Rechtsprechung
BGH, 26.09.1978 - VI ZR 150/77 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Niederreißen eines nicht hierzu bestimmten Gebäudes durch ein Abbruchunternehmen - Übertragung der gesetzlichen Regelung auf einen gesetzlich nicht geregelten Sachverhalt
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 836
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abbrucharbeiten - Einsturz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1979, 309
- MDR 1979, 130
- VersR 1978, 1160
- BauR 1979, 78
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 18.06.1968 - VI ZR 153/67
Ersatz des durch Einsturz eines Giebels verursachten Schadens - Mangelhafte …
Auszug aus BGH, 26.09.1978 - VI ZR 150/77
Der hierin geregelten Haftung des Gebäudebesitzers liegt der Gedanke zugrunde, daß jeder für den durch seine Sachen verursachten Schaden einzustehen hat, soweit er ihn bei billiger Rücksichtnahme hätte verhüten können (BGHZ 58, 149, 156; Senatsurteil vom 18. Juni 1968 - VI ZR 153/67 = VersR 1968, 972, jeweils m.w.Nachw.).Diese Schutzzweckbeschränkung berührt nicht die Frage, ob der Gebäudebesitzer in derartigen Fällen Dritten aus § 836 BGB haftet oder nicht (für eine Haftung z.B. Senatsurteil vom 18. Juni 1968 - VI ZR 153/67 = a.a.O.; vgl. auch RG WarnRspr 1919, Nr. 169).
- BGH, 28.02.1956 - VI ZR 354/54
Anforderungen an Sachkenntnis des Inhabers eines Gewerbebetriebs
Auszug aus BGH, 26.09.1978 - VI ZR 150/77
Er darf keinesfalls blindlings Anweisungen des Bestellers befolgen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1956 - VI ZR 354/54 = VersR 1956, 288 und vom 23. Juni 1960 - VII ZR 71/59 - VersR 1960.761, 762). - BGH, 23.06.1960 - VII ZR 71/59
Auszug aus BGH, 26.09.1978 - VI ZR 150/77
Er darf keinesfalls blindlings Anweisungen des Bestellers befolgen (vgl. BGH, Urteile vom 28. Februar 1956 - VI ZR 354/54 = VersR 1956, 288 und vom 23. Juni 1960 - VII ZR 71/59 - VersR 1960.761, 762). - BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70
Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück
Auszug aus BGH, 26.09.1978 - VI ZR 150/77
Der hierin geregelten Haftung des Gebäudebesitzers liegt der Gedanke zugrunde, daß jeder für den durch seine Sachen verursachten Schaden einzustehen hat, soweit er ihn bei billiger Rücksichtnahme hätte verhüten können (BGHZ 58, 149, 156; Senatsurteil vom 18. Juni 1968 - VI ZR 153/67 = VersR 1968, 972, jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 11.05.1976 - VI ZR 210/73
Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Beauftragung eines Architekten
Auszug aus BGH, 26.09.1978 - VI ZR 150/77
Besondere Gefahrenabwendungspflichten bestanden demgegenüber für die Beklagte nicht, zumal sie mit der Ausführung der Arbeiten zwei bedeutende Bauunternehmen beauftragt hatte und nicht ersichtlich ist, daß sie die Gefahr hätte sehen oder Anlaß zu Zweifeln hätte haben müssen, daß ihre Auftragnehmer bzw. deren Subunternehmer, wie hier die Klägerin, den erkennbaren Gefahren und Sicherungserfordernissen nicht in genügender Weise Rechnung tragen würden (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1976 - VI ZR 210/73 = VersR 1976, 954, 955 - BauR 1976, 441, 442).
- BGH, 28.01.2016 - I ZR 60/14
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Kranunternehmers: Wirksamkeit einer …
Dies ist deshalb gerechtfertigt, weil der Kranunternehmer durch den Kraneinsatz - ebenso wie ein Abbruchunternehmer, der mit schwerem Gerät ein Gebäude abbricht - neue, vom Auftraggeber nicht beherrschbare Gefahren schafft (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1978 - VI ZR 150/77, NJW 1979, 309, 310). - BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83
Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant - …
Vielmehr ist die Streupflicht wie die Verkehrssicherungspflicht allgemein, auf den Umfang begrenzt, was "billige Rücksicht nach der Verkehrsauffassung" gebietet (st. Rspr. BGHZ 58, 149, 156 und Senatsurteile vom 11. April 1978 - VI ZR 259/76 - VersR 1978, 721 und vom 26. September 1978 - VI ZR 150/77 - VersR 1978, 1160, 1161 - beide m.w.N.). - OLG Rostock, 15.09.2003 - 3 U 58/03
Haftung eines Zeltbesitzers dessen Zelt gegen ein benachbartes Gebäde geweht wird …
Es hat sich hier nicht etwa eine atypische Gefahr realisiert, wie etwa bei einem Abbruch eines Gebäudes (vgl. dazu BGH VersR 1987, 1096, 1097; 1978, 1160). - OLG Rostock, 27.03.2003 - 1 U 118/01
Zum Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers wegen eines Arbeitsunfalls - …
Gegenstand der Arbeit kann die Bearbeitung des Werks (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 152), sein Abbruch (BGH, NJW 1979, 309) oder - wie hier - seine Errichtung sein (Beschluß des Senats vom 30.06.1999 - 1 U 161/97).Wegen der deshalb dem Unternehmer seinerseits obliegenden Verpflichtung, sich vor Beginn der Arbeiten und auch noch während ihrer Ausführung ständig zu vergewissern, ob er die Arbeiten gefahrlos durchführen kann, kommt eine Haftung nach § 836 BGB somit grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn das zum Schaden führende Ereignis unabhängig von den Arbeiten des Unternehmers eingetreten ist (BGH, NJW 1979, 309).
- OLG Stuttgart, 25.03.1998 - 4 U 228/97
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Verwendung von AGB ; Schutzpflicht für …
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