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   BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77   

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https://dejure.org/1978,224
BGH, 20.06.1978 - VI ZR 15/77 (https://dejure.org/1978,224)
BGH, Entscheidung vom 20.06.1978 - VI ZR 15/77 (https://dejure.org/1978,224)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 (https://dejure.org/1978,224)
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Kurzschluß in der Nähe des Brandherdes

§ 286 ZPO, Anscheinsbeweis, Anforderungen an den Entkräftungsbeweis, anderer Kausalverlauf muß "ernsthaft und naheliegend" sein

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis - Entkräftung - Andere Ursache

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2032
  • MDR 1979, 131
  • VersR 1978, 945
  • BauR 1978, 2032
 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BGH, 05.10.2004 - XI ZR 210/03

    Zum Anscheinsbeweis für grob fahrlässigiges Verhalten des Karteninhabers bei

    Der Anscheinsbeweis kann auch erschüttert werden, wenn unstreitig oder vom Inanspruchgenommenen bewiesen ist, daß ein schädigendes Ereignis durch zwei verschiedene Ursachen mit jeweils typischen Geschehensabläufen herbeigeführt worden sein kann und jede für sich allein den Schaden verursacht haben kann; haftet der Inanspruchgenommene in einem solchen Fall nur für eine der möglichen Ursachen, sind die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht anwendbar (BGHZ 24, 308, 313; BGH, Urteile vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77, NJW 1978, 2032, 2033 und vom 17. Januar 1995 - X ZR 82/93, VersR 1995, 723, 724).
  • LG Berlin, 23.10.2003 - 57 S 4/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines stehenden Fahrzeugs durch ein

    Vielmehr muss der Inanspruchgenommene auch dartun, dass diese andere Ursache ernsthaft in Betracht kommt; erst dann hilft es dem Geschädigten nicht, dass der eine Geschehensablauf wahrscheinlicher ist als der andere (vgl. BGH, NJW 1978, 2032).
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

    Selbst eine größere Wahrscheinlichkeit für die Unfalldarstellung der Klägerin, die das Berufungsgericht anzunehmen scheint, würde den Anscheinsbeweis allein nicht rechtfertigen (BGHZ 24, 309, 313; Senatsurteil vom 20. Juni 1978 - VI ZR 15/77 - VersR 1978, 945; BGH, Urt. vom 17. Februar 1988 - IVa ZR 277/86 - NJW-RR 1988, 789, 790), weil die Lebenserfahrung nicht zwingend auf den von der Klägerin geschilderten Unfallhergang hinweist.
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