Rechtsprechung
BGH, 17.04.2018 - VI ZR 140/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 543 Abs. 2 S. 1 ZPO, § 544 Abs. 4 S. 2, 2. Halbs. ZPO
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung; Unterlassen der Berücksichtigung eines durch eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift belegten Parteivortrags
- rewis.io
Arzthaftungsprozess: Unterlassene Berücksichtigung des durch eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift belegten Parteivortrags
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 280 ; BGB § 823 Abs. 1
Anspruch auf Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen fehlerhafter ärztlicher Behandlung und unzureichender Aufklärung; Unterlassen der Berücksichtigung eines durch eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift belegten Parteivortrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Unterlassene Berücksichtigung eines durch einen Medizinfachzeitschriftenartikel belegten Parteivortrags
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassene Berücksichtigung eines durch eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift belegten Parteivortrags
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 91 (Leitsatz und Kurzinformation)
Arzthaftung | Unterlassene Berücksichtigung eines belegten Parteivortrags
Verfahrensgang
- LG Berlin, 09.04.2015 - 8 O 23/13
- KG, 06.03.2017 - 20 U 112/15
- BGH, 17.04.2018 - VI ZR 140/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3315
- MDR 2018, 1076
- VersR 2018, 877
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 25.06.2020 - 20 U 110/19
Wechsel einer Hüftendoprothese
BGH Urteil vom 13. Juni 2006, VI ZR 323/04, "Robodoc", BGHZ 168, 103ff.; juris Rn. 13; BGH Beschluss vom 17. April 2018 - VI ZR 140/17- juris Rn 7), - bereits beim Ersteingriff über eine mögliche Risikoerhöhung beim nicht ausschließbaren Folgeeingriff zu sprechen ist (BGH Urteil vom 9. Juli 1996 -.- eine Mitteilung des Risikos, das allen Eingriffen dieser Art immanent ist, den Aufklärungsfehler nicht entfallen lässt, wenn sich das aufgeklärte Risiko beim durchgeführten speziellen Eingriff als deutlich erhöht darstellt (BGH Beschluss vom 17. April 2018 - VI ZR 140/17- juris Rn 7).
- OLG München, 11.12.2018 - 25 U 1410/18
Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung der Berufsunfähigkeit eines Kindes …
Dem entspricht die Pflicht des Gerichts, tatsächliche und rechtliche Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BGH, Beschluss vom 17.04.2018 - Az. VI ZR 140/17, NJW 2018, 3315).