.1996, - VI ZR 133/95, juris-Rn. 13).
- BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01
Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers
Gegebenenfalls wird das Berufungsgericht auch die Überlegungen der Revision zu einem etwaigen Mitverschulden des Klägers im Sinne des § 254 Abs. 1 BGB zu prüfen haben (vgl. Senat BGHZ 96, 98, 100; Urteile vom 27. November 1990 - VI ZR 30/90 - VersR 1991, 308, 309; vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068, 1070 und vom 17. Dezember 1996 - VI ZR 133/95 - VersR 1997, 449, 450). - OLG Frankfurt, 21.03.2017 - 8 U 228/11
Vorwerfbarer Diagnosefehler im Zusammenhang mit einer Malaria-Erkrankung; …
Ein Mitverschulden durch mangelndes Nachfragen kommt daher allenfalls dann in Betracht, wenn sich die Unvollständigkeit der ärztlichen Information jedem Laien aufdrängen oder dem Patienten aufgrund seines besonderen persönlichen Wissens die Unvollständigkeit der Unterrichtung klar sein musste (s. BGH, Urteil vom 17.12.1996 - VI ZR 133/95, NJW 1997, 1635 1636; vgl. auch Senat, Urteil vom 11.02.2014 - 8 U 201/11, juris). - OLG Karlsruhe, 11.09.2002 - 7 U 102/01
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
Mit Rücksicht auf den Wissens- und Informationsvorsprung des Arztes gegenüber dem medizinischen Laien ist bei der Bejahung ein Mitverschulden begründender Obliegenheitsverletzungen des Patienten grundsätzlich Zurückhaltung geboten (BGH VersR 1997, 449, 450). - OLG Hamm, 03.12.2013 - 9 U 69/13
Haftung des Schädigers für die medizinisch nicht indizierte Entfernung eines …
Da sich der Kläger in fachärztlicher Behandlung in der urologischen Abteilung der St. C Klinik befand, durfte er darauf vertrauen, dass bei gegebenem Anlass, also wenn die Diagnose bzw. die Erforderlichkeit der Hodenentfernung nicht sicher festgestanden hätten, er insoweit aufgeklärt bzw. ihm die Einholung einer zweiten Meinung empfohlen worden wäre (so im Ergebnis auch BGH, NJW 1997, 1635; OLG München, BeckRS 2005, 12298). - OLG Düsseldorf, 06.03.2003 - 8 U 22/02
Zum Anspruch auf Schmerzensgeld bei Notwendigkeit der Brustentfernung wegen …
Ein solcher - mit Zurückhaltung zu beurteilender - Mitverschuldenseinwand des Arztes ist zwar grundsätzlich möglich (BGH NJW 1992, 2961) und kann berechtigt sein, wenn die Patientin diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eines eigenen Schadens anzuwenden pflegt (BGH NJW 1997, 1635, wozu unter anderem die Befolgung von Therapie und Kontrolluntersuchungen gehört. - KG, 07.03.2005 - 20 U 398/01
Arzthaftung: Schwerer Diagnosefehler bei unterlassener Röntgendiagnostik nach …
So muss von dem Patienten, der an den Heilungsbemühungen des Arztes mitzuwirken hat, etwa erwartet werden, dass er dessen Therapie- und Kontrollanweisungen befolgt (BGH, Urteil vom 17.12.1996 - Az. VI ZR 133/95 -, NJW 1997, 1635). - OLG Koblenz, 11.02.2015 - 5 U 747/14
Anforderungen an die Befunderhebung bei spontaner Besserung der Beschwerden …
Es ist bereits fraglich, ob der Klägerin auf dieser Grundlage überhaupt eine rechtserhebliche Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann; denn es ist nicht zu ersehen, dass ihr der Eindruck vermittelt worden wäre, eine erneute Vorstellung sei dringend geboten - dafür geben weder die Bekundungen der hierzu angehörten Beklagten zu 3) noch der an den Hausarzt gerichtete Arztbrief etwas her (vgl. dazu BGH NJW 1997, 1635 ; OLG Köln VersR 2011, 766). - LG Regensburg, 04.07.2000 - 2 S 140/00
Ohrstecker - Aufklärungspflicht bei erhöhtem Risiko des Eingriffs - Problem des …