Rechtsprechung
BGH, 18.02.2020 - VI ZR 135/19 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- IWW
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 S 2 BGB
Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Intransparenz der Abtretung des Honoraranspruchs für Kfz-Schadnesgutachten bei unvollständiger Begleichung durch Schädiger - juris.de
Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Intransparenz der Abtretung des Honoraranspruchs für Kfz-Schadnesgutachten bei unvollständiger Begleichung durch Schädiger
- Betriebs-Berater
Unwirksame Abtretungsklausel in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens
- rewis.io
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Intransparenz einer in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens enthaltenen formularmäßigen Klausel, nach der der geschädigte Auftraggeber dem Sachverständigen in Bezug auf dessen Honoraranspruch "erfüllungshalber" seinen auf Ersatz der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 307 Abs. 1 Bg
- rechtsportal.de
BGB § 307 Abs. 1 S. 2
Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens; Vorliegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zivilrecht: Zur AGB-rechtlichen Wirksamkeit von Honoraranspruchs-Abtretungsklauseln
- datenbank.nwb.de
Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Intransparenz der Abtretung des Honoraranspruchs für Kfz-Schadensgutachten bei unvollständiger Begleichung durch Schädiger
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abtretung ja, aber wenn, dann transparent!
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Intransparenz einer AGB über Abtretung des auf Ersatz der Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruchs des Unfallgeschädigten gegen den Schädiger an den Sachverständigen "erfüllungshalber"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Vertrag über Kfz-Schadensgutachten - Unwirksamkeit von Abtretungskauseln
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Unwirksamkeit von Abtretungskauseln in Verträgen über Kfz-Schadensgutachten
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Unzulässige Klausel zur Abtretung von Schadensersatzanspruch erfüllungshalber an Sachverständigen in Vertrag über Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unwirksame Abtretungsklausel in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Schadensgutachtens
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Intransparenz einer "erfüllungshalber" erfolgten Abtretung des Anspruchs auf Ersatz von Sachverständigenkosten an den Gutachter
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation und Auszüge)
Unwirksame Abtretungsklausel in einem Vertrag über die Erstellung eines Kfz-Gutachtens
Verfahrensgang
- AG Hannover, 13.06.2018 - 428 C 13398/17
- LG Hannover, 15.03.2019 - 17 S 43/18
- BGH, 18.02.2020 - VI ZR 135/19
Papierfundstellen
- NJW 2020, 1888
- ZIP 2020, 919
- MDR 2020, 670
- WM 2020, 1890
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.02.2021 - XII ZR 29/20 Für die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in erster Linie ihr Wortlaut relevant (BGH Urteil vom 18. Februar 2020 - VI ZR 135/19 - NJW 2020, 1888 Rn. 8 mwN;… Senatsurteil vom 10. September 2014 - XII ZR 56/11 - NJW 2014, 3722 Rn. 18 mwN).
- OLG München, 21.07.2020 - MK 2/19
Insolvenzforderung
Da eine solche Regelung den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch nicht zu entnehmen ist, würden diese bei einer Auslegung im Sinne des Musterbeklagten gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen, indem sie der Schuldnerin ungerechtfertigte Beurteilungsspielräume einräumen, um dem Verbraucher die bereits zugesagte Vergünstigung einseitig wieder zu entziehen (vgl. BGH, Urt. v. 18. Februar 2020, VI ZR 135/19, NJW 2020, 1888 Rn. 8 m. w. N.). - LG Aachen, 20.08.2020 - 2 S 86/20 Sie ist - auch unter Beachtung der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 17.07.2018, VI ZR 274/17 und vom 18.02.2020, VI ZR 135/19) nicht im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unklar und unverständlich.
c.) Im Gegensatz zu den Klauseln, welche Gegenstand der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 17.07.2018, VI ZR 274/17 und vom 18.02.2020, VI ZR 135/19, waren, verstößt die verwendete Abtretungsklausel auch inhaltlich nicht gegen das Transparenzgebot.
An der Abtretungsklausel des dem Urteil vom 18.02.2020, VI ZR 135/19, zugrundeliegenden Falles war beanstandet worden, dass die Rückübertragung der abgetretenen Schadensersatzforderung an den geschädigten Zessionar in einen unklaren zeitlichen und synallagmatischen Zusammenhang mit dem Zahlungsverhalten des Zessionar nach Ablehnung der Anspruchserfüllung durch den haftpflichtigen Schuldner gestellt ist.
Zum anderen wird insbesondere durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.02.2020, VI ZR 135/19, die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob eine "schlichte" Sicherungsabtretung wie hier im Rahmen von AGB gegenüber Verbrauchern stets intransparent und damit unwirksam ist, wenn der Anspruch auf Rückübertragung der Forderungen und das hierfür anzuwendende Vorgehen nicht ausdrücklich in der Klausel geregelt werden.