Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1351
BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93 (https://dejure.org/1994,1351)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1994 - VI ZR 150/93 (https://dejure.org/1994,1351)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 (https://dejure.org/1994,1351)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1351) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Pflicht des Endprodukteherstellers bei erkannter Gefahr durch Zubehörteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Produkthaftung: Gefahrabwendungspflicht eines Endprodukteherstellers hinsichtlich eines nicht von ihm hergestellten Zubehörteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kan.de PDF, S. 32 (Kurzinformation)

    Schadensersatzrecht / Verkehrssicherungspflicht: Pflichten des Herstellers eines

  • silo.tips (Ausführliche Zusammenfassung)

    Schadensersatzrecht / Verkehrssicherungspflicht: Pflichten des Herstellers eines Atemüberwachungsgeräts

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 3349
  • ZIP 1994, 1960
  • MDR 1995, 46
  • VersR 1994, 1481
  • WM 1994, 2288
  • BB 1994, 2307
  • DB 1994, 2441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.1967 - VII ZR 8/65

    Darlegungs- und Beweislast bei Mängeln eines Werks

    Auszug aus BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist bereits darauf hingewiesen worden, daß es nicht genügt, DIN-Normen zu erfüllen, wenn die technische Entwicklung darüber hinausgegangen ist (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1967 - VII ZR 8/65 - VersR 1967, 1194, 1195; vgl. auch Eiermann, Die Berufsgenossenschaft 1977, S. 512).
  • BGH, 17.10.1989 - VI ZR 258/88

    Pferdebox - § 823 Abs. 1 BGB, Produzentenhaftung, Konstruktionsfehler, Maßstab

    Auszug aus BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
    Ein Hersteller muß nämlich einen erkannten Produktmangel bereits dann abstellen, wenn seine Konkurrenten ihre Produkte noch nicht umgestellt haben (vgl. Senatsurteil vom 17. Oktober 1989 - VI ZR 258/88 - Pferdebox - VersR 1989, 1307, 1308) und wenn noch keine neue DIN-Norm erlassen ist.
  • BGH, 03.06.1975 - VI ZR 192/73

    Persönlicher Geltungsbereich der Produkthaftung; Haftung eines

    Auszug aus BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
    Wäre das der Fall gewesen, dann hätte sie selbst zügig neue Konstruktionspläne für die Zuleitungen entwerfen und auf deren umgehende Umsetzung drängen müssen (vgl. zu den Pflichten bei der Vergabe von Auftragsfertigungen Senatsurteil vom 3. Juni 1975 - VI ZR 192/72 - Spannkupplung - VersR 1975, 922, 923 und Schmidt-Salzer, a.a.O.).
  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
    Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob es überhaupt eine Möglichkeit gab, auf einem Aufkleber für das Gerät und/oder einem Warnschild für das Kabel eine so deutliche und plausible Gefahrenwarnung unterzubringen, daß man für den Fall der Nichtbeachtung davon ausgehen könnte, es spreche, wie in dem von dem erkennenden Senat entschiedenen Kindertee-Fall (BGHZ 116, 60, 73), eine tatsächliche Vermutung dafür, daß die Warnung beachtet worden wäre.
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 65/86

    Pflicht des Herstellers zur Produktbeobachtung

    Auszug aus BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
    12 1. Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß die Beklagte verpflichtet war, im Rahmen des ihr Zumutbaren alle Gefahren abzuwenden, die sich bei der Benutzung ihres Atemüberwachungsgerätes ergaben und von denen sie im Rahmen der Produktbeobachtung Kenntnis erhalten hatte (Senatsurteil vom 9. Dezember 1986 - VI ZR 65/86 - Motorrad-Lenker-Verkleidung - VersR 1987, 312, 313).
  • BGH, 14.03.1974 - VI ZR 192/72

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem über die Fahrbahn laufenden

