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   BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81   

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https://dejure.org/1983,1487
BGH, 03.05.1983 - VI ZR 143/81 (https://dejure.org/1983,1487)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1983 - VI ZR 143/81 (https://dejure.org/1983,1487)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1983 - VI ZR 143/81 (https://dejure.org/1983,1487)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Richter - Haftpflichtprozeß - Beweiswürdigung - Vorwegnahme - Zeuge - Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 286
    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme; Verwertung der Aussage eines im Strafverfahren vernommenen Zeugen

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 668
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 215/91

    Vorrang beantragter Zeugenvernehmung gegenüber Protokollurkunde aus anderem

    Wenn dem Berufungsgericht die Bekundungen der Zeugen F. und G. im Strafverfahren zum Beweis der Behauptungen des Klägers über die Durchführung der Lackierarbeiten nicht ausreichten, durfte es den Kläger insoweit nicht für beweisfällig ansehen, ohne auf seinen Beweisantrag hin diese Zeugen selbst vernommen zu haben (vgl. dazu Senatsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668, 669).
  • BGH, 14.07.1987 - VI ZR 199/86

    Anforderungen an einen Beweisantritt bei mehreren sich widersprechenden

    Die Revision hätte, da der Antritt des unmittelbaren Zeugenbeweises gegen den Urkundenbeweis mittels Vernehmungsprotokollen aus anderen Verfahren stets zulässig ist (vgl. Senatsurteilvom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = VersR 1983, 668, 669), Recht, wenn ein ordnungsgemäßer Beweisantritt vorgelegen hätte und wenn das angefochtene Urteil auf einem dahingehendenVerfahrensverstoß beruhen könnte.

    aa) Die Frage, ob und in welcher Form der Verrichtungsgehilfe vom Geschädigten zu beaufsichtigen ist, läßt sich nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilen (vgl. Se natsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = aaO.).

  • BGH, 16.09.1986 - VI ZR 128/85

    Anspruchsminderung bei Tötung der Ehefrau

    Grundsätzlich stellt es eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, die Erhebung weiterer Beweise mit der Begründung abzulehnen, das Gegenteil der behaupteten Tatsachen sei bereits erwiesen (s. BGHZ 53, 245, 259, 260 [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67]sowie Senatsurteilevom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668, 669 undvom 11. Oktober 1983 - VI ZR 251/81 - VersR 1984, 79, 80).
  • BGH, 05.11.1985 - VI ZR 40/84

    Streitgegenstand bei mehreren Teilklagen einer insgesamt höheren Gesamtforderung;

    bb) Die Ausführungen des Berufungsgerichts stellen im Hinblick auf die Behauptungen und Beweisanträge des Klägers eine vorweggenommene und damit unzulässige Beweiswürdigung dar (vgl. BGHZ 53, 245, 260 und BGH, Urteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668, 669).
  • BGH, 15.11.1983 - VI ZR 57/82

    Anforderungen an die Überwachung eines Kraftfahrers durch den Arbeitgeber

    Der erkennende Senat hat in den oben genannten Entscheidungen stets hervorgehoben, daß bei der Beurteilung der Frage, in welcher Art und welchem Umfang die Überwachung durchzuführen ist, nicht von starren Regeln auszugehen, sondern den besonderen Verhältnissen des einzelnen Falles Rechnung zu tragen ist (vgl. zuletztSenatsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = VersR 1983, 668, 669 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 96/87

    Abgabe eines Schuldanerkenntnisses - Parteifähigkeit einer vermögenslos

    Unter diesen Umständen war das Berufungsgericht gehalten, gegenbeweislich eine eigene Beweisaufnahme durchzuführen (vgl. BGH Urteil vom 19. April 1983 - VI ZR 253/81 = VersR 1983, 667, 668; vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 = VersR 1983, 668, 669; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 47. Aufl. § 286 Anm. 4).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 19/83

    Voraussetzungen der Ausnahme von der Gefährdungshaftung

    Dem hätte das Berufungsgericht entsprechen müssen (BGHZ 7, 116, 121 f [BGH 14.07.1952 - IV ZR 25/52];Senatsurteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 1983, 668, 669).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 18/84

    Überwachung des Kraftfahrers durch den Geschäftsherrn

    Dieses Berufungsurteil hat der Senat auf die Revision der Beklagten hinmit Urteil vom 3.5.1983 (VI ZR 143/81) aufgehoben.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 3 C 37.89

    Feststellung eines Schadens am Betriebsvermögen wegen des Verlustes eines

    Auf eine urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift einer Zeugenaussage in einem anderen Verfahren darf sich das Tatsachengericht allerdings dann nicht beschränken, wenn ein Beteiligter die Vernehmung des Zeugen ausdrücklich beantragt hat oder sich dem Gericht die Vernehmung selbst hätte aufdrängen müssen (BGH, Urteil vom 3. Mai 1983 - VI ZR 143/81 - VersR 83, 668; BVerwG 3 CB 117.79 a.a.O., BVerwG 1 B 22.88 a.a.O.).
  • BGH, 24.10.1989 - X ZR 26/88

    Anspruch auf Ersatz des an einem Leichter entstandenen Schadens nach

    Grundsätzlich stellt es deshalb eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, die Erhebung weiterer Beweise mit der Begründung abzulehnen, das Gegenteil der behaupteten Tatsache sei bereits erwiesen (vgl. BGH VersR 1983, 668, 669; 1984, 79, 80).
  • BGH, 16.06.1992 - VI ZR 289/91

    Anforderungen an Aufklärung über typische Operationsrisiken - Anforderungen an

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