Rechtsprechung
   BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,636
BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06 (https://dejure.org/2007,636)
BGH, Entscheidung vom 15.05.2007 - VI ZR 150/06 (https://dejure.org/2007,636)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 2007 - VI ZR 150/06 (https://dejure.org/2007,636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anpassung einer Schmerzensgeldrente bei gestiegenen Lebenshaltungskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung von Schmerzensgeldrenten bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse; Anstieg des Lebenshaltungskostenindexes von weniger als 25 Prozent als wesentliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse i.S.d. § 323 Zivilprozessordnung (ZPO); Anpassung der ...

  • Judicialis

    BGB § 253 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253 Abs. 2
    Abänderung einer Schmerzensgeldrente ist bei einer unter 25 % liegenden Steigerung des Lebenshaltungskostenindexes in der Regel nicht gerechtfertigt

  • RA Kotz

    Schmerzensgeldrente - Abänderung wegen gestiegener Lebenshaltungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253 Abs. 2
    Abänderung einer Schmerzensgeldrente wegen gestiegenen Lebenshaltungskostenindexes

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Abänderung einer Schmerzensgeldrente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Immaterieller Schaden - Schmerzensgeldrente

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anpassung einer Schmerzensgeldrente

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    BGB § 843, ZPO § 323
    Berücksichtigung des Lebenshaltungskostenindexes bei der Schmerzensgeldrente; Arzthaftungsrecht, Prozessrecht

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anpassung einer Schmerzensgeldrente an gestiegene Lebenshaltungskosten

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldrente: Abänderung ist nur in engen Grenzen möglich

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Zur Abänderung einer Schmerzensgeldrente

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Schmerzensgeldrente erhöhen kaum möglich

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldrente erhöhen kaum möglich

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Schmerzensgeldrente in engen Grenzen abänderbar

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2475
  • MDR 2007, 1074
  • NZV 2007, 450
  • FamRZ 2007, 1092 (Ls.)
  • VersR 2007, 961
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
    Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht davon aus, dass grundsätzlich auch Schmerzensgeldrenten bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse nach Maßgabe des § 323 ZPO angepasst werden können (GSZ, BGHZ 18, 149, 167; Senatsurteil vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 - VersR 1976, 967, 969; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl.; Kap. 7 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Oetker, 4. Aufl., § 253 Rn. 62; Halm/Scheffler, DAR 2004, 71, 75; Notthoff, VersR 2003, 966, 970).

    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert zusammen mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 - aaO, S. 968 f., OLG Hamm, ZfS 2005, 122, 123; OLG München, VersR 1992, 508, m.w.N.).

  • OLG Nürnberg, 16.01.1991 - 9 U 2804/90

    Erhöhung einer Schmerzensgeldrente aufgrund einer wesentlichen Änderung im Sinne

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
    Dies wird teilweise bejaht (z.B. OLG Nürnberg, VersR 1992, 623; MünchKomm-BGB/Oetker, aaO; Halm/Scheffler, aaO, S. 76), teilweise verneint (z.B. OLG Düsseldorf, ZfS 1986, 5; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschaden, 9. Aufl., Rn. 301; Diehl, ZfS 2002, 431).

    Diese Ausgleichsmöglichkeit kann aber für den Geschädigten gemindert oder gar wertlos werden, wenn der Geldwert in erheblichem Maße sinkt (vgl. OLG Nürnberg VersR 1992, 623 f.; Halm/Scheffler, aaO, S. 76).

  • BGH, 03.07.1973 - VI ZR 60/72

    Unzulässigkeit der dynamischen Schmerzensgeldrente

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
    Die ablehnende Ansicht stützt sich u.a. auf das Urteil des erkennenden Senats vom 3. Juli 1973 (VI ZR 60/72 - VersR 1973, 1067, 1068), in dem ausgeführt ist, eine "dynamische" Schmerzensgeldrente durch Koppelung mit dem amtlichen Lebenshaltungskostenindex könne schon deshalb nicht zugebilligt werden, weil sie die Funktion der Rente als eines billigen Ausgleichs in Geld nicht zu gewährleisten vermöge; die Koppelung der Schmerzensgeldrente an die Werte des Lebenshaltungsindexes sei als untaugliches Mittel dafür zu erachten, dieser Rente im Zuge der künftigen Währungsentwicklung den Charakter der gesetzlich vorgesehenen "billigen Entschädigung in Geld" zu erhalten, weil Vermögenswerte einerseits und der Wert von Gesundheit und seelischem Wohlbefinden andererseits ihrer Natur nach von vornherein inkommensurabel seien.
  • OLG Düsseldorf, 08.03.1993 - 3 WF 210/92

    Opfergrenze; Unterhaltsleistungen; Nachehelicher Unterhalt; Abänderungsklage;