    Auszug aus BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93
    Wäre das der Fall gewesen, dann hätte sie selbst zügig neue Konstruktionspläne für die Zuleitungen entwerfen und auf deren umgehende Umsetzung drängen müssen (vgl. zu den Pflichten bei der Vergabe von Auftragsfertigungen Senatsurteil vom 3. Juni 1975 - VI ZR 192/72 - Spannkupplung - VersR 1975, 922, 923 und Schmidt-Salzer, a.a.O.).
  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Dabei darf der insoweit maßgebliche Stand der Wissenschaft und Technik nicht mit Branchenüblichkeit gleichgesetzt werden; die in der jeweiligen Branche tatsächlich praktizierten Sicherheitsvorkehrungen können durchaus hinter der technischen Entwicklung und damit hinter den rechtlich gebotenen Maßnahmen zurückbleiben (vgl. Senatsurteile vom 17. Oktober 1989 - VI ZR 258/88 - aaO, S. 1308; vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - VersR 1994, 1481, 1482; BGH, Urteil vom 28. September 1970 - VIII ZR 166/68 - VersR 1971, 80, 82; OLG Schleswig aaO, S. 692; Schmidt-Salzer, aaO, 1. Teil, Rn. 4.762 f., 4.791; Hörl, aaO, S. 124).

    Lassen sich mit der Verwendung eines Produkts verbundene Gefahren nach dem Stand von Wissenschaft und Technik durch konstruktive Maßnahmen nicht vermeiden oder sind konstruktive Gefahrvermeidungsmaßnahmen dem Hersteller nicht zumutbar und darf das Produkt trotz der von ihm ausgehenden Gefahren in den Verkehr gebracht werden, so ist der Hersteller grundsätzlich verpflichtet, die Verwender des Produkts vor denjenigen Gefahren zu warnen, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch oder nahe liegendem Fehlgebrauch drohen und die nicht zum allgemeinen Gefahrenwissen des Benutzerkreises gehören (vgl. Senatsurteile BGHZ 105, 346, 351 ; 106, 273, 283 ; 116, 60, 65, 67 ; vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - NJW 1981, 2514, 2515 ; vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 187/85 - NJW 1987, 372, 373;vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - VersR 1994, 1481, 1483 und vom 18. Mai 1999 - VI ZR 192/98 - VersR 1999, 890, 891 ; BGH, BGHZ 64, 46, 49 ; Foerste, aaO, § 24 Rn. 171 ff., 225; MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 636, 638; Kullmann/Pfister, aaO, Kza 1520, S. 38 ff.; Schmidt-Salzer, aaO, Rn. 4.780, 4.1114; Staudinger/Oechsler, aaO, § 3 ProdHaftG, Rn. 46 ff.; Taschner/Frietsch, aaO, Einführung Rn. 61, 73, 74; Meyer, aaO, 1992, S. 5 ff.; Hörl, aaO, S. 134 ff.; Fürer, Die zivilrechtliche Haftung für Raucherschäden, 2005, S. 121 f.).

  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit

    Er ist vielmehr verpflichtet, auch nach diesem Zeitpunkt alles zu tun, was ihm nach den Umständen zumutbar ist, um Gefahren abzuwenden, die sein Produkt erzeugen kann (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 80, 199, 202 und vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - VersR 1994, 1481, 1482 ; so schon RGZ 163, 21, 26; RG, DR 1940, 1293).

    Sie können etwa dann weiter gehen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Warnung, selbst wenn sie hinreichend deutlich und detailliert erfolgt (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 99, 167, 181 ; 116, 60, 68 und vom 11. Juli 1972 - VI ZR 194/70 - VersR 1972, 1075, 1076; Sack, BB 1985, 813, 817), den Benutzern des Produkts nicht ausreichend ermöglicht, die Gefahren einzuschätzen und ihr Verhalten darauf einzurichten (vgl. etwa Senatsurteil vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - aaO, S. 1483; MünchKomm-BGB/Wagner, 4. Aufl., § 823, Rn. 257 ff.; Bodewig, Der Rückruf fehlerhafter Produkte, 1999, S. 257, 268).

  • BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung,

    Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen naheliegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; Senatsurteile vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - NJW 1981, 2514, 2515 und vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - NJW 1994, 3349, 3350).
  • OLG Hamm, 21.12.2010 - 21 U 14/08

    Schadensersatzansprüche wegen eines Konstruktionsfehlers des Sicherheitsventils

    Ihre Einhaltung genügt aber nicht, wenn die technische Entwicklung oder die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Normen hinausgegangen sind oder wenn sich bei der Benutzung des Produkts Gefahren gezeigt haben (Produktbeobachtungspflicht), die in den Normen noch nicht berücksichtigt sind (BGH, NJW 1994, 3349 ff.; Palandt-Sprau, BGB, 69. Aufl., § 3 ProdHaftG Rnd.4).
  • LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10

    Regress - Produkthaftung - Konstruktionsfehler einer Fenster- und

    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Herstellers auszugehen ist (BGH NJW 1994, 3349; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 1584; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).
  • OLG Koblenz, 29.08.2005 - 12 U 538/04

    Produkthaftung: Bedienungsfehler trotz deutlicher Gefahrenhinweise in

    Eine solche Warnpflicht besteht nicht nur in Bezug auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts; sie erstreckt sich innerhalb des allgemeinen Verwendungszwecks auch auf einen nahe liegenden Fehlgebrauch (BGHZ 105, 346, 351; 106, 273, 283; 116, 60, 65, 67; BGH NJW 1981, 2514, 2515; 1994, 3349, 3350; 1999, 2815, 2816).

    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auszugehen ist (vgl. BGH NJW 1994, 3349, 3350; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).

  • OLG Bamberg, 26.10.2009 - 4 U 250/08

    Instruktionspflicht des Herstellers von Fertigbeton gegenüber einem

    Entgegen der Ansicht der Berufung sind im Streitfall auch nicht die Grenzen zum Ausschlusstatbestand eines äußerst leichtfertigen Fehlgebrauchs (vgl. dazu etwa BGH NJW 1981, 2514, 2515; 1994, 3349, 3350) überschritten.
  • BGH, 19.01.1995 - VII ZR 131/93

    Umfang der Gewährleistung des Unternehmers; Schallschutzmangel bei einer

    Bei alledem ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Senats die anerkannten Regeln der Technik nicht ausschließlich in förmlich veröffentlichten Vorschriften niedergelegt und solche Bestimmungen nicht selten durch den neuesten Stand der Technik überholt sind (Urteil vom 20. März 1986 - VII ZR 81/85 - aaO.; zu letzterem Gesichtspunkt vgl. auch: BGH Urteil vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 = NJW 1994, 3349).
  • BGH, 14.05.1996 - VI ZR 158/95

    Haftung des Zulieferers für die Mangelfreiheit von Produkten

    24 Zwar können Instruktions- und Warnpflichten des Herstellers deutlich herabgesetzt sein, wenn das Produkt an Fachpersonen in Verkehr gebracht wird (vgl. z.B. Senatsurteile vom 7. Juli 1981 - VI ZR 62/80 - VersR 1981, 957, 958 und vom 5. Mai 1992 - VI ZR 188/91 - VersR 1992, 1010, 1012); sie sind aber keineswegs schon allgemein deshalb ausgeschlossen, weil das betreffende Produkt von Fachpersonal gehandhabt wird (vgl. z.B. Senatsurteile vom 7. Dezember 1993 - VI ZR 74/93 - VersR 1994, 319 ff. und vom 27. September 1994 - VI ZR 150/93 - VersR 1994, 1481 ff.).
  • LG Bonn, 16.05.2008 - 3 O 503/07

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines auf einem

    Soweit die Klägerin unter Berufung auf BGH NJW 1994, 3349 a.E. meint, für die beiden Kinder habe es sich bei dem Grundstück der Beklagten nicht um ein fremdes, sondern regelmäßig genutztes Grundstück gehandelt, scheidet diese Annahme bereits auch deshalb aus.
  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 21 U 144/09

    Schmerzensgeldanspruch bei Unfall infolge eines Konstruktionsfehlers einer

  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96

    Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer

  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 3 U 11/99

    Warnpflicht bei Medizinprodukten

  • LG Essen, 25.02.2020 - 4 O 108/19

    Schmerzensgeld für Inverkehrbringung eines schadstoffbelasteten Möbelstücks

  • OLG Schleswig, 07.04.2005 - 11 U 132/98
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht