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   BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78   

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https://dejure.org/1979,165
BGH, 20.03.1979 - VI ZR 152/78 (https://dejure.org/1979,165)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1979 - VI ZR 152/78 (https://dejure.org/1979,165)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78 (https://dejure.org/1979,165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Nichtanlegung von Sicherheitsgurten während der Fahrt - Minderung eines Ersatzanspruches wegen Mitverschuldens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Überholenden mit einem nicht ganz rechts fahrenden Fahrzeug des Gegenverkehrs; Mitverschulden bei fehlendem Sicherheitsgurt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Gurtpflicht

Papierfundstellen

  • BGHZ 74, 25
  • NJW 1979, 1363
  • MDR 1979, 660
  • VersR 1979, 528
  • DB 1979, 2272
 
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Wird zitiert von ... (59)

  • BGH, 12.12.2006 - VI ZR 75/06

    Sorgfaltspflichten beim mehrspurigen Abbiegen

    Außerdem ist der rechts eingeordnete Fahrzeugführer durch das Rechtsfahrgebot in § 2 Abs. 2 Satz 1 StVO gehalten, beim Abbiegen die ihm mögliche rechte Position einzunehmen (zum Rechtsfahrgebot vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1990 - VI ZR 124/89 - VersR 1990, 537 und vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78 - VersR 1979, 528, 529 m. w. N.).
  • BGH, 28.02.2012 - VI ZR 10/11

    Zur Haftungskürzung wegen Mitverschuldens bei Nichtanlegen des Sicherheitsgurts

    Daraus folgt, dass den Insassen eines Pkw, der entgegen § 21a Abs. 1 Satz 1 StVO während der Fahrt den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, im Falle einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls nur dann eine anspruchsmindernde Mithaftung trifft, wenn im Einzelfall festgestellt ist, dass nach der Art des Unfalls die erlittenen Verletzungen tatsächlich verhindert worden oder zumindest weniger schwerwiegend gewesen wären, wenn der Verletzte zum Zeitpunkt des Unfalls angeschnallt gewesen wäre (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78, BGHZ 74, 25, 33 und vom 1. April 1980 - VI ZR 40/79, VersR 1980, 824 f.).

    Das wäre zur Begründung einer darauf gestützten Mithaftung jedoch erforderlich gewesen, zumal vorliegend gerade auch angesichts der hohen Aufprallgeschwindigkeit zweifelhaft sein könnte, inwieweit das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts für die eingetretenen Verletzungen ursächlich war (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1979 - VI ZR 152/78, aaO).

  • OLG Schleswig, 05.06.2013 - 7 U 11/12

    Fahrradunfall ohne Helm - Mitverschulden an der Kopfverletzung?

    Dafür würden Gründe der Rechtssicherheit und Praktikabilität sprechen, die der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 10.04.1979, VI ZR 146/78, NJW 1979, 1363-1366; ebenso Greger, Zivilrechtliche Haftung im Straßenverkehr, 1985, Band 2, § 9 Rn 37 f) für die Frage der Anschnallpflicht in Personenkraftwagen als entscheidend betrachtet habe (vgl. OLG Nürnberg DAR 1991, 173; OLG Stuttgart VRS 97, 15).
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