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
    Zu Unrecht beruft sich die Revision deshalb auf die Grundsätze, die etwa für Abänderungsklagen im Bereich des Unterhaltsrechts gelten (etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 520).
  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
    Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht davon aus, dass grundsätzlich auch Schmerzensgeldrenten bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse nach Maßgabe des § 323 ZPO angepasst werden können (GSZ, BGHZ 18, 149, 167; Senatsurteil vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 - VersR 1976, 967, 969; Geigel/Pardey, Der Haftpflichtprozess, 24. Aufl.; Kap. 7 Rn. 22; MünchKomm-BGB/Oetker, 4. Aufl., § 253 Rn. 62; Halm/Scheffler, DAR 2004, 71, 75; Notthoff, VersR 2003, 966, 970).
  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
    Der erkennende Senat hat bereits früher im Zusammenhang mit der Erörterung der Anforderungen an die Kapitalisierung einer Verdienstausfallrente darauf hingewiesen, dass die wirtschaftliche Entwicklung für einen gerechten Schadensausgleich durchaus in Betracht gezogen werden muss (BGHZ 79, 187, 199 f.).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
    Aus diesem Grund wird dem Geschädigten nicht angesonnen, seinen Schmerzensgeldantrag im Prozess konkret zu beziffern, und ist das Gericht an die vom Kläger genannte Mindestsumme oder Größenvorstellung nicht im Rahmen des § 308 ZPO gebunden (vgl. Senatsurteil BGHZ 132, 341, 350 ff. m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2006 - VI ZR 44/05

    Voraussetzungen eines Verteilungsverfahrens wegen nicht ausreichender

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
    Bei der vorzunehmenden Abwägung kann auch angemessen berücksichtigt werden, ob die Zahlung einer erhöhten Rente dem Schädiger billigerweise zugemutet werden kann, etwa weil die Haftungshöchstsumme des Versicherers "erschöpft" ist (dazu Notthoff, aaO, S. 969; Halm/Scheffler, aaO, S. 75), wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, dass Rentenzahlungen grundsätzlich nicht zu einer "Erschöpfung" der Versicherungssumme führen können (vgl. Senatsurteil vom 10. Oktober 2006 - VI ZR 44/05 - VersR 2006, 1679, 1680, m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2002 - VI ZR 283/02
    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
    Der Senatsbeschluss vom 28. November 2002 (VI ZR 283/02) enthält demgemäß keine Entscheidung über die Nichtannahme (so unrichtig Notthoff, aaO, S. 970), sondern lediglich den Verlustigkeits- und Kostenausspruch.
  • OLG Hamm, 12.09.2003 - 9 U 50/99

    Zahlung von Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall;

    Auszug aus BGH, 15.05.2007 - VI ZR 150/06
    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert zusammen mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 1976 - VI ZR 216/74 - aaO, S. 968 f., OLG Hamm, ZfS 2005, 122, 123; OLG München, VersR 1992, 508, m.w.N.).
  • OLG München, 24.07.1990 - 5 U 5894/89

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Stuttgart, 12.09.2001 - 4 U 258/00

    Verkehrsunfall auf einer Heimfahrt von einer auswärtigen Baustelle als

  • LG Tübingen, 17.05.2019 - 3 O 108/18

    Tödlicher Verkehrsunfall: Bemessung des Hinterbliebenengeldes für den Ehegatten,

    Der Klägervertreter hat lediglich eine Größenordnung (5.000,- Euro) genannt, die das Gericht - auch erheblich - überschreiten kann (BGH, Urteil vom 15. Mai 2007 - VI ZR 150/06 - NJW 2007, 2475).
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2013 - 1 U 136/12

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Betreten der Autobahn; Haftungsquote;

    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert zusammen mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. BGH NJW 2007, 2475-2476 [juris Tz. 15] m.w.N.).
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 103/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zinseinkünfte

    Die Verzinsung dient bei der Rentenzahlung nur dem Zweck, eine Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente festzulegen, die eine Größenordnung erreicht, die einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag annähernd entspricht (BGH Urteil vom 15.5.2007 - VI ZR 150/06 - NJW 2007, 2475).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2011 - L 20 AS 22/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dabei ist ungeachtet der Auszahlungsvariante unter Ausübung eines entsprechenden Schätzungsermessens die Entschädigung der Höhe nach so zu bestimmen, dass diese ihre Funktion als "billiger" Schadensausgleich erfüllen kann (BGH, Urteil 15.05.2007, Az.: VI ZR 150/06, Rz. 9, www.juris.de).

    Dadurch wird zugleich eine Benachteiligung gegenüber denjenigen Geschädigten vermieden, die wegen der Auszahlung des Festbetrages gerade die Möglichkeit zur Anlage haben (BGH, Urteil vom 15.05.2007, a.a.O., Rz. 15).

    Diese ist zwar an strenge Voraussetzungen gebunden, jedoch auch bei einer Änderung der Lebenshaltungskosten nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 15.05.2007, a.a.O., Rz. 11).

    Die Bemessung eines monatlichen Rentenbetrages ist (auch in Fällen der Kombination mit der Gewährung eines Kapital-(teil)-betrages so zu bemessen, dass er kapitalisiert der Größenordnung nach einem (ausschließlich) in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. zuletzt Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 15.05.2007 - VI ZR 150/06).

  • SG Aachen, 03.02.2009 - S 23 AS 2/08

    Zinsen aus Schmerzensgeld bleiben bei Hartz IV-Leistungen anrechnungsfrei

    Dabei ist ungeachtet der Auszahlungsvariante unter Ausübung eines entsprechenden Schätzungsermessens die Entschädigung der Höhe nach so zu bestimmen, dass diese ihre Funktion als "billiger" Schadensausgleich erfüllen kann (BGH, Urteil 15.05.2007, Az.: VI ZR 150/06, Rz. 9, www.juris.de).

    Dadurch wird zugleich eine Benachteiligung gegenüber denjenigen Geschädigten vermieden, die wegen der Auszahlung des Festbetrages gerade die Möglichkeit zur Anlage haben (BGH, Urteil vom 15.05.2007, a.a.O., Rz. 15).

    Diese ist zwar an strenge Voraussetzungen gebunden, jedoch auch bei einer Änderung der Lebenshaltungskosten nicht von vornherein ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 15.05.2007, a.a.O., Rz. 11).

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2007 - 7 U 251/06

    Haftung des Kinderarztes wegen unterlassener Überweisung zum Augenarzt bei U 5

    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem in ausschließlicher Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (vgl. BGH VersR 1976, 697, 698 f.; NJW 2007, 2475, 2476 m.w.N.).

    Diese Art der Berechnung trägt der Tatsache Rechnung, dass der Geschädigte, soweit ihm Schmerzensgeldrente statt des Kapitalbetrags zuerkannt wird, gehindert ist, das Kapital gewinnbringend anzulegen, während der Schädiger die Möglichkeit hat, die Renten aufgrund einer gewinnbringenden Anlage des Kapitals zu bedienen (BGH NJW 2007, 2475, 2476).

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2013 - 1 U 68/12

    Pflichten des Führers eines U-Bahn- oder Straßenbahnzuges

    Wird neben einem Kapitalbetrag auch eine Schmerzensgeldrente ausgeurteilt, muss der Kapitalwert der Rente ermittelt werden, da der kapitalisierte Schmerzensgeldbetrag und die Rente nur verschiedene Formen desselben Leistungsgegenstandes sind (BGH, NJW 1998, 3411; NJW 2007, 2475).
  • OLG München, 23.12.2022 - 13 U 1972/18

    Bemessung eines Schmerzensgeldanspruchs

    Der Geschädigte soll durch die Zubilligung von Schmerzensgeld in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten zu verschaffen, die Beschwernisse, die er durch die immaterielle Beeinträchtigung erfährt, lindern (BGH, NJW 2007, 2475 Rn. 8).
  • OLG Frankfurt, 15.06.2011 - 15 U 178/09

    Schadenersatz und Schmerzensgeld für Bauarbeiter, der durch Unfall

    Auch wenn der Wert von Gesundheit und seelischem Wohlbefinden mit Vermögenswerten grundsätzlich inkommensurabel ist, soll doch der Geschädigte durch die Zubilligung von Schmerzensgeld in die Lage versetzt werden, sich Erleichterungen und andere Annehmlichkeiten zu verschaffen, die die Beschwernisse, die er durch die immaterielle Beeinträchtigung erfährt, lindern (BGH NJW 2007, 2475).

    Bei einer Gesamtentschädigung aus Schmerzensgeldkapital und Schmerzensgeldrente muss der monatliche Rentenbetrag so bemessen werden, dass er kapitalisiert zusammen mit dem zuerkannten Kapitalbetrag einen Gesamtbetrag ergibt, der in seiner Größenordnung einem ausschließlich in Kapitalform zuerkannten Betrag zumindest annähernd entspricht (BGH NJW 2007, 2475).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2010 - 1 U 57/10
    Wird neben einem Kapitalbetrag auch eine Schmerzensgeldrente ausgeurteilt, muss der Kapitalwert der Rente ermittelt werden, da der kapitalisierte Schmerzensgeldbetrag und die Rente nur verschiedene Formen desselben Leistungsgegenstandes sind (BGH NJW 1998, 3411; NJW 2007, 2475).

    Diese Art der Berechnung trägt aber der Tatsache Rechnung, dass der Geschädigte, soweit ihm eine Schmerzensgeldrente statt des Kapitalertrages zuerkannt wird, gehindert ist, das Kapital gewinnbringend anzulegen, während der Schädiger die Möglichkeit hat, die Rente aufgrund einer gewinnbringenden Anlage des Kapitals zu bedienen (vgl. BGH NJW 2007, 2475).

  • OLG Koblenz, 19.01.2015 - 12 U 799/14

    Zivilverfahren: Berücksichtigung einer im Zusammenhang mit einem

  • OLG Zweibrücken, 28.06.2023 - 7 U 106/21

    Ansprüche eines Baufachwerkers im Zusammenhang mit der Explosion einer

  • OLG Stuttgart, 12.01.2010 - 1 U 107/09

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch des Kindes wegen schwerster hirnorganischer

  • OLG Koblenz, 02.03.2015 - 12 U 799/14
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht