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   BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69   

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https://dejure.org/1971,554
BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69 (https://dejure.org/1971,554)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1971 - VI ZR 146/69 (https://dejure.org/1971,554)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1971 - VI ZR 146/69 (https://dejure.org/1971,554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 472
  • VersR 1971, 564
  • DB 1971, 777
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Das Handeln braucht dabei nicht zum eigentlichen Aufgabengebiet des Beschäftigten gehören, ausreichend ist, wenn er im wohl verstandenen Interesse des Arbeitgebers tätig wird (BGH 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - AP RVO § 637 Nr. 6; BAG 14. März 1974 - 2 AZR 155/73 - AP RVO § 637 Nr. 8 = EzA RVO § 637 Nr. 5) .
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Betrieblich veranlaßt sind dabei solche Tätigkeiten des Arbeitnehmers, die ihm arbeitsvertraglich übertragen worden sind oder die er im Interesse des Arbeitgebers für den Betrieb ausführt (vgl. BAGE 19, 41 = AP Nr. 1 zu § 637 RVO ; BGH Urteil vom 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - AP Nr. 6 zu § 637 RVO ).
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90

    Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei

    Der Senat hat an dem Trennungsprinzip stets festgehalten (vgl. etwa BGHZ 41, 79, 84; 43, 72, 79; Urteile vom 9. Januar 1968 - VI ZR 44/66 - VersR 1968, 248; vom 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - VersR 1971, 564, 565) und hält daran auch weiterhin fest.
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Dieses Kriterium kann zwar Bedeutung für die Einordnung der schädigenden Tätigkeit als betriebliche und des Unfalls als Arbeitsunfall haben (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - VersR 1971, 564, 565; BAG, Urteil vom 14. März 1974 - 2 AZR 155/73 - VersR 1974, 1077).
  • BAG, 12.06.1992 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Betrieblich veranlaßt sind dabei solche Tätigkeiten des Arbeitnehmers, die ihm für den Betrieb übertragen worden sind oder die er im Interesse des Betriebs ausführt, die in nahem Zusammenhang mit dem Betrieb und seinem betrieblichen Wirkungskreis stehen und in diesem Sinne betrieblich veranlaßt sind (vgl. BAGE 19, 41 = AP Nr. 1 zu § 637 RVO ; BAG Urteil vom 14. März 1974 - 2 AZR 155/73 - AP Nr. 8 zu § 637 RVO ; BGH Urteil vom 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - AP Nr. 6 zu § 637 RVO ).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - 1 U 170/04

    Sozialversicherungsrecht: Haftungsbeschränkung nach § 105 SGB VII

    Dieses Kriterium kann zwar Bedeutung für die Einordnung der schädigenden Tätigkeit als betriebliche und des Unfalls als Arbeitsunfall haben (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1971, 564, 565 sowie BAG VersR 1974, 1077).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Fahrt mit einem privaten Fahrzeug, aber als "Dienstfahrt" durchgeführt worden ist (BGH a.a.O. mit Hinweis auf BGH VersR 1971, 564).

  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 13 Sa 15/11

    Zum Umfang der auf den Arbeitgeber übergehenden Schadensersatzansprüche des

    Entscheidend ist nicht, ob die zu dem schädigenden Ereignis führende Arbeitstätigkeit zum eigentlichen Aufgabengebiet des Beschäftigten gehört, wenn sie nur überhaupt mit dem Betriebszweck in Zusammenhang steht (vgl. BGH 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - AP RVO § 637 Nr. 6; BAG 14. März 1974 - 2 AZR 155/73 - AP RVO § 637 Nr. 8).
  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 348/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Dieses Kriterium kann zwar Bedeutung für die Einordnung der schädigenden Tätigkeit als betriebliche und des Unfalls als Arbeitsunfall haben (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - VersR 1971, 564, 565; BAG, Urteil vom 14. März 1974 - 2 AZR 155/73 - VersR 1974, 1077).
  • BGH, 05.11.1991 - VI ZR 20/91

