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   BGH, 07.07.1959 - VI ZR 165/58   

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https://dejure.org/1959,3017
BGH, 07.07.1959 - VI ZR 165/58 (https://dejure.org/1959,3017)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1959 - VI ZR 165/58 (https://dejure.org/1959,3017)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1959 - VI ZR 165/58 (https://dejure.org/1959,3017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1959, 857
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 02.11.1965 - VI ZR 134/64

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem plötzlich die Fahrbahn

    Auch wenn man davon ausgeht, daß es dem Kläger objektiv möglich war, den Unfall durch Abbremsen oder Ausweichen zu vermeiden, so kann es ihm, weil er von der durch den Hund der Beklagten verursachten Gefahr schuldlos überrascht wurde, jedenfalls nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn er in verständlicher Bestürzung innerhalb des ihm für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Bruchteils einer Sekunde nicht die rechte Maßnahme zur Abwendung des Unfalls ergriffen hat (vgl. Senatsurteile vom 3. Dezember 1957 - VI ZR 251/56 - VersR 1958, 165; 26. Januar 1960 - VI ZR 4/59 - VersR 1960, 328; vom 7. Juli 1959 - VI ZR 165/58 - VersR 1959, 857).
  • OLG Bamberg, 03.12.2013 - 5 U 95/13

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall an einer durch Verkehrszeichen

    Grundsätzlich tritt bei Vorfahrtsverletzungen die Betriebsgefahr des bevorrechtigten Kraftfahrzeugs zurück, so dass der Wartepflichtige in der Regel den gesamten Schaden zu tragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1959 - VI ZR 165/58 [BeckRS 1959, 31388208]; KG NZV 2003, 335).
  • KG, 17.01.1994 - 12 U 4453/92

    Zur Haftung des Hundehalters, wenn Hund im innerstädtischen Bereich plötzlich auf

    Selbst wenn es dem Zeugen objektiv möglich gewesen sein sollte, den Unfall durch Abbremsen zu vermeiden, so kann es ihm, weil er von der durch den Hund der Beklagten verursachten Gefahr schuldlos überrascht wurde, jedenfalls nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn er in verständlicher Bestürzung innerhalb des ihm für eine Reaktion zur Verfügung stehenden Bruchteils einer Sekunde nicht die rechte Maßnahme zur Abwendung des Unfalls (Bremsen) ergriffen hat, sondern statt dessen ausgewichen ist bzw. dies versucht hat (vgl. BGH VersR 1958, 165; 1959, 857; 1960, 328; 1966, 143).
  • LG Offenburg, 24.05.2017 - 6 O 129/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anscheinsbeweis bei Vorfahrtsverletzung; Vorfahrtsrecht

    Liegen keine Besonderheiten vor (insbesondere überhöhte unfallursächliche Geschwindigkeit, keine Anhaltspunkte für sonstiges verkehrswidriges Verhalten des Vorfahrtsberechtigten), haftet der Wartepflichtige allein (BGH, VersR 59, 857; DAR 56, 328; OLG Karlsruhe, 9 U 169/10, NJW-Spezial 2012, 169).
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