Rechtsprechung
BGH, 13.12.1977 - VI ZR 14/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rentenzahlungen wegen eines Verkehrsunfalls - Persönliche Inanspruchnahme eines Schädigers - Unfall durch verkehrswidrige Fahrweise - Verjährung eines Schadensersatzanspruches
- ratgeber-arzthaftung.de
Teilungsabkommen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1978, 2506
- MDR 1978, 654
- VersR 1978, 278
Wird zitiert von ... (20)
- BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11
Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für …
c) Soweit hinsichtlich solcher Kosten bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden regelmäßig von näherem Vortrag abgesehen wird und die Rechtsprechung dem Geschädigten eine Auslagenpauschale zuerkennt, auch wenn Anknüpfungstatsachen hierfür im konkreten Einzelfall nicht dargetan sind, ist dies dem Umstand geschuldet, dass es sich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen um ein Massengeschäft handelt (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76, VersR 1978, 278, 280 und Senatsbeschluss vom 18. November 2008 - VI ZB 22/08, BGHZ 178, 338 Rn. 17), bei dem dem Gesichtspunkt der Praktikabilität besonderes Gewicht zukommt. - AG Brandenburg, 13.01.2017 - 31 C 71/16
Streifunfall zwischen zu breitem überholenden Pkw mit Lkw in Autobahnbaustelle
Jedoch wird insoweit hinsichtlich solcher Kosten bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden - so wie hier - regelmäßig von näherem Vortrag abgesehen und erkennt die Rechtsprechung dem Geschädigten eine Auslagenpauschale zu, auch wenn Anknüpfungstatsachen hierfür im konkreten Einzelfall nicht dargetan sind, da dies dem Umstand geschuldet ist, dass es sich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen um ein "Massengeschäft" handelt ( BGH , Beschluss vom 18.11.2008, Az.: VI ZB 22/08, u.a. in: BGHZ 178, Seite 338; BGH , VersR 1978, Seiten 278 ff. ), bei dem Gesichtspunkt der Praktikabilität besonderes Gewicht zukommt ( BGH , Urteil vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 37/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 2267 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 08.01.2016, Az.: 31 C 111/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 283 ff. ). - AG Brandenburg, 08.01.2016 - 31 C 111/15
Zur Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten und Unkostenpauschale
Jedoch wird insoweit hinsichtlich solcher Kosten bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden regelmäßig von näherem Vortrag abgesehen und erkennt die Rechtsprechung dem Geschädigten eine Auslagenpauschale zu, auch wenn Anknüpfungstatsachen hierfür im konkreten Einzelfall nicht dargetan sind, da dies dem Umstand geschuldet ist, dass es sich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen um ein "Massengeschäft" handelt ( BGH , Beschluss vom 18.11.2008, Az.: VI ZB 22/08, u.a. in: BGHZ 178, Seite 338; BGH , VersR 1978, Seiten 278 ff. ), bei dem Gesichtspunkt der Praktikabilität besonderes Gewicht zukommt ( BGH , Urteil vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 37/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 2267 f. ).
- AG Frankenthal, 09.02.2023 - 3a C 303/22 Hinsichtlich der Kostenpauschale für bei Abwicklung von Verkehrsunfallschäden wird von näherem Vortrag zu entstandenen Kosten abgesehen und dem Geschädigten eine Auslagenpauschale ohne konkreten Sachvortrag zuerkannt, ist dies dem Umstand geschuldet, dass es sich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen um ein Massengeschäft handelt (BGH NZV 2009, 73; NJW 1978, 2506), bei welchem dem Gesichtspunkt der Praktikabilität besonderes Gewicht zukommt.
- BGH, 07.10.2003 - VI ZR 392/02
Rechtsfolgen des Verzichts auf die Einrede der Verjährung in einem …
Treffen die Parteien des Teilungsabkommens keine besonderen Vereinbarungen, endet die Hemmung der Verjährung, wenn das Limit erreicht ist (vgl. zu allem Senatsurteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76 - VersR 1978, 278, 280 m.w.N.;… Geigel/ Plagemann, Der Haftpflichtprozeß, 23. Aufl., Kap. 30 Rn. 112;… Wussow/Schneider, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 76 Rn. 42).Indessen ist diese Frage für den Streitfall erheblich, weil die Erwägungen, mit denen das Berufungsgericht sie dahinstehen läßt, nicht zutreffen (unten b); sie ist auch zu bejahen, was der Senat durch Auslegung selbst feststellen kann (vgl. BGHZ 20, 385, 389; Senatsurteile vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76 - aaO, S. 279 und vom 23. März 1993 - VI ZR 164/92 - VersR 1993, 841, 842 m.w.N.).
