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   BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13   

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https://dejure.org/2014,16455
BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13 (https://dejure.org/2014,16455)
BGH, Entscheidung vom 27.05.2014 - VI ZR 153/13 (https://dejure.org/2014,16455)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13 (https://dejure.org/2014,16455)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseveröffentlichung: Zwingende Beurteilung der beanstandeten Äußerung im Gesamtzusammenhang

  • Telemedicus

    Maßstab bei herabwürdigender Äußerung

  • Telemedicus

    Maßstab bei herabwürdigender Äußerung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Die angeblich rufschädigende Wirkung einer öffentlichen Äußerung ist im Zusammenhang zu bewerten, nicht isoliert

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der gefallenen Äußerung im Zusammenhang bei der Deutung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung; Freistellung von Rechtsanwaltskosten wegen außergerichtlicher Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs und Widerrufsanspruchs

  • kanzlei.biz

    Zur Beurteilung einer Äußerung in einer Presseveröffentlichung

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 823 BGB

  • rewis.io

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presseveröffentlichung: Zwingende Beurteilung der beanstandeten Äußerung im Gesamtzusammenhang

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Sinn der Äußerung in einer Presseveröffentlichung ist stets unter Berücksichtigung des Kontextes zu ermitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der gefallenen Äußerung im Zusammenhang bei der Deutung des Sinnes einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung; Freistellung von Rechtsanwaltskosten wegen außergerichtlicher Geltendmachung eines Gegendarstellungsanspruchs und Widerrufsanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • internet-law.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Wann ist eine Äußerung herabwürdigend?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Äußerung in einer Presseveröffentlichung richtet sich nach dem gesamten Kontext - keine isolierte Betrachtung einzelner Aussagen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Bewertung einer Äußerung muss im Kontext erfolgen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Maßstab bei Deutung einer Äußerung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur Beurteilung einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sinn einer Presseveröffentlichung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsurteil - und das Berufungsbegehren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der Sinn einer in einer Presseveröffentlichung enthaltenen Äußerung ist stets im Gesamtzusammenhang zu deuten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Äußerung in einer Presseveröffentlichung darf nicht aus dem Kontext gelöst werden

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch Äußerungen in Presseveröffentlichungen?

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Keine isolierte Betrachtung von Äußerungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Äußerungen in Presseartikeln müssen nach ihrem Kontext gedeutet werden

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Äußerung in einer Presseveröffentlichung darf nicht aus dem Kontext gelöst werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 3154
  • MDR 2014, 1026
  • GRUR 2014, 1021
  • VersR 2014, 970
  • K&R 2014, 589
  • afp 2014, 449
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.05.2011 - IV ZR 59/09

    Wiedergabe der Berufungsanträge im Berufungsurteil; Risikobegrenzung des

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13
    Zutreffend ist freilich, dass ein Berufungsurteil, das das Berufungsbegehren nicht erkennen lässt, nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Revisionsinstanz bereits aus diesem Grund aufzuheben ist (Senatsurteil vom 30. September 2003 - VI ZR 438/02, BGHZ 156, 216, 217 f.; BGH, Urteile vom 25. Mai 2011 - IV ZR 59/09, VersR 2011, 1005 Rn. 8 f.; vom 13. Januar 2004 - XI ZR 5/03, NJW-RR 2004, 573 f.; vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 122/03, NJW-RR 2004, 494; vom 26. Februar 2003 - VIII ZR 262/02, BGHZ 154, 99, 100 f.).

    Vielmehr reicht es aus, wenn dem Berufungsurteil das Berufungsbegehren mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann (BGH, Urteil vom 25. Mai 2011 - IV ZR 59/09, VersR 2011, 1005 Rn. 10).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13
    Aus der maßgeblichen Sicht des Durchschnittsempfängers (vgl. Senatsurteil vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 6 mwN) ist Gegenstand des Artikels die - zunächst neutrale - Darstellung eines Streits über die Autorisierung des von der Klägerin gegebenen Interviews.
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

    Auszug aus BGH, 27.05.2014 - VI ZR 153/13
    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. Senatsurteile vom 22. September 2009 - VI ZR 19/08, VersR 2009, 1545 Rn. 11; vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07, VersR 2008, 793 Rn. 20; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 252/93, VersR 1994, 1120, 1121; BVerfG, NJW 2013, 217 Rn. 20 jeweils mwN).
  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 20; vom 16. November 2004 - VI ZR 298/03, AfP 2005, 70, 73; vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13, AfP 2014, 449 Rn. 13; BVerfG, NJW 2013, 217, 218).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    (1) Bei der Erfassung des Aussagegehalts, die in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (Senatsurteile vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 21 und vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13, VersR 2014, 970 Rn. 13; jeweils mwN), muss eine beanstandete Äußerung ausgehend von dem Verständnis eines unbefangenen Durchschnittslesers und dem allgemeinen Sprachgebrauch stets in dem Gesamtzusammenhang beurteilt werden, in dem sie gefallen ist.

    Sie darf nicht aus dem sie betreffenden Kontext herausgelöst einer rein isolierten Betrachtung zugeführt werden (st. Rspr.; z.B. Senatsurteile vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 6; vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, aaO, 20; vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13, aaO; jeweils mwN).

  • BGH, 21.06.2016 - VI ZR 403/14

    Haftung wegen des Einsperrens von Schiffen: Pflicht des Berufungsgerichts zur

    Ohne die Wiedergabe der Anträge leidet das Berufungsurteil zwar regelmäßig an einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führt (vgl. Senatsurteil vom 27. Mai 2014 - VI ZR 153/13, VersR 2014, 970 Rn. 9; BGH, Urteile vom 6. Februar 2013 - I ZR 13/12, GRUR 2013, 1069 Rn. 15 - Basis3; vom 1. Juli 2015 - VIII ZR 278/13, Grundeigentum 2015, 1525 Rn. 13; jeweils mwN).
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