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   BGH, 16.01.2007 - VI ZR 166/06   

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https://dejure.org/2007,6461
BGH, 16.01.2007 - VI ZR 166/06 (https://dejure.org/2007,6461)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2007 - VI ZR 166/06 (https://dejure.org/2007,6461)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06 (https://dejure.org/2007,6461)
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Volltextveröffentlichungen (13)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1008
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99

    Organisation der Aufsicht in einem Freibad

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - VI ZR 166/06
    Doch muss die eigene Sachkunde des Richters, die die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich macht, den Parteien bekannt und im Urteil im Einzelnen dargelegt werden (vgl. Senatsurteile vom 21. März 2000 - VI ZR 158/99 - VersR 2000, 984, 985 und vom 13. Oktober 1970 - VI ZR 34/69 - VersR 1971, 129, 130).
  • BGH, 13.10.1970 - VI ZR 34/69

    Individualgeschehen - Sachkunde - Erfahrungssätze

    Auszug aus BGH, 16.01.2007 - VI ZR 166/06
    Doch muss die eigene Sachkunde des Richters, die die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich macht, den Parteien bekannt und im Urteil im Einzelnen dargelegt werden (vgl. Senatsurteile vom 21. März 2000 - VI ZR 158/99 - VersR 2000, 984, 985 und vom 13. Oktober 1970 - VI ZR 34/69 - VersR 1971, 129, 130).
  • BGH, 21.11.2007 - IV ZR 129/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Zurückweisung eines

    Setzt die Würdigung eines Sachverhalts spezielles Fachwissen voraus, hat der Richter nachvollziehbar darzulegen, dass er über solche eigene Sachkunde verfügt (BVerfG NJW 2003, 125, 127; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06 - VersR 2007, 1008 unter II und Urteil vom 23. November 2006 - III ZR 65/06 - NJW-RR 2007, 357 Tz. 13, 14).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 207/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Damit ist das Recht des Klägers auf Gehör vor Gericht verletzt worden (vgl. BVerfG NJW 2003, 125, 127; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06 - VersR 2007, 1008 f.).
  • BGH, 30.01.2008 - IV ZR 9/06

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch vorweg genommene Beweiswürdigung im

    Darin liegt eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die im Prozessrecht keine Stütze findet und Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007; BVerfG NJW 2003, 125, 127; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06 - VersR 2007, 1008 f.).
  • OLG Köln, 30.04.2014 - 3 W 19/14

    Streitwert im Verfahren vor dem Schifffahrtsgericht

    Doch muss die eigene Sachkunde des Richters, die die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich macht, den Parteien bekanntgegeben und im Urteil im Einzelnen dargelegt werden (vgl. BGH VersR 2007, 1008; siehe auch BGH VersR 1967, 657).
  • BGH, 13.10.2011 - V ZR 59/11

    Anforderungen an eine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Entscheidung des

    Abgesehen davon, dass das Berufungsgericht die zur Beurteilung des Sachverhalts erforderlichen Kenntnisse nicht im Einzelnen dargelegt, sondern ohne weitere Begründung auf die eigenen Erfahrungen verwiesen hat, was für die Feststellung des Vorliegens eines konkreten Feuchtigkeitsverdachts nicht ausreicht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2007 - VI ZR 166/06, VersR 2007, 1008 Rn. 3), hätte das Berufungsgericht die Beklagte auch darauf hinweisen müssen, dass es von einem konkreten Feuchtigkeitsverdacht bei Beginn der Kaufvertragsverhandlungen ausgehen wollte.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Die Würdigung eines einfachen Sachverhalts erfordert regelmäßig keine besondere Sachkunde und wird durch die Kenntnis allgemeiner Erfahrungssätze ermöglicht, die jeder im Laufe seines Lebens sammelt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.1.2007 - VI ZR 166/06 -, Juris Rn. 3).
  • Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 12.12.2013 - 482 Z - 10/13
    Doch muss die eigene Sachkunde des Richters, die die Einholung eines Sachverständigengutachtens entbehrlich macht, den Parteien bekanntgegeben und im Urteil im Einzelnen dargelegt werden (vgl. BGH VersR 2007, 1008; siehe auch BGH VersR 1967, 657).
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