Insoweit mißversteht das Berufungsgericht die Ausführungen des Senats in dem Senatsurteil vom 13. Dezember 1977 (VI ZR 14/76, aaO).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Senatsurteile vom 12. Juli 1957 - VI ZR 94/56 - VersR 1957, 667 …und vom 4. Februar 1969 - VI ZR 213/67 - aaO; BGH, Urteil vom 5. März 1981 - IVa ZR 196/80 - VersR 1981, 471 f.) kann sich der Schädiger unabhängig vom Vorliegen einer Vollmacht des Versicherers jedenfalls dann nicht auf Verjährung berufen, wenn die Schadensregulierung ausschließlich oder maßgeblich in der Hand des Versicherers liegt und dieser den Eindruck erweckt hat, sich auf Verjährung nicht berufen zu wollen (…so auch BGB-RGRK/Johannsen, 12. Aufl., § 222 Rn. 12; vgl. auch Senatsurteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76 - aaO, S. 281).
- AG Brandenburg, 27.05.2022 - 31 C 290/20
Verkehrsunfall - Vorfahrtverletzung durch Linksabbieger
Jedoch wird insoweit hinsichtlich solcher Kosten bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden regelmäßig von näherem Vortrag abgesehen und erkennt die Rechtsprechung dem Geschädigten eine Auslagenpauschale zu, auch wenn Anknüpfungstatsachen hierfür im konkreten Einzelfall nicht dargetan sind, da dies dem Umstand geschuldet ist, dass es sich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen um ein "Massengeschäft" handelt (BGH, Urteil vom 26.06.2019, Az.: VIII ZR 95/18, u.a. in: MDR 2019, Seiten 1118 f.; BGH, Urteil vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 37/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 2267 f.; BGH, Beschluss vom 18.11.2008, Az.: VI ZB 22/08, u.a. in: BGHZ 178, Seite 338; BGH, VersR 1978, Seiten 278 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 18.08.2015, Az.: I-9 U 169/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 505 ff.), bei dem der Gesichtspunkt der Praktikabilität besonderes Gewicht zukommt (BGH, Urteil vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 37/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 2267 f.; AG Brandenburg an der Havel, Urteil vom 08.01.2016, Az.: 31 C 111/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 283 ff.). - OLG Brandenburg, 15.01.2019 - 2 U 49/17
Amtshaftung in Brandenburg: Beschädigung eines Kfz durch herabstürzenden Ast …
Soweit hinsichtlich solcher Kosten bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden regelmäßig von näherem Vortrag abgesehen wird und die Rechtsprechung dem Geschädigten eine Auslagenpauschale zuerkennt, auch wenn Anknüpfungstatsachen hierfür im konkreten Einzelfall nicht dargetan sind, ist dies dem Umstand geschuldet, dass es sich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen um ein Massengeschäft handelt (vgl. Senatsurteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76, VersR 1978, 278, 280 und Senatsbeschluss vom 18. November 2008 - VI ZB 22/08, BGHZ 178, 338 Rn. 17), bei dem dem Gesichtspunkt der Praktikabilität besonderes Gewicht zukommt. - AG Brandenburg, 15.10.2019 - 31 C 246/18
Verkehrsunfall - Wildunfall auf Landstraße - hochgeschleudertes Damwild
