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   BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06   

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https://dejure.org/2007,636
BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06 (https://dejure.org/2007,636)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2007 - VI ZR 150/06 (https://dejure.org/2007,636)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - VI ZR 150/06 (https://dejure.org/2007,636)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anpassung einer Schmerzensgeldrente bei gestiegenen Lebenshaltungskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung von Schmerzensgeldrenten bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse; Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes von weniger als 25 Prozent als wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse i.S.d. § 323 Zivilprozessordnung (ZPO); Anpassung der ...

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2

  • ra.de
  • RA Kotz

    Schmerzensgeldrente - Abänderung wegen gestiegener Lebenshaltungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2
    Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen Lebenshaltungskostenindexes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Abänderung einer Schmerzensgeldrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Immaterieller Schaden - Schmerzensgeldrente

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anpassung einer Schmerzensgeldrente

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    BGB § 843, ZPO § 323
    Berücksichtigung des Lebenshaltungskostenindexes bei der Schmerzensgeldrente; Arzthaftungsrecht, Prozessrecht

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anpassung einer Schmerzensgeldrente an gestiegene Lebenshaltungskosten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldrente: Abänderung ist nur in engen Grenzen möglich

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Zur Abänderung einer Schmerzensgeldrente

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Schmerzensgeldrente erhöhen kaum möglich

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldrente erhöhen kaum möglich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Schmerzensgeldrente in engen Grenzen abänderbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2475
  • MDR 2007, 1074
  • NZV 2007, 450
  • FamRZ 2007, 1092 (Ls.)
  • VersR 2007, 961
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • LG Tübingen, 17.05.2019 - 3 O 108/18

    Zur Höhe der Hinterbliebenengelder

    Der Klägervertreter hat lediglich eine Größenordnung (5.000,- Euro) genannt, die das Gericht - auch erheblich - überschreiten kann (BGH, Urteil vom 15. Mai 2007 - VI ZR 150/06 - NJW 2007, 2475).
  • OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18

    Schadensersatz, Schmerzensgeld, Rente, Unfall, Insolvenzverfahren, Einkommen,

    Der Geschädigte soll durch die Zubilligung von Schmerzensgeld in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten zu verschaffen, die Beschwernisse, die er durch die immaterielle Beeinträchtigung erfährt, lindern (BGH, NJW 2007, 2475 Rn. 8).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert zusammen mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. BGH NJW 2007, 2475-2476 [juris Tz. 15] m.w.N.).
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 103/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zinseinkünfte

    Die Verzinsung dient bei der Rentenzahlung nur dem Zweck, eine Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente festzulegen, die eine Größenordnung erreicht, die einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag annähernd entspricht (BGH Urteil vom 15.5.2007 - VI ZR 150/06 - NJW 2007, 2475).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - L 20 AS 22/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dabei ist ungeachtet der Auszahlungsvariante unter Ausübung eines entsprechenden Schätzungsermessens die Entschädigung der Höhe nach so zu bestimmen, dass diese ihre Funktion als "billiger" Schadensausgleich erfüllen kann (BGH, Urteil 15.05.2007, Az.: VI ZR 150/06, Rz. 9, www.juris.de).

    Dadurch wird zugleich eine Benachteiligung gegenüber denjenigen Geschädigten vermieden, die wegen der Auszahlung des Festbetrages gerade die Möglichkeit zur Anlage haben (BGH, Urteil vom 15.05.2007, a.a.O., Rz. 15).

    Diese ist zwar an strenge Voraussetzungen gebunden, jedoch auch bei einer Änderung der Lebenshaltungskosten nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 15.05.2007, a.a.O., Rz. 11).

    Die Bemessung eines monatlichen Rentenbetrages ist (auch in Fällen der Kombination mit der Gewährung eines Kapital-(teil)-betrages so zu bemessen, dass er kapitalisiert der Größenordnung nach einem (ausschließlich) in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. zuletzt Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 15.05.2007 - VI ZR 150/06).

  • SG Aachen, 03.02.2009 - S 23 AS 2/08

    Zinsen aus Schmerzensgeld bleiben bei Hartz IV-Leistungen anrechnungsfrei

    Dabei ist ungeachtet der Auszahlungsvariante unter Ausübung eines entsprechenden Schätzungsermessens die Entschädigung der Höhe nach so zu bestimmen, dass diese ihre Funktion als "billiger" Schadensausgleich erfüllen kann (BGH, Urteil 15.05.2007, Az.: VI ZR 150/06, Rz. 9, www.juris.de).

    Dadurch wird zugleich eine Benachteiligung gegenüber denjenigen Geschädigten vermieden, die wegen der Auszahlung des Festbetrages gerade die Möglichkeit zur Anlage haben (BGH, Urteil vom 15.05.2007, a.a.O., Rz. 15).

    Diese ist zwar an strenge Voraussetzungen gebunden, jedoch auch bei einer Änderung der Lebenshaltungskosten nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 15.05.2007, a.a.O., Rz. 11).

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06

    Haftung des Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5

    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem in ausschließlicher Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. BGH VersR 1976, 697, 698 f.; NJW 2007, 2475, 2476 m.w.N.).

    Diese Art der Berechnung trägt der Tatsache Rechnung, dass der Geschädigte, soweit ihm Schmerzensgeldrente statt des Kapitalbetrags zuerkannt wird, gehindert ist, das Kapital gewinnbringend anzulegen, während der Schädiger die Möglichkeit hat, die Renten aufgrund einer gewinnbringenden Anlage des Kapitals zu bedienen (BGH NJW 2007, 2475, 2476).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Wird neben einem Kapitalbetrag auch eine Schmerzensgeldrente ausgeurteilt, muss der Kapitalwert der Rente ermittelt werden, da der kapitalisierte Schmerzensgeldbetrag und die Rente nur verschiedene Formen desselben Leistungsgegenstandes sind (BGH, NJW 1998, 3411; NJW 2007, 2475).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2011 - 15 U 178/09

    Schadenersatz und Schmerzensgeld für Bauarbeiter, der durch Unfall

    Auch wenn der Wert von Gesundheit und seelischem Wohlbefinden mit Vermögenswerten grundsätzlich inkommensurabel ist, soll doch der Geschädigte durch die Zubilligung von Schmerzensgeld in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten zu verschaffen, die die Beschwernisse, die er durch die immaterielle Beeinträchtigung erfährt, lindern (BGH NJW 2007, 2475).

    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert zusammen mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (BGH NJW 2007, 2475).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Wird neben einem Kapitalbetrag auch eine Schmerzensgeldrente ausgeurteilt, muss der Kapitalwert der Rente ermittelt werden, da der kapitalisierte Schmerzensgeldbetrag und die Rente nur verschiedene Formen desselben Leistungsgegenstandes sind (BGH NJW 1998, 3411; NJW 2007, 2475).

    Diese Art der Berechnung trägt aber der Tatsache Rechnung, dass der Geschädigte, soweit ihm eine Schmerzensgeldrente statt des Kapitalertrages zuerkannt wird, gehindert ist, das Kapital gewinnbringend anzulegen, während der Schädiger die Möglichkeit hat, die Rente aufgrund einer gewinnbringenden Anlage des Kapitals zu bedienen (vgl. BGH NJW 2007, 2475).

  • OLG Koblenz, 19.01.2015 - 12 U 799/14

    Zivilverfahren: Berücksichtigung einer im Zusammenhang mit einem

  • OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch des Kindes wegen schwerster hirnorganischer

  • OLG Koblenz, 02.03.2015 - 12 U 799/14
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