    Mitnahme eines Arbeitskollegen bei Dienstfahrt im Privat-Kfz als Teilnahme am

    Sollte den vom Berufungsgericht für seine Auffassung herangezogenen Senatsurteilen vom 2. März 1971 (VI ZR 146/69 - VersR 1971, 564, 565) und vom 2. November 1971 (VI ZR 50/70 - VersR 1972, 145, 146) ein Verständnis des Begriffs der Teilnahme am allgemeinen Verkehr zugrunde liegen, nach dem es für die Verneinung schon ausreicht, daß die Fahrt den betrieblichen bzw. dienstlichen Interessen dienlich ist, so hält der Senat hieran nicht fest.
  • OLG München, 26.10.1982 - 5 U 1820/82

    Sozialversicherungsrecht: Voraussetzungen für eine Haftungsfreistellung;

    Die Heimfahrt eines Betriebsangehörigen von einer Betriebsveranstaltung ist i.d.R. als Teilnahme am allgemeinen Verkehr zu werten, weil normalerweise jeder Verkehrsteilnehmer seiht dafür zu sorgen hat, dass er zur Arbeitsstelle und von dort nach Hause kommt (vgl. BGH, NJW 1956, 1514 ; BGH, NJW 1968, 250; BGH, VersR 1971, 564; BGH, NJW 1976, 673, 674; OLG München, VersR 1978, 822 ; OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1027, 1028).

    Dementsprechend ist auch die Mitnahme eines Arbeitskollegen im privaten Kraftfahrzeug von einer Betriebsveranstaltung, um ihn aus reiner Gefälligkeit nachhause zu fahren, keine betriebliche Tätigkeit (BGH, VersR 1971, 564; Lauterbach, Unfallversicherung, Stand 1.5.1982, § 636 RVO , Nr. 37).

    Als solche Umstände wurden je nach den Umständen des Einzelfalls angesehen: Die Beförderung in betriebseigenen Fahrzeugen, sogenannter Werksverkehr (BGH, VersR 1965, 806; BGH, NJW 1956, 217, BGH, NJW 1973, 1326 ) oder auf Anweisung des Arbeitgebers (OLG München, VersR 1978, 822 ) oder mit Duldung des für den Heimtransport verantwortlichen Betriebsinhabers mit einem betriebseigenen Fahrzeug (BGH, NJW 1976, 673 ) oder die von vornherein vorgesehene Vornahme betrieblicher Arbeitsleistungen auf dem Wege (BGH, VersR 1971, 564) oder die Organisation von Gemeinschaftsfahrten von Arbeitern durch Vorarbeiter, um bei wechselnden, weit entfernten Arbeitsorten die Betriebskosten zu senken und ein gemeinsames pünktliches Eintreffen am Arbeitsort zu gewährleisten (OLG Düsseldorf, VersR 1977, 1027 ).

  • OLG Koblenz, 20.02.2003 - 10 U 883/02

    Anforderungen an die Verwerfung der Berufung durch Beschluss;

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 286/97

    Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel

  • BGH, 12.10.1976 - VI ZR 271/75

    Prügelei auf dem Schulhof

  • OLG Brandenburg, 10.09.2002 - 11 U 24/98

    Schmerzensgeld- und Schadenersatzanspruch gegen Unfallverursacher

  • OLG Frankfurt, 31.03.2003 - 1 U 95/02

    Haftungsausschluss bei Arbeitsunfall: Gemeinsame Betriebsstätte bei

  • OLG Köln, 31.01.2002 - 12 U 145/01

    Arbeitsrecht; Versicherungsrecht - Hinfahrt zum Ort der Güteraufnahme und die

  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 148/72

    Arbeitsunfall bei Teilnahme am allgemeinen Straßenverkehr

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 247/92
  • LAG Niedersachsen, 03.12.2001 - 17 Sa 310/01

    Unfall im Rahmen einer Beförderung der Arbeitnehmer auf Veranlassung des

  • BGH, 07.06.1977 - VI ZR 99/76

    Zurechnung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Abladen von Betonteilen als Aufgabe

  • BGH, 08.02.1972 - VI ZR 173/70

    Die Haftungsbeschränkung des SVG § 91 a gilt auch für den Soldaten, der bei

  • BGH, 02.11.1971 - VI ZR 50/70

    Anforderungen für die Wertung des Mitnehmens eines Arbeitskollegen auf einer

  • OLG Naumburg, 26.05.2011 - 9 U 91/10

    Regress des Versicherungsträgers nach Arbeitsunfall: Anforderungen an eine

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