Jedoch wird insoweit hinsichtlich solcher Kosten bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden regelmäßig von näherem Vortrag abgesehen und erkennt die Rechtsprechung dem Geschädigten eine Auslagenpauschale zu, auch wenn Anknüpfungstatsachen hierfür im konkreten Einzelfall nicht dargetan sind, da dies dem Umstand geschuldet ist, dass es sich bei der Regulierung von Verkehrsunfällen um ein "Massengeschäft" handelt ( BGH , Beschluss vom 18.11.2008, Az.: VI ZB 22/08, u.a. in: BGHZ 178, Seite 338; BGH , VersR 1978, Seiten 278 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 18.08.2015, Az.: I-9 U 169/14, u.a. in: NJW 2016, Seiten 505 ff. ), bei dem der Gesichtspunkt der Praktikabilität besonderes Gewicht zukommt ( BGH , Urteil vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 37/11, u.a. in: NJW 2012, Seiten 2267 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 08.01.2016, Az.: 31 C 111/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 283 ff. ). - BGH, 25.05.1993 - VI ZR 272/92
Erlaß der Schadensersatzforderung durch Regreßverzicht in Teilungsbakommen - …
17 a) Zutreffend geht das Berufungsgericht bei seiner Auslegung der Abkommensbestimmungen davon aus, daß auch aus dem hier zu beurteilenden Teilungsabkommen hinsichtlich des auf den Fahrzeugversicherer übergegangenen Haftpflichtanspruchs bis zur Zahlung der Beteiligungsquote ein pactum de non petendo (mit materiell-rechtlicher Stundungswirkung) folgt, das im Sinne des § 328 BGB zu Gunsten des Schädigers wirkt, und daß die Zahlung des Quotenbetrages gemäß §§ 362, 364 Abs. 1 BGB zum Erlöschen der Schuld des Schädigers in der gesamten Höhe des Regreßanspruchs führt (vgl. dazu Senatsurteile vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76 - VersR 1978, 278, 280, vom 13. Juni 1978 - VI ZR 166/76 - VersR 1978, 843, 844 und vom 7. Februar 1984 - VI ZR 90/82 - VersR 1984, 526, 527, jeweils m.w.N.).21 c) Vor Zahlung der im Abkommen (§ 1 Ziffer 1 Buchst. a) vorgesehenen hälftigen Quote des Haftpflichtversicherers (und damit vor Durchführung der abkommensgemäßen Regulierung) ist hingegen die auf die Fahrzeugversicherung übergegangene Schadensersatzforderung gegen den Schädiger nur gestundet; letzterer haftet trotz Teilungsabkommen, das nur zwischen den Abkommenspartnern wirkt, weiter auf gesetzlicher Grundlage (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76 - aaO …und vom 13. Juni 1978 - VI ZR 166/76 - aaO).
- BGH, 13.06.1978 - VI ZR 166/76
Anforderungen an den Innenausgleich von Gesamtschuldnern - Berechtigung der …
Das ergibt sich aus den Teilungsabkommen, die der Senat, da der örtliche Geltungsbereich des ihnen zugrundeliegenden Rahmenteilungsabkommens sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckte, frei auslegen kann (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH Urteil vom 6. Juli 1977 - IV ZR 147/76 = VersR 1977, 854 und Senatsurteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76 = VersR 1978, 278 jeweils mit Nachw.).Von seinem in früheren Entscheidungen zum Ausdruck gekommenen anderen Standpunkt ist der erkennende Senat inzwischen abgerückt (Senatsurteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 14/76 = a.a.O.).
- LG Bochum, 16.12.2015 - 6 O 205/15
- BGH, 19.09.1979 - IV ZR 87/78
"Teilungsabkommen"; Auslegung eines Rahmenteilungsabkommens zwischen dem …
- BGH, 26.06.1985 - IVa ZR 264/83
Berufung auf Erschöpfung der Versicherungssumme unter an einem Teilungsabkommen …
- BGH, 02.10.1984 - VI ZR 314/82
Auslegung eines Teilungsabkommens
- LG Duisburg, 19.11.2010 - 7 S 86/10
Anspruch einer Betriebskrankenkasse gegenüber ihrem Versicherungsnehmer auf …
- OLG Celle, 29.12.2000 - 9 U 169/00
Anwendung eines Teilungsabkommens zwischen Haftpflichtversicherer und …
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 90/82
Auswirkung eines Teilungsabkommens auf den Regreßanspruch des …
- OLG Schleswig, 05.04.2006 - 9 U 86/05
- LG Köln, 20.08.2003 - 23 O 57/02
Notwendigkeit, medizinisch, Viagra, Medikament
- AG Winsen, 05.02.2014 - 27 C 1402/13