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   BGH, 09.03.1971 - VI ZR 173/69   

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https://dejure.org/1971,674
BGH, 09.03.1971 - VI ZR 173/69 (https://dejure.org/1971,674)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1971 - VI ZR 173/69 (https://dejure.org/1971,674)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1971 - VI ZR 173/69 (https://dejure.org/1971,674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anrechnung - Unterhaltsschaden - Witwenrente - Forderungsübergang - Sozialversicherungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 844 Abs. 2; RVO § 1542
    Anrechnung der Witwenrente auf den Unterhaltsschaden

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 936
  • MDR 1971, 472
  • VersR 1971, 636
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 09.03.1971 - VI ZR 173/69
    * Die von der Witwe eines getöteten sozialversicherten Altersrentners bezogene Witwenrente ist auf ihren Unterhaltsschaden nicht anzurechnen (Bestätigung von BGHZ 9, 179 = VersR 53, 229) *.
  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

    Denn der Gesetzgeber hat mit der Vorschrift über den Rechtsübergang auf den leistenden Sozialversicherungsträger (§ 116 SGB X) indirekt den Vorteilsausgleich versagt, da der Forderungsübergang sonst seinen Sinn verlöre und eine nicht bezweckte Entlastung des Schädigers einträte (vgl. z. B. BGHZ [GrS] 9, 179, 186 f., 190 f.; Senatsurteil vom 9. März 1971 - VI ZR 173/69 - VersR 1971, 636 f.; OLG Köln, NJW-RR 2001, 1285, 1286; OLG Hamm, VersR 2004, 1425; Staudinger/Röthel aaO, § 844 Rn. 222, 243 m. w. N.; MK-BGB/Wagner, 5. Aufl., § 844 Rn. 76).
  • BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74

    Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers

    Deshalb hat der Bundesgerichtshof schon früher dem SVT wegen seiner durch den Unfalltod eines Rentners ausgelösten Hinterbliebenenrente den Rückgriff zuerkannt, obwohl der SVT ohne den Unfall statt an die Hinterbliebenen dem Rentner höheres Altersruhegeld hätte zahlen müssen, ihm also unfallbedingte Mehrleistungen nicht erwachsen sind (BGHZ 9, 179; BGH Urteile vom 30. Januar 1961 - III ZR 227/59 = VersR 1961, 437; vom 25. Oktober 1960 - VI ZR 191/59 = VersR 1960, 1100 und vom 9. März 1971 - VI ZR 173/69 = NJW 1971, 936 = VersR 1971, 636; ebenso schon RGZ 171, 193, 197).

    Auch auf dem Boden dieser Rechtsprechungsgrundsätze, die im Schrifttum Kritik erfahren haben (vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 9. März 1971 - VI ZR 173/69 = NJW 1971, 936), kann jedoch bei einer Fallgestaltung wie der vorliegenden der Umstand, dass die Klägerin durch den Tod des Verunglückten nicht besondern entlastet worden ist, für ihre auf § 1542 RVO gestützte Aktivlegitimation zur Geltendmachung der Ersatzforderung gegen die Beklagte eine Rolle spielen: Reicht wie hier die Ersatzforderung zum Ausgleich des Unterhaltsschadens nicht aus, weil die Beklagte nur auf den Höchstbetrag des § 7 a RHG beschränkt haftet, dann kann eine sinnentsprechende Anwendung des § 1542 RVO dazu führen, dass der SVT die Forderung für seinen Regress nicht zu Lasten des Unterhaltsgeschädigten in Anspruch nehmen kann, sondern dieser zu ihrer Geltendmachung aktivlegitimiert bleibt.

  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 250/74

    Umfang des Rückgriffs des Dienstherrn eines getöteten Beamten

    Denn nur dann, wenn der Verletzte durch dasselbe Ereignis kongruente Ansprüche erwirbt, droht der Konflikt, den eine Legalzession wie die nach § 87 a BBG zu vermeiden bezweckt (vgl. Plog/Wiedow/Beck BBG § 87 a Rdnr. 20; allgemein zur Legalzession nach § 1542 RVO vgl.Senatsurteil vom 22. September 1970 - VI ZR 270/69 - LM BVG § 81 a Nr. 2 = VersR 1970, 1053, 1054;vom 9. März 1971 - VI ZR 173/69 = VersR 1971, 636): Zu verhindern, daß der Schädiger sich auf Zahlungen des öffentlich-rechtlichen Leistungsträgers berufen kann, die nicht ihm, sondern dem Geschädigten zugute kommen sollen; zugleich auszuschließen, daß der Geschädigte wegen derselben Einbuße sowohl vom Schädiger als auch vom öffentlich-rechtlichen Leistungsträger, also doppelt, entschädigt wird.
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 53/70

    Rechte des Schädigers bei Inanspruchnahme durch den Rentenversicherer aus

    Bei dem Rückgriff aus § 640 RVO kann auch der Gedanke keine entscheidende Rolle spielen, daß die LVA, wenn sie von einem bestimmten Zeitpunkt ab auch ohne den Unfall hätte Renten gewähren müssen, dies deshalb tun muß, weil der Verunglückte dafür seit Jahren seine Beiträge aufgebracht hatte - ein Umstand, der nach ständiger Rechtsprechung einem Schädiger nicht zugute kommen kann (BGHZ 9, 186/187, 190; Senatsurteil vom 9. März 1971 - VI ZR 173/69 - LM RVO § 1542 Nr. 72).
  • OLG Stuttgart, 16.01.1980 - 13 U 144/79

    Anspruch einer Transportversicherung auf Ersatz des valutierten Schadens

    Der Frachtführer muß die Verladung vor Fahrtantritt nicht auf ihre Beförderungssicherheit kontrollieren (ebenso OLG Saarbrücken NJW 75, 500 betreffend einen Blechrollentransport), aus dem Antritt der Fahrt trotz gefährdeter Ladung ist ihm kein Vorwurf zu machen (vgl. auch Landgericht Berlin, VersR 71, 636, Hühnereiertransport, und OLG Hamm, VersR 74, 29 betreffend die Verladung von Schweinehälften).
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