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BGH, 07.10.1960 - VI ZR 136/59 |
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- BGH, 08.07.1953 - VI ZR 137/52
Auszug aus BGH, 07.10.1960 - VI ZR 136/59
Soweit die Revision die Feststellungen des Berufungsgerichts mit Rügen nach § 286 ZPO angreift, übersieht sie, daß über die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem konkreten Haftungsgrund - hier dem Unfall - und dem Schaden nicht nach § 286 ZPO, Sondern nach § 287 ZPO zu entscheiden ist (vgl. BGHZ 4, 192; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1953 - VI ZR 137/52 - = VersR 1953, 401), der Tatrichter aber im Rahmen dieser Vorschrift besonders freigestellt ist. - BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54
Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen
Auszug aus BGH, 07.10.1960 - VI ZR 136/59
Wer einen gesundheitlich geschwächten und anfälligen Menschen verletzt hat, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Verletzte gesund gewesen wäre (BGHZ 20, 137 ff [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]). - BGH, 13.12.1951 - IV ZR 123/51
Öffentlichrechtliche Verwahrung
Auszug aus BGH, 07.10.1960 - VI ZR 136/59
Soweit die Revision die Feststellungen des Berufungsgerichts mit Rügen nach § 286 ZPO angreift, übersieht sie, daß über die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem konkreten Haftungsgrund - hier dem Unfall - und dem Schaden nicht nach § 286 ZPO, Sondern nach § 287 ZPO zu entscheiden ist (vgl. BGHZ 4, 192; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Juli 1953 - VI ZR 137/52 - = VersR 1953, 401), der Tatrichter aber im Rahmen dieser Vorschrift besonders freigestellt ist. - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus BGH, 07.10.1960 - VI ZR 136/59
Diese Ausführungen lassen keine Verletzung des § 847 BGB und der in BGHZ 18, 149 bezüglich der Bemessung des Schmerzensgeldes aufgestellten Grundsätze erkennen. - BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …
Auszug aus BGH, 07.10.1960 - VI ZR 136/59
Es ist daher nicht unbillig, den Schädiger für eine solche vorzeitige Pensionierung, die sich auch nach dem Abklingen der Körperschäden noch als eine zumindest mittelbare Folge des Unfalls darstellt, eine Haftung zuzumuten (vgl. BGHZ 3, 261, 267 [BGH 23.10.1951 - I ZR 31/51] und 18, 286, 288).
- BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann nicht verlangen, so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre (BGHZ 20, 137, 139; 107, 359, 363; Senatsurteil vom 7. Oktober 1960 - VI ZR 136/59 - VersR 1960, 1092, 1093; vom 11. März 1986 - VI ZR 64/85 - VersR 1986, 812, 813).