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   BGH, 11.07.1958 - VI ZR 150/57   

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BGH, 11.07.1958 - VI ZR 150/57 (https://dejure.org/1958,1482)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1958 - VI ZR 150/57 (https://dejure.org/1958,1482)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1958 - VI ZR 150/57 (https://dejure.org/1958,1482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 1590
  • MDR 1958, 763
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 13.07.1906 - VII 410/05

    Nebenintervention; Einlegung von Rechtsmitteln

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VI ZR 150/57
    Für einen prozessualen Akt ist erforderlich, daß einmal der wirkliche Wille zur Vornahme dieses Aktes vorliegt und weiter, daß er klar und unmittelbar nach dem Wortlaut der Prozeßerklärung zum Ausdruck kommt (BGH LM ZPO § 233 Nr. 21,§ 519 Nr. 2; entsprechend schon RGZ 64, 67, 71; vgl. auch RGZ 160, 241, 242 und Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. § 59, 1 S. 261).
  • RG, 04.04.1939 - I 195/38

    1. Kann eine Verpflichtung, nicht im Urkundenprozeß zu klagen, durch Vertrag

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VI ZR 150/57
    Für einen prozessualen Akt ist erforderlich, daß einmal der wirkliche Wille zur Vornahme dieses Aktes vorliegt und weiter, daß er klar und unmittelbar nach dem Wortlaut der Prozeßerklärung zum Ausdruck kommt (BGH LM ZPO § 233 Nr. 21,§ 519 Nr. 2; entsprechend schon RGZ 64, 67, 71; vgl. auch RGZ 160, 241, 242 und Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 7. Aufl. § 59, 1 S. 261).
  • RG, 29.09.1934 - V B 20/34

    Sind als Berufungsbegründung auch Ausführungen zu berücksichtigen, die der

    Auszug aus BGH, 11.07.1958 - VI ZR 150/57
    Es ist ohne Bedeutung, daß ein zu einem anderen Zweck gefertigter Schriftsatz des Berufungsklägers auch Ausführungen enthält, die inhaltlich als Berufungsbegründung ausreichen würden (RGZ 145, 175, 176), sofern dieser Schriftsatz nicht auch erkennbarerweise eine Berufungsbegründung darstellen soll.
  • BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00

    Einzelanweisung an eine erfahrene Bürokraft; Büroorganisation hinsichtlich

    Mit einer solchen bislang nicht vorgefallenen Eigenmächtigkeit brauchte er nicht zu rechnen (vgl. BAG NJW 82, 72 Nr. 33 LS; auch BGH, Urt. v. 11. Juli 1958 - VI ZR 150/57, NJW 1968, 1590).
  • BGH, 23.11.2000 - IX ZB 83/00
    Mit einer solchen bislang nicht vorgefallenen Eigenmächtigkeit brauchte er nicht zu rechnen (vgl. BAG NJW 82, 72 Nr. 33 LS; auch BGH, Urt. v. 11. Juli 1958 - VI ZR 150/57, NJW 1968, 1590).
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