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   BGH, 21.05.1996 - VI ZR 161/95   

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https://dejure.org/1996,10734
BGH, 21.05.1996 - VI ZR 161/95 (https://dejure.org/1996,10734)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1996 - VI ZR 161/95 (https://dejure.org/1996,10734)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - VI ZR 161/95 (https://dejure.org/1996,10734)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen der Beschädigung einer Fossiliensammlung - Vorliegen eines Verschuldens - Vorhersehbarkeit nach der Lebenserfahrung - Vermeidbarkeit der Berührung der Fossilienplatten - Zusätzliches Kriterium einer Gehbehinderung - Entbehrlichkeit einer Absicht für ...

  • rabüro.de

    Zur Haftung wegen Beschädigung einer Fossiliensammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 980
  • NJW-RR 1996, 981
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74

    Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - VI ZR 161/95
    Daß sich ein solches Geschehen ereignen könnte, war entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten nach der Lebenserfahrung vom Beklagten als naheliegende Möglichkeit (zu dieser Voraussetzung s. Senatsurteil vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 - VersR 1975, 812) vorauszusehen; Anhaltspunkte dafür, daß sich der Sturz der Platten etwa infolge unvorhersehbarer Umstände ereignet habe, sind nicht ersichtlich.
  • BGH, 21.05.1963 - VI ZR 254/62

    Ritterspiele - Analoge Anwendung von §§ 829, 828 Abs. 1 BGB bei über 7jährigem

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - VI ZR 161/95
    Von einem Verstoß gegen das Sorgfaltsgebot ist auszugehen, wenn nach einem objektivierten Beurteilungsmaßstab der Handelnde in seiner konkreten Lage den drohenden rechtswidrigen Erfolg seines Verhaltens voraussehen und ihn vermeiden konnte (vgl. BGHZ 39, 281, 285/286; Senatsurteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93 - VersR 1994, 996 f).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus BGH, 21.05.1996 - VI ZR 161/95
    Von einem Verstoß gegen das Sorgfaltsgebot ist auszugehen, wenn nach einem objektivierten Beurteilungsmaßstab der Handelnde in seiner konkreten Lage den drohenden rechtswidrigen Erfolg seines Verhaltens voraussehen und ihn vermeiden konnte (vgl. BGHZ 39, 281, 285/286; Senatsurteil vom 31. Mai 1994 - VI ZR 233/93 - VersR 1994, 996 f).
  • SG Mannheim, 02.10.2013 - S 8 R 1769/12

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sozialversicherungspflicht -

    Ein Verstoß gegen das Sorgfaltsverbot liegt vor, wenn nach einem objektivierten Beurteilungsmaßstab der Handelnde in seiner konkreten Lage den drohenden Erfolg seines Verhaltens voraussehen und vermeiden konnte (BGH, Urt. v. 21.5.1996, VI ZR 161/95).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2023 - 5 U 20/22

    Schadensersatzanspruch eines Autokäufers gegenüber dem Hersteller aufgrund des

    Wie bei allen Verschuldensgraden sind auch bei der einfachen Fahrlässigkeit kognitive und voluntative Voraussetzungen zu unterscheiden, die herkömmlich mit den Begriffen Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit umschrieben werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1996 - VI ZR 161/95, NJW-RR 1996, 980; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Juli 2022, Az. 25 U 49/22, BeckRS 2022, 18725 Rn. 43; MüKoBGB/Grundmann, 9. Aufl. 2022, § 276 Rn. 53).
  • OLG Koblenz, 12.10.2022 - 5 U 1188/22
    Wie bei allen Verschuldensgraden sind auch bei der einfachen Fahrlässigkeit kognitive und voluntative Voraussetzungen zu unterscheiden, die herkömmlich mit den Begriffen Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit umschrieben werden (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.1996 - VI ZR 161/95, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 27.07.2022 - 25 U 49/22, BeckRS 2022, 18725 Rn. 43; MüKoBGB/Grundmann, 9. Aufl., § 276 Rn. 53).
  • OLG Koblenz, 26.05.2023 - 16 U 1375/22

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verkaufs eines PKW mit einer eingebauten

    Wie bei allen Verschuldensgraden sind auch bei der einfachen Fahrlässigkeit kognitive und voluntative Voraussetzungen zu unterscheiden, die herkömmlich mit den Begriffen Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit umschrieben werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1996, Az.: VI ZR 161/95, Rn. 9).
  • OLG Celle, 29.08.2001 - 20 U 16/01

    Schadensersatz; Fahrlässigkeit; Fondue; Stillschweigender Haftungsausschluss;

    Bei der Frage eines den Fahrlässigkeitsvorwurf begründenden Verstoßes gegen das Sorgfaltsgebot ist auf einen objektiven Beurteilungsmaßstab abzustellen, mit dem zu fragen ist, ob der Beklagte aufgrund der tatsächlichen Begebenheit nach der Lebenserfahrung mit dem Schadenseintritt als nahe liegende Möglichkeit rechnen konnte (BGH NJW-RR 1996, 980).
  • OLG Koblenz, 14.06.2023 - 3 U 1775/22

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verkauf eines PKW mit eingebauter

    Fahrlässigkeit setzt sowohl Voraussehbarkeit als auch Vermeidbarkeit des pflichtwidrigen Erfolgs voraus, d. h. die Beklagte handelte nur dann fahrlässig, wenn sie die Rechtswidrigkeit erkennen und den Eintritt des schädigenden Erfolgs vermeiden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.1996 - VI ZR 161/95, NJW-RR 1996, 980 ; OLG Hamm, Beschluss vom 27.07.2022 - 25 U 49/22, BeckRS 2022, 18725 Rn. 43; BeckOK/Lorenz, BGB , 65. Ed. 01.02.2023, § 276 Rn. 30; MüKo/Grundmann, BGB , 9. Aufl. 2022, § 276 Rn. 73).
  • OLG Koblenz, 22.02.2023 - 5 U 1075/22

    Schadensersatzanspruch wegen des Einbaus einer Abschalteinrichtung in einen

    Wie bei allen Verschuldensgraden sind auch bei der einfachen Fahrlässigkeit kognitive und voluntative Voraussetzungen zu unterscheiden, die herkömmlich mit den Begriffen Erkennbarkeit und Vermeidbarkeit umschrieben werden (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.1996 - VI ZR 161/95, NJW-RR 1996, 980 ; OLG Hamm, Beschluss vom 27.07.2022 - 25 U 49/22, BeckRS 2022, 18725 Rn. 43; MüKoBGB/Grundmann, 9. Aufl. 2022, § 276 Rn. 53).
  • OLG Koblenz, 15.08.2023 - 3 U 365/23

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Einbaus einer automatischen

    Fahrlässigkeit setzt sowohl Voraussehbarkeit als auch Vermeidbarkeit des pflichtwidrigen Erfolgs voraus, d.h. die Beklagte handelte nur dann fahrlässig, wenn sie die Rechtswidrigkeit erkennen und den Eintritt des schädigenden Erfolgs vermeiden konnte (vgl. BGH, Urteil vom 21.05.1996 - VI ZR 161/95, NJW-RR 1996, 980 ; OLG Hamm, Beschluss vom 27.07.2022 - 25 U 49/22, BeckRS 2022, 18725 Rn. 43; BeckOK/Lorenz, BGB , 65. Ed. 01.02.2023, § 276 Rn. 30; MüKo/Grundmann, BGB , 9. Aufl. 2022, § 276 Rn. 73).
  • LG Detmold, 13.06.2012 - 10 S 211/11

    Anforderungen an die subjektive Vorhersehbarbeit eines möglichen Schadens in der

    Dabei ist von einem Verstoß gegen das Sorgfaltsgebot im Sinne eines fahrlässigen Handelns gem. § 276 Abs. 1 S. 2 BGB auszugehen, wenn nach einem objektivierten Beurteilungsmaßstab der Handelnde in seiner konkreten Lage den drohenden rechtswidrigen Erfolg seines Verhaltens voraussehen und ihn vermeiden konnte (BGH NJW-RR 1996, 